Zitieren Editieren Melden IP ↑ [Interne Diskussion] Beobachterstatuts für Mitgliedsstaaten —
09.02.2009 23:27
Da aktuell zwei Staaten (ein Beitrittskandidat und ein Mitgliedsstaat) die Thematik der Entsendung zweier Delegierter, wobei einer nur beobachtend in der Vollversammlung tätig sein soll, aufgegriffen haben, stellt das Generalsekretariat das Thema hier zur Diskussion in der Hoffnung in Kürze eine Einigung darüber zu erzielen.
Das Generalsekretariat sieht in der Entsendung von zwei Delegierten pro Staat - wobei der zweite freiwillig sein kann - etwas positives, da so möglicherweise die Diskussionen in der Vollversammlung intensiver verfolgt werden und sich entsprechend auch die Beteiligung steigern wird.
Einerseits reicht ja ein Delegierter, anderereits, wenn ein Delegierter rede und stimmberechtigt ist und eine andere Person als Beobachter hier ist, wieso nicht.
*so* In der RL UNO haben die einzelnen Delegierten ja auch noch Mitarbeiter etc....*so*
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Ich bin nicht gerade begeistert davon, ich denke schon, dass der Herr wenn er mitlesen will und die Delegierte vollkommen inaktiv ist selbst das Amt übernehmen kann, viel weniger kann die Aktivität von ihm auch nicht sein.
Wenn es so sein sollte, sollte jeder Staat 2 Delegierte entsenden können, wobei einer Stimmrecht hat, dann könnte man meines Erachtens auch die Abstimmungen öffentlich abhalten, was uns wiederum etwas Bürokratie spart, weil damit die Sonderregelung mit dem Antrag auf offene Abstimmung wegfällt.
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Ojb a chochem wert in kass, farlirt er sajn chochme.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Miriam Ebnah-Jahud am 10.02.2009 16:36.
Was hat die Entsendung von zwei Delegierten nun mit dem Antrag auf namentliche Abstimmung zu tun?
Würde es im selben Zug nich das Werkeln mit Benutzergruppen vereinfachen?
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Ojb a chochem wert in kass, farlirt er sajn chochme.
Da es ohnehin schon die zwei Benutzergruppen Delegierter und Beobachter mit den entsprechenden Rechten, stellt das keinen weiteren Aufwand dar.
Naja irgendwie könnte man dann wirklich öffentliche Aussprachen halten und auf Antrag geschlossene Sitzungen abhalten. Wäre auch was. Vor allem gut für die Öffentlichkeitsarbeit.
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Zitat: |
Original von Maya Mausal
Da es ohnehin schon die zwei Benutzergruppen Delegierter und Beobachter mit den entsprechenden Rechten, stellt das keinen weiteren Aufwand dar. |
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Und Beobachter haben Schreibrechte?
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Ojb a chochem wert in kass, farlirt er sajn chochme.
Nein, denn sonst wären sie ja keine Beobachter, sondern aktive Teilnehmer. Beobachter verfügen nur über Leserechte, was dann entsprechend auch für die Entsendung eines zweiten Delegierten gelten müsste. Sprich, wenn es einen zweiten Delegierten wirklich in den Fingern juckt, der aktuelle erste Delegierte allerdings durch Abwesenheit glänzt, wird ein Staat dennoch genötigt sein einen Austausch vorzunehmen. Meine Hoffnung ist hierbei, dass dies schneller von statten geht als bislang, da oftmals die Mitgliedsstaaten gar keine Ahnung von der Inaktivität Ihrer UVNO-Delegierten haben.
Zitat: |
etwas positives, da so möglicherweise die Diskussionen in der Vollversammlung intensiver verfolgt werden und sich entsprechend auch die Beteiligung steigern wird. |
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Sie meinen einfach jeder Delegierte hat einen stummen Kontrolleur, und dadurch werden die Diskussionen angeregt?
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Ojb a chochem wert in kass, farlirt er sajn chochme.
So könnte man es auch sagen.
Da es offenbar keine weiteren Wortmeldungen gibt und sich auch keine Mehrheit für den Vorschlag des Generalsekretariats ausspricht, bleibt alles beim Alten und das Thema wird hiermit geschlossen.