Um Staaten zu verurteilen, brauchen wir keinen internationalen Gerichtshof. Die Vollversammlung reicht völlig aus - sie kann Resolutionen verabschieden. Die Anerkennung eines solchen Gerichtshofes wäre viel zu gering, als dass er etwas bewirken könnte.
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Andreas Balch
Staatenloser
Ich halte die Idee eines mikronationalen Gerichtshofes aber durchaus für interessant...
Doch werden, wie so oft, viele Staaten diesen blockieren und/oder nicht anerkennen, was ihn damit eher nutzlos macht.
Selbst Resolutionen der VV werden hin und wieder ignoriert.
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Reichspräsident des Ratharischen Reiches
So, schön langsam denke ich, sollte diese Diskussion zu einem Ende finden. Herr Balch hat einen durchaus allgemein akzeptierten Entwurf eingebracht, wofür wir ihm alle sehr dankbar sind. Möchte dazu noch jemand konkret etwas anmerken, umändern oder sonstige Bedenken von Unstimmigkeiten oder ähnlichem einbringen? Oder ist plötzlich bei der Mehrheit der Delegierten der Entschluss gereift, dass man doch keine zweite Menschenrechtskonvention haben möchte? Oder stimmen alle soweit dem Entwurf zu, dass der Ratifizierungsprozess langsam anlaufen könnte?
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Zweite Menschenrechtskonvention
Artikel 1: Soziale Rechte
(1) Es ist die Aufgabe des Staates, nach besten Möglichkeiten die Grundversorgung aller Bürger mit Nahrungsmitteln, Wasser und Behausungen sicherzustellen.
(2) Bei der grundlegenden Versorgung aller Bürger darf kein Unterschied auf Grund von Bevölkerungsklassen, dem Geschlecht, der Herkunft, Rasse, Hautfarbe oder einer etwaigen Behinderung gemacht werden.
Artikel 2: Freizügigkeit
(1) Jeder Bürger eines Staates hat das Recht, sich auf dem Hoheitsgebiet seines Heimatlandes frei zu bewegen, sofern dadurch der Allgemeinheit keine unangemessen hohen Lasten entstehen. Näheres regeln nationale Gesetze.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, sein eigenes Heimatland zu verlassen, solange er dort nicht wegen eines Verbrechens auf gesetzlicher Grundlage verfolgt wird.
Artikel 3: Kinderrechte
(1) Als Kind gelten Menschen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
(2) Kinderarbeit ist untersagt. Die Staaten haben Gesetze zu erlassen, die Kinderarbeit verfolgen und strafbar machen.
(3) Der Einsatz von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten ist verboten.
Artikel 4: Justiz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, in einem Prozess einen Pflichtverteidiger vom Staat zugeteilt zu bekommen, wenn er sich nicht selbst einen Verteidiger leisten kann.
(3) Niemand darf ohne gesetzliche Grundlage bestraft werden. Das Gesetz, auf dessen Grundlage eine Verurteilung stattfindet, muss zum Tatzeitpunkt bereits in Kraft gewesen sein.
Artikel 5: Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
(2) Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(3) Der Staat ist für den Schutz und die Sicherheit seiner Bürger verantwortlich.
Artikel 6: Asyl
(1) Einem Menschen, der politischer oder religiöser Verfolgung im eigenen Land ausgesetzt ist, ist in jedem anderen Land von den dort zuständigen Behörden Asyl zu gewähren.
(2) Die näheren Rahmenbedingungen betreffend das Asylrecht regeln die Staaten durch nationale Gesetze.
Artikel 7: Versammlungsfreiheit
(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Die Versammlungsfreiheit kann vom Staat bei Sicherheitsproblemen vorübergehend eingeschränkt werden.
Artikel 8: Meinungsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und sie in Wort, Schrift und Bild unter Achtung der nationalen Gesetze ungehindert zu verbreiten.
(2) Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung unter Achtung der nationalen Gesetze werden gewährt.
Artikel 9: Religionsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Ausübung seines Glaubens.
(2) Es ist untersagt, Staatsreligionen gesetzlich festzuschreiben und Gesetze zu erlassen, die die Unterdrückung von Glaubensrichtungen oder von religiösen Minderheiten zum Ziel haben. |
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Große Teile dieser Konvention, so gut sie auch sein mag, sind in Ratharia bereits gesetzlich verankert.
Doch sehe ich darin keinen Grund, diesem Entwurf nicht zuzustimmen.
Ich bin für den Beginn des Ratifizierungsprozesses. Doch muss vorher, wie immer, das ratharische Parlament zustimmen.
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Reichspräsident des Ratharischen Reiches
Die Paragrafen 4, 8 und 9 werden schon von der Ersten Konvention abgedeckt.
Den ersten Paragrafen lehnen wir strikt ab. Dies haben wir damals bei der Diskussion zur Ersten Konvention auch schon getan. Menschenrechte sollten sich auf politische Rechte beschränken und nicht durch soziale Ansprüche verwässert werden.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Diese Konvention ist neu, sie erweitert vor allem die 1.
Es mag sein das4,8,9, die gleichen Themen haben, inhaltich sind sie aber verschieden bzw. erweiternd
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Das sie neue ist, ist mir auch bewusst, sonst würde sie nicht "Zweite Konvention" heißen.
Dennoch halte ich die Änderungen bzw. Erweiterungen für redundant und die teilweisen Neuerungen könnten durch eine Überarbeitung der Ersten Konvention hinzugefügt werden, anstatt durch eine Zweite Konvention die Universalität der Menschenrechte zu ausfransen zu lassen und somit deren Schlagkraft zu mindern.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Die erste Konvention dürfen wir ja nicht überarbeiten indem wir sie direkt verändern. Das geht nur über die 2.
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Die Zweite Konvention findet aber keine Zustimmung, wenn sie Punkte über diese durchsetzen wollen, die schon bei der Debatte zur Ersten Konvention strittig waren und deshalb nicht in der Ersten Konvention auftauche. Dies über Ergänzung im Nachgang zu erreichen, ist eine etwas bedenkliche Strategie.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Wer nicht will der muss nicht. Mann kann ja eine 3. machen die für sollche Staaten ist, die eher eine lockere Konvention wollen
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Wer nicht will, der muss nicht. Dieser Satz führt die UVNO ad absurdum. Ständig wir einem entgegen gehalten, dass man ja nicht gefasste Resolutionen, Beschlüssen und Entscheidungen nicht umsetzen bzw. ratifizieren muss. Ich frage mich, warum sich hier die Anhänger der Konvention oder des Beschlusses zu den Hohen Kommissaren mal nicht eine bessere Argumentation einfallen lassen.
Denn dann kann ich mir hier die Arbeit sparen und muss meine Bedenken, Ideen und Kritik nicht äußeren. Weil ich am Ende eh die Entscheidungen nicht akzeptieren bzw. umsetzen muss.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Mir wäre es auch lieber, es würde für alle gelten, doh es gibt Staaten, die weichen die Menschenrechte so sehr auf das es ja keine mehr sind.
Übrigens wurde die Passage aus der 1. Konvention über die Menschenrechte mit der "Staatenlosigkeit" in Andro angepasst. Nun kann man nur ausgebürgert werden, wenn man dadurch nicht staatenlos wird.
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Irkanien wird die zweite Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnen da Paragraph irkanischem Recht widerspricht.
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Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes
Amaterasu-oo-Mikami
Im IQC werden diese Rechte von der Monarchie bestens geschützt.
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Zitat: |

Vertreter der Cronen von
Stauffen, Bereau, Cöllen, Kypern, Sumer & Accad und Antidoria
Willi 7 - Retter der OIK |
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Ja aber es setzt doch auch ein Zeichen, wenn man gewisse Rechte international schützt. Es ist natürlich lobenswert, wenn alle Staaten die Menschenrechte achten
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
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Original von funkenmarichen
Wer nicht will, der muss nicht. Dieser Satz führt die UVNO ad absurdum. Ständig wir einem entgegen gehalten, dass man ja nicht gefasste Resolutionen, Beschlüssen und Entscheidungen nicht umsetzen bzw. ratifizieren muss. Ich frage mich, warum sich hier die Anhänger der Konvention oder des Beschlusses zu den Hohen Kommissaren mal nicht eine bessere Argumentation einfallen lassen.
Denn dann kann ich mir hier die Arbeit sparen und muss meine Bedenken, Ideen und Kritik nicht äußeren. Weil ich am Ende eh die Entscheidungen nicht akzeptieren bzw. umsetzen muss. |
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Wenn die UVNO irgendwo eingreift, sind Tir, Wolfenstein und Kaputistan die doch als erstes Meckern und auf ihre Souveränität pochen. Sie können folglich nicht das verurteilen, was Sie eh begrüßen.
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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
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Original von Franz-Josef Rommel
Ich halte die Idee eines mikronationalen Gerichtshofes aber durchaus für interessant...
Doch werden, wie so oft, viele Staaten diesen blockieren und/oder nicht anerkennen, was ihn damit eher nutzlos macht.
Selbst Resolutionen der VV werden hin und wieder ignoriert. |
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Die UVNO
hat einen Gerichtshof:
http://uvno.freie-republik.info/forum/th...hp?threadid=256
Man müsste ihn nur mit Leben füllen.
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Prof. Dr. iur. Dennis von Arabien
Embajador de la República de Tropicali ante las Naciones Virtuales Unidas
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von DvA am 22.04.2008 08:24.
Zitat: |
Original von DvA
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Original von Franz-Josef Rommel
Ich halte die Idee eines mikronationalen Gerichtshofes aber durchaus für interessant...
Doch werden, wie so oft, viele Staaten diesen blockieren und/oder nicht anerkennen, was ihn damit eher nutzlos macht.
Selbst Resolutionen der VV werden hin und wieder ignoriert. |
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Die UVNO hat einen Gerichtshof:
http://uvno.freie-republik.info/forum/th...hp?threadid=256
Man müsste ihn nur mit Leben füllen. |
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Dies ist aber kein richtiger Gerichtshof sondern ein Schiedsgericht, dass vermitteln soll.
"Strafen" sehe ich da nicht.
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Reichspräsident des Ratharischen Reiches
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Original von Janislav Pietarow
Übrigens wurde die Passage aus der 1. Konvention über die Menschenrechte mit der "Staatenlosigkeit" in Andro angepasst. Nun kann man nur ausgebürgert werden, wenn man dadurch nicht staatenlos wird. |
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Das ist der größte Schwachsinn und das größte Eigentor, das sich eine Nation leisten kann. Welche Nachteile hat ein Mensch denn, wenn er keinem Staat angehört? Als Mensch hat er doch immer noch Rechte, wenn auch nicht als Staatsbürger. Außerdem steht es ihm frei sich einen anderen Wohnort zu suchen.
*so* Stichwort: Karteileichen, Wahlvieh, nicht erreichen einer benötigten 2/3 Mehrheit bei Wahlen - dadurch legt man sich u. U. den gesamten Spielbetrieb lahm. Man kann nicht vom RL ins VL umsetzen, wenn das Spiel dadurch gestört wird. *so*
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Original von Janislav Pietarow
Übrigens wurde die Passage aus der 1. Konvention über die Menschenrechte mit der "Staatenlosigkeit" in Andro angepasst. Nun kann man nur ausgebürgert werden, wenn man dadurch nicht staatenlos wird. |
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Das bedeutet, dass ein androsisches Gericht einem Staatsbürger nur dann die Staatsbürgerschaft entziehen darf, wenn dieser dadurch nicht ohne Staatsangehörigkeit dasteht. Ein sehr sinnvoller und lobenswerter Schritt in meinen Augen.
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Andreas Balch
Staatenloser
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Andreas Balch am 22.04.2008 14:21.