Um mal wieder für etwas Diskussionsstoff zu sorgen. Aus der Reichsverfassung des Eranischen Reiches:
Zitat: |
Art. 2 Das Reichsgebiet
1. [...] Zur Hoheitsgewalt des Reiches gehört ferner jede Wasserfläche, die sich zwischen den Inseln befindet, sowie an den Außenrändern der Inseln ein zehn Kilometer breiter Streifen. |
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Inwiefern beanspruchen denn andere Länder einen solchen Küstenstreifen für sich, bzw. wie breit ist dieser?
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Andreas Balch
Staatenloser
Die Klärung der Hoheitsgewässer wäre sicherlich toll, aber ich denke es wäre generel gut, erstmal internationale Gewässer zu klären.
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Und was stellen sie sich da vor? Rechtsfreien Raum?
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Wäre doch sinnvoll oder? Ich würde ungerne einem Staat die Herrschaft über die Hohe See überlassen. Einige Grundregeln könnten hier ausgehandelt werden, oder auf der Völkerrechtskonferenz in Klapsmühltal.
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Frederic Aichberger
Vertreter des Freistaats Fuchsen im Senat der UVNO
UVNO-Delegierter des Freistaats Fuchsen
Zitat: |
Original von Frederic Aichberger
Wäre doch sinnvoll oder? Ich würde ungerne einem Staat die Herrschaft über die Hohe See überlassen. Einige Grundregeln könnten hier ausgehandelt werden, oder auf der Völkerrechtskonferenz in Klapsmühltal. |
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1. ja 2. eher nein.
Wir regeln es besser hier. Und ein rechtsfeier Raum wäre für alle nicht gut.
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Da nur eine handvoll Staaten diese Erklärung unterzeichnen wird, wird sie ohnehin bedeutungslos sein.
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Zitat: |

Vertreter der Cronen von
Stauffen, Bereau, Cöllen, Kypern, Sumer & Accad und Antidoria
Willi 7 - Retter der OIK |
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Zitat: |
Original von Sieghelm Gschwindmar
Da nur eine handvoll Staaten diese Erklärung unterzeichnen wird, wird sie ohnehin bedeutungslos sein. |
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Es soll ja mal vllt. so sein dass es mehrere Staaten unterzeichnen.
Ansonst finde ich ihre Bemerkung doch etwas fehl am Platz.
1. das sie davon ausgehen das es keinen interessiert
2. das die Staaten die es interessiert unwichtig sind
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Zitat: |
Original von Janislav Pietarow
Es gibt Ansätze für eine Art Mindesmaß.
Vllt. wenn mehr Delegierte hier teilnehmen, wäre es möglich, dass auch etwas daraus wird. |
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Das ist nicht unrichtig. Jedoch ist das "Mindestmaß" so gering, nämlich die schriftliche Anerkennung der Souveränität des Partnerstaates, dass man dahingend keine Formulierungshilfen braucht.
Ansonsten ist ein solches Vertragswerk zwischen zwei Staaten
immer individuelle Verhandlungssache und richtet sich a) nach den Bedürfnissen hinsichtlich gewisser Regelungen zwischen den Staaten und b) nach dem jeweiligen nationalen Recht, welches es gilt anzuerkennen.
Daher bitte ich um Schließung dieser eher sinnlosen Diskussion.
Man sollte das Gesamtkonzept auf eine grundsätzliche Immunität für Diplomaten beschränken.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Das ist endlich mal ein Vorschlag, auf den man sich einigen könnte.
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Andreas Balch
Staatenloser
Denke ich auch, alles was mehr gefordert wird, lässt ein Übereinkommen nur nach Wochen der Diskussion gänzlich scheitern. Der größere Teil des Vorschlages erklärt sich ohnehin von selbst oder ist völlig unnötig (Stichwort: Diplomatische Aufgaben).
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Könnten wir das nun weiterverfolgen?
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Nein, warum auch?
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Zitat: |

Vertreter der Cronen von
Stauffen, Bereau, Cöllen, Kypern, Sumer & Accad und Antidoria
Willi 7 - Retter der OIK |
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Doch sollten wir. Die aktuellen Ereignisse zeigen erneut, dass wir es brauchen.
Verhalten wenn nicht-staatliche Organisationen andere Staaten angreifen
-physisch
-psychisch
-sonstiges
Wir könnten z.B. das Auslieferungsrecht hier miteinbringen. Wäre eine gute Idee.
Aich befürworte ich nach wie vor die Reaktivierung des IGH (Internationalen Gerichtshofes)
Wenn wir so weitermachen ist ja bald sogar der Friedenserhalt fraglich.
Hierbei geht es einfach nicht mehr um das am Anfang vorgelegte Konzept, sondern nun um die gemeinsame Übereinkunft, und nicht Richtlinien, der internationalen Diplomatie und des Völkerrechts.
Und zwar auf so einem mindestmaß des gemeinsamen Nenners, das wir sogar Völkerrechtsubjekte und Staaten definieren.
Das geht alles aus der "Sabisko-Krise" hervor.
Aquila fordert die Auslieferung
Sabisko verneint
so etwas sollte darin einfließen.
Ist nur ein Vorschlag.
Ansonst passieren solche Vorkommnisse ständig.
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Janislav Pietarow am 07.08.2008 18:59.
Irgendwie habe ich nicht verstanden, was Sie jetzt genau geregelt haben wollen.
Zu Ihrem Fallbeispiel "Sabisko - Aquila" kann ich nur sagen, dass ich persönlich einen Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedsstaates aus der UVNO stellen würde, wenn dieses, obwohl die Charta ratifiziert, Kriege gegen andere Mitgliedsstaaten anzettelt. Das ist einfach ein Ding der Unmöglichkeit! Man ist doch schließlich hier Mitglied geworden, um gerade das zu vermeiden und innerhalb einer starken Gemeinschaft eine Lösung zu finden, wenn es Streitigkeiten gibt.
Wenn aber ein Mitglied grob gegen die Charta verstößt?
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Zitat: |
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Irgendwie habe ich nicht verstanden, was Sie jetzt genau geregelt haben wollen.
Zu Ihrem Fallbeispiel "Sabisko - Aquila" kann ich nur sagen, dass ich persönlich einen Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedsstaates aus der UVNO stellen würde, wenn dieses, obwohl die Charta ratifiziert, Kriege gegen andere Mitgliedsstaaten anzettelt. Das ist einfach ein Ding der Unmöglichkeit! Man ist doch schließlich hier Mitglied geworden, um gerade das zu vermeiden und innerhalb einer starken Gemeinschaft eine Lösung zu finden, wenn es Streitigkeiten gibt. |
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Ich hoffe doch sehr, dass Sie hier Ihre Worte falsch gewählt haben bzw. das Fallbeispiel falsch interpretiert haben, und nicht Sabisko mit "Kriege gegen andere Mitgliedsstaaten anzettelt" gemeint haben.
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Urs Streuli, sabiskischer UVNO-Delegierter
Die Minische Republik Sabisko macht vom 01.06. bis 24.08.2009 Sommerpause
Überlegen Sie einfach mal, wer hier wem den Krieg angedroht hat.
Sabisko nicht.
Nun ich wäre dafür, dass wir solche Völkerrechtsfragen wie völkerrechtliche Objekte mal klären, Auslieferungsvereinbarungen treffen, solche Dinge.
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Das haben Sie schon oft versucht, offensichtlich will man das aber nicht.
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Andreas Balch
Staatenloser