Zitieren Editieren Melden IP ↑ [einfacher Beschluss] Änderung der Geschäftsrdnung der Aufnahmekommission —
03.02.2009 22:36
Andro beantragte folgende Änderung der Geschäftsordnung der Aufnahmekommission.
Zitat: |
§3.3 Abstimmung
Die Vollversammlung der UVNO stimmt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Aufnahme eines Mitgliedes ab, insofern alle bisherigen Kriterien erfüllt wurden. Ist keine Mehrheit erreicht, so gilt der Antragsteller als nicht aufgenommen. Er kann seinen Antrag jederzeit wiederholen.
Auf Verlangen, kann der Antragsteller die Gründe über das Ablehnen der Aufnahme beim Generalsekretariat einholen.
§3.4 Entscheidung
Sollte es spätestens nach 10 Tagen nach Aufnahme des Antragsverfahrens zu keiner einstimmigen positiven Entscheidung gekommen sein, so gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Bekanntgabe der zu begründenden Entscheidung hat im öffentlichen Forum.
§3.5 Aufnahme
Bei einer positiven Entscheidung im Aufnahmeverfahren, wird der Kandidat Mitglied der UVNO. Vetorecht gestrichen |
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Danke Frau GenSek.
Nun zunächst beantrage ich nicht direkt die Änderung, sondern möchte nur einen Vorschlag machen.
Ich selbst sehe nämlich Vor- und Nachteile im aktuellen System der Aufnahme.
Derzeit ist es so, wenn ein Staat alle Kriterien erfüllt, u.a. Annerkennung durch 1 Staat, ist er Mitglied.
Gegen die Mitgliedschaft kann binnen 72h ein Veto eingereicht werden, heißt, man würde ein Mitglied, nach erfolgreichem Veto wieder abweisen.
Außerdem hat ein Veto den Nachteil, dass er wie es die Aufnahme GO fordertnicht wirklich geheim ist, denn der Antragsteller muss ja Intern den Antrag auf ein Veto stellen und dann auch dies in der Aussprache begründen.
Es ist für mich daher weitaus geheimer, wenn wir direkt, im Aufnahmeverfahren abstimmen und dies dann direkt geheim machen, wenn keine Aussprache erwünscht wird.
Die Änderung ist kein Muss, aber eine Möglichkeit denke ich.
Bisher sind wir mit dem System wie es ist, gut zurecht gekommen aber ich finde, dass man, wenn man einer Organisation beitritt
1. dies nur per Abstimmung durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen kann (nicht die der möglichen)
2. dies nicht durch ein, nicht wirklich, geheimes Veto aufgehalten werden kann
Es ist bei allen Organisationen, Vereinen und Parteien üblich, dass die Versammlung der Mitglieder darüber abstimmt, oder zumindest der Vorstand bzw. in unserem Fall das GenSek.
Aber bei einem Staat denke ich, wäre es durchaus sinnvoll, wenn man alle abstimmen lässt.
Oder wir lassen alles wie es ist, und der der ein Veto stellt, hat dann wohlmöglich ein Problem mit dem Antragsteller. Ich weise nur auf eine meiner Meinung nach, unschöne Begebenheit hin.
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Hätte jemand den Urtext zur Hand?
In jedem Fall ist Narapul gegen das Entfallen des Vetorechtes.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Ich bin dagegen, dass man darüber abstimmen kann, damit könnte man gezieltes Lobbying gegen diverse Staaten betreiben.
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Ojb a chochem wert in kass, farlirt er sajn chochme.
Zitieren Editieren Melden IP ↑ Aktuelle Fassung der Geschäftsordnung der Aufnahmekommission —
04.02.2009 12:18
Zitat: |
Geschäftsordnung der Aufnahmekommission der UVNO
§1 Mitglieder der Aufnahmekommission
Die Aufnahmekommission besteht aus dem Generalsekretariat. Den Vorsitz führt der Generalsekretär.
§2 Aufnahmekriterien
Alle sich selbst verwaltenden Staaten können Mitglieder der UVNO werden, wenn sie seit mindestens 60 Tagen bestehen und innerhalb der letzten 30 Tage eine eigene Aktivität aufweisen. Zudem bedarf es
- eines Bekenntnisses zur Virtualität,
- einer verfügbaren Internetpräsenz,
- eines jederzeit für jedermann zugänglichen Forums,
- einer E-Mail-Adresse, über die das Staatsoberhaupt oder der Besitzer der Seite erreichbar ist,
- einer Verfassung, die den Staatsaufbau in Grundzügen definiert,
- der Anerkennung der bisher durch die UVNO verabschiedeten Mandate und Beschlüsse (kann innerhalb von 14 Tagen nachgeholt werden) .
Weiterhin muss der Aufnahmekandidat zum Zeitpunkt des Aufnahmegesuchs von mindestens einem Mitglied der UVNO diplomatisch voll anerkannt werden.
§3 Aufnahmeverfahren
§3.1 der Antrag
Der Aufnahmeantrag hat formell im öffentlichen Forum der UVNO stattzufinden.
Der Aufnahmeantrag hat zu beinhalten:
- Name des Staates,
- Internetadresse des Staates,
- gültige und funktionierende Rückantwortadresse
- kurze Begründung des Beitrittswunsches.
§3.2 Überprüfung der Kriterien
Die Mitglieder der Aufnahmekommission haben zunächst jeweils unabhängig zu entscheiden, ob die Kriterien nach §2 erfüllt sind. Sollte Uneinigkeit in der Entscheidung bestehen, so ist eine Diskussion erlaubt.
§3.3 Entscheidung
Sollte es spätestens nach 10 Tagen nach Aufnahme des Antragsverfahrens zu keiner einstimmigen positiven Entscheidung gekommen sein, so gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Bekanntgabe der zu begründenden Entscheidung hat im öffentlichen Forum.
§3.4 Aufnahme
Bei einer positiven Entscheidung im Aufnahmeverfahren, wird der Kandidat Mitglied der UVNO. Nach Entscheidung über die Aufnahme durch das GS haben die Mitglieder der Vollversammlung die Möglichkeit binnen 72 Stunden Veto gegen diese Entscheidung einzulegen.
Das Veto muss hinreichend bestimmt sein.
Über das Veto entscheidet die Vollversammlung in geheimer Abstimmung nach vorheriger Aussprache.
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Nun und der Rest?
Wie gesagt, ich finde eine Abstimmung der VV demokratischer, als das einlegen eines Vetos. Der Vetosteller ist dann definitiv nicht geheim.
Zumal das den Institutionalismus der UVNO verstärken würde. Aufnahme durch Abstimmung hat mehr Gewicht, als einen Antrag stellen und man ist sofort Mitglied
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Janislav Pietarow am 04.02.2009 14:14.
Sie meinen, es verstärkt die Bürokratie und hilft den RKES-Mitgliedern damit, die UVNO weiter durch Lobbying zu unterminieren.
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Gräfin von Jonur
Zitat: |
Original von Xaxai Anwar
Sie meinen, es verstärkt die Bürokratie und hilft den RKES-Mitgliedern damit, die UVNO weiter durch Lobbying zu unterminieren. |
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Nein. Die UVNO ist DIE Weltorganisation schlechthin. Zumindest für mich. Wenn sie das anders sehen oder denken ich sehe das anders ist das ihre Sache.
Andro verfolgt nach wie vor das Ziel, dass möglichst alle oder die meisten Staaten hier Mitglied sind.
Die UVNO muss eben stark sein und zeigen, dass eine Mitgliedschaft besser ist, als keine.
So und wenn hier einfach jeder nen Antrag abgibt und dann Mitglied ist, finde ich das etwas höhnisch der UVNO gegenüber.
Ich kenne keine andere Organisation, bei der man so einfach Mitglied wird.
Wie gesagt es geht mir um zweierlei.
Die Ungerechtigkeit des Vetos aufzuheben, da es dem Antragsteller und dem Vetosteller schadet und nicht wirklich geheim ist und 2. stärkt es den Zusammenhalt UND die gute Sache der UVNO, wenn alle darüber abstimmen.
Optional können wir es so machen, dass das GenSek darüber abstimmt und man geheim ein Veto beim GenSek einbringen kann über das dann angestimmt wird.
Aber ich bevorzuge es, dass der Vetosteller geheim bleibt, dass ist er derzeit nicht.
Und ich bevorzuge auch eine Abstimmung aller Mitgliedsstaaten über die Aufnahme eines neuen Staates.
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Warum sollte ein Veto Ihrer Meinung nach geheim sein?
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Zitat: |
Original von Miriam Ebnah-Jahud
Warum sollte ein Veto Ihrer Meinung nach geheim sein? |
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Wieso sollte es das nicht sein? Es ist besser, wenn das Veto geheim ist, und der GenSek teilt dem Antragsteller mit was los ist, als das hier wieder innerhalb wie außerhalb buh Rufe erfolgen. Außerdem sollten Abstimmungen immer stehts allgemein, gleich, frei und geheim sein.
D.h. wenn man nicht über die Aufnahme abstimmen will, wäre ich optional dafür, dass der Vetosteller dies geheim beim GenSek tun kann und das Gensek eröffnet dann die Abstimmung direkt.
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Janislav Pietarow am 04.02.2009 21:04.
Nunja warum sollte man sich davor fürchten ein Veto einzulegen in dieser Organisation? Was ist dabei, wenn man etwas gegen den Beitritt eines Staates einzuwenden hat kann man das ja öffentlich sagen. Diese Geheimnistuerei schadet der Transparenz unserer Organisation.
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Zitat: |
Original von Miriam Ebnah-Jahud
Ich bin dagegen, dass man darüber abstimmen kann, damit könnte man gezieltes Lobbying gegen diverse Staaten betreiben. |
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Schließe mich dem an und weise den Antrag ausdrücklich zurück.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Es erhöht in der Tat die Bürokratie. Bisher konnte einem Antrag durch das Generalsekretariat stattgegeben werden, die UVNO-Mitglieder konnten schweigen oder eben ein Veto einlegen. Und erst dann kam es zur Abstimmung. Jetzt jedesmal darüber abstimmen zu müssen, verlängert den Aufnahmeprozess deutlich.
Der Kirchenstaat lehnt die Änderungsidee ebenso ab.
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Gott zum Gruße
Monsignore Franz Kienberg
UVNO-Delegierter
Nun ja schade, ich sehe darin eine Ungerechtigkeit aber wenn sich dafür keine Mehrheit findet, kann man das hier schließen
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Zieht Andro hiermit seinen Antrag zurück?
Zitat: |
Original von Maya Mausal
Zieht Andro hiermit seinen Antrag zurück? |
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Ja
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