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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Noch Wortmeldungen zum Vorschlag des Delegieten aus Andro, ansonsten würde ich eine Abstimmung einleiten.
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Hält Andro diesen Entwurf noch aufrecht und gibt es Nationen, die ihn mittragen?
Zitat: |
UVNO Resolution gegen die Bruderschaft von NOD
Präambel
Mit dieser Resolution verurteilt die internationale Staatengemeinschaft der UVNO die Taten und Aktionen der als terroristisch eingestuften Organisation "Bruderschaft von NOD".
Im Gedenken an die Opfer der Anschläge und feigen Attentate sind die Vereinten Nationen in ihrem Willen geeint, gemeinsam gegen den internationalen Terrorismus und die NOD vorzugehen und sie zu bekämpfen.
§1. Allgemeines
(1)Diese Resolution wird als Ergänzung zu bereits bestehenden nationalen Gesetzen oder Bestimmungen gegen die Bruderschaft von NOD angesehen.
(2)Die Bruderschaft von NOD wird von der UVNO als terroristische Organisation eingestuft und gilt somit als kriminelle Vereinigung.
(3)Es ist die Aufgabe und die Pflicht aller Staaten diese Resolution aktiv und nachhaltig durch- und umzusetzen.
§2. Vereinbarungen gegen die NOD
(1)Alle vertragsabschließenden Parteien verbieten in ihrem Staaten und ihren Territorien die Existenz und die Aktivität der Bruderschaft von NOD.
(2)Alle NOD Organistionen, Verbände, Untergruppierungen und sonstige Einheiten sind aufzulösen und von den exektuiven Stellen zu beschlagnahmen und/oder festzusetzen.
(3)Alle aktiven Mitglieder der NOD gelten als Kriminelle und sind gemäß der nationalen Bestimmungen als solche polizeilich zu belangen und vor Gericht zu stellen.
(4)Alle Konten, Güter und sonstige Wertvermögen der NOD sind einzufrieren und zu konfiszieren.
(5)Alle sonstigen Schritte gegen die NOD finden die Zustimmung dieser Resolution.
(6)Es ist im Rahmen der Menschenrechte, aber unter vorbehalt der Kriegskonvention, gestattet, die Mitglieder der NOD durch Polizei und Armee oder sonstige Kräfte zu ahnden und zur Rechenschaft zu stellen.
§3. Kooperation
(1)Alle Staaten sind dazu angehalten, im Rahmen des Möglichen gemeinsam gegen die NOD vorzugehen.
(2)Des weiteren können die Staaten auch gegen andere terroristische Organisationen vorgehen, insofern diese eine Bedrohung dastellen oder von der UVNO als solche deklariert wurden.
§4. Verstöße
(1)Staaten die diese Resolution annehmen, aber die NOD aktiv oder passiv in Schutz nehmen und den Bestimmungen dieser Resolution nicht nachkommen, machen sich strafbar gegen die UVNO Charta.
(2)Es ist keinem Staat erlaubt, die NOD in irgendeiner Form zu unterstützen oder zu bevormunden.
(3)Staaten die der NOD aktiv Unterschlupf gewähren
oder diese dulden, müssen aufgerufen werden, die NOD zu ächten und sie zu bekämpfen.
(4)Gegen Staaten die die NOD unterstützen können Embargos und Boykotts durch die UVNO Vollversammlung verhängt werden.
§5. Schlussbestimmung
(1)Diese Resolution tritt mit der Unterschrift von fünf Staaten in Kraft.
(2)Weitere Staaten können ihr beitreten.
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Sprachlich etwas holprig, aber inhaltlich sehr sinnvoll.
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Andreas Balch
Staatenloser
Ja wir halten dran fest
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Zitat: |
Original von Andreas Balch
Sprachlich etwas holprig, aber inhaltlich sehr sinnvoll. |
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In der Tat.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Vielleicht möchte einer der Herren, dann ein paar weniger holprige Formulierungen vorbringen....
Zitat: |
Resolution der United Virtual Nations Organization
"Gegen die Bruderschaft von NOD"
Präambel
Die Vollversammlung der UVNO und damit deren Mitgliedsstaaten verurteilt durch diese Resolution die schändlichen Taten der "Bruderschaft von NOD", die durch ihren Terror unzählige Unschuldige das Leben kostete. Im Gedenken an die Opfer der Anschläge ist die Gemeinschaft der UVNO im Willen geeint, gemeinsam gegen die "Bruderschaft von NOD" und den internationalen Terrorismus anzukämpfen.
§ 1 Allgemeines
(2) Die Bruderschaft von NOD wird von den Unterzeichnerstaaten als terroristische Organisation eingestuft und gilt somit als kriminelle Vereinigung.
(3) Es ist die Aufgabe und die Pflicht aller Unterzeichnerstaaten, diese Resolution aktiv und nachhaltig durch- und umzusetzen.
§ 2 Vereinbarungen gegen die NOD
(1) Alle Unterzeichnerstaaten verbieten auf ihrem Herrschaftsgebiet die "Bruderschaft von NOD" und eindeutig als deren angegliederte Organisationen erkennbare Gemeinschaften.
(2) Die Mitglieder der "Bruderschaft von NOD" und ihrer angegliederten Organisationen sind festzunehmen und nach Möglichkeit wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen.
(3) Das Vermögen der "Bruderschaft von NOD" und ihrer angegliederten Organisationen, insbesondere Grundstücke und Waffen, ist im Rahmen der nationalen Gesetze zu beschlagnahmen.
(4) Konten der "Bruderschaft von NOD" und ihrer angegliederten Organisationen sind bei allen nationalen Banken zu sperren.
(5) Weitere Maßnahmen gegen die "Bruderschaft von NOD", ihre angegliederten Organisationen, ihre und deren Mitglieder sind von den Unterzeichnerstaaten ausdrücklich erwünscht.
§ 3 Kooperation
(1) Alle Unterzeichnerstaaten sind dazu angehalten, ihre Kräfte im Rahmen des Möglichen zu vereinen, um die Ziele dieser Resolution gemeinsam zu erfüllen.
(2) Eine Kooperation der Unterzeichnerstaaten bei der Bekämpfung anderer terroristischer Vereinigungen, insbesondere solchen, die in Verbindung zur "Bruderschaft von NOD", ihren angegliederten Organisationen, ihren und deren Mitgliedern stehen, ist ausdrücklich erwünscht.
§ 4 Verstöße
(1) Unterzeichnerstaaten, die keine Bemühungen unternehmen, gegen die "Bruderschaft von NOD" vorzugehen, sofern diese in ihrem Einflussgebiet aktiv ist, verstoßen gegen diese Resolution. Sie können von der Vollversammlung mit Sanktionen belegt werden.
(2) Eine Unterstützung der Aktivitäten der "Bruderschaft von NOD" und ihrer angegliederten Organisationen, insbesondere ihre Belieferung mit Waffen und Kapital, stellt einen Verstoß gegen diese Resolution dar. Die Vollversammlung hat ein solches Verhalten angemessen zu sanktionieren.
(3) Es ist ein Aufruf an alle Staaten zu richten, sich gegen die "Bruderschaft von NOD" und ihre angegliederten Organisationen einzusetzen und diese Resolution zu unterzeichnen. Der Aufruf hat durch den Generalsekretär zu erfolgen.
(4) Gegen Staaten, die die "Bruderschaft von NOD" und ihren Terror aktiv unterstützen, sollen Bemühungen unternommen werden, Handelsembargos zu verhängen.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Diese Resolution tritt für die Unterzeichnerstaaten in Kraft, sobald sie ein unterschriebenes Exemplar beim Generalsekretariat der UVNO hinterlegt haben.
(2) Weitere Staaten, die nicht Mitglied der UVNO sein müssen, können diese Resolution unterzeichnen. Sie unterwerfen sich damit im Sinne des § 4 der Sanktionsgewalt der Vollversammlung bei Verstößen gegen die Resolution. |
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Andreas Balch
Staatenloser
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Nun stößt dies auf breitere Zustimmung?
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Die Konföderation Nordanien wird diese Resolution unterstützen.
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Margaret Hemingway
Außenministerin der Konföderation Nordanien
UVNO-Delegierte
Wir hatten bisher keine Probleme mit dieser Organisation, wir sehen also auch keinen Grund, sie abzulehnen oder zu verbieten.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Schön, dass Sie uns an Ihrer Ignoranz teilhaben lassen.
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Andreas Balch
Staatenloser
Zitat: |
Original von Großherzog von Kurland
Wir hatten bisher keine Probleme mit dieser Organisation, wir sehen also auch keinen Grund, sie abzulehnen oder zu verbieten. |
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Moment ich sende der NOD mal ein Fax, dass man doch Narapul mal näher betrachten sollte
Ansonst denke ich das gleiche wie Herr Balch.
Die NOD ist international und terroristisch, das haben schon die UVNO, Eranien, Darusien, Dreibürgen, Futuna, Andro und weiter ezu spüren bekommen!
Nur weil Narapul nicht direkt betroffen ist, über die UVNO wären sie es schon!
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
So wie ich das sehe, ist die NOD in Aquatropolis noch präsent. Im Reich hat es seit Monaten keine Lebenszeichen der NOD mehr gegeben, wohlmöglich weil das Reich im Falle eines erneuten Anschlages direkt gegen die NOD vorgehen würde und zwar gegen das Hauptquartier in Aquatropolis.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Es gibt in dieser Organisation keine, ich betone keine Verpflichtung, irgendeine Resolution zu unterstützen. Und niemand muss seine Ablehnung begründen.
Leben Sie damit, oder lassen Sie es.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Es verpflichtet Sie auch niemand dazu, mit "Ja" zu dieser Resolution zu stimmen. Nichtsdestotrotz ist es verletzend für die Angehörigen der Opfer, wenn Sie sich gleichgültig erhaben über die verachtenswerten Handlungen der Bruderschaft von NOD stellen!
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Andreas Balch
Staatenloser
Zitat: |
Original von Großherzog von Kurland
Es gibt in dieser Organisation keine, ich betone keine Verpflichtung, irgendeine Resolution zu unterstützen. Und niemand muss seine Ablehnung begründen.
Leben Sie damit, oder lassen Sie es. |
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Naja ich glaube taktieren und taxieren und kooperieren war noch nie die Stärke Narapuls aber Neutralismus und Isolationsimsu ist auch eine Form der Außenpolitik
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Zitat: |
Original von Großherzog von Kurland
Wir hatten bisher keine Probleme mit dieser Organisation, wir sehen also auch keinen Grund, sie abzulehnen oder zu verbieten. |
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Verehrter Delegierter,
alleine schon die Gefahr, dass die NOD weitere Anschläge in jedem beliebigen Land unserer Welt verüben kann, sollte es uns wert diese terroristische Vereinigung zu ächten und zu verbieten. Eine klar Stellung muss hier bezogen werden, um mögliche zukünftige Anschläge zu verhindern.
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Margaret Hemingway
Außenministerin der Konföderation Nordanien
UVNO-Delegierte