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09.02.2009 05:39

Gehört die Diplomatiefähigkeit nicht zur Staatsgewalt?

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Urs Streuli, sabiskischer UVNO-Delegierter

Die Minische Republik Sabisko macht vom 01.06. bis 24.08.2009 Sommerpause

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09.02.2009 13:46

Zitat:
Original von Urs Streuli
Gehört die Diplomatiefähigkeit nicht zur Staatsgewalt?


Könnte man auch so verstehen, aber zur Staatsgewalt zähle ich eher die inneren Angelegenheiten. Staaten sollten auch außenpolitisch tätig sein können. Fänd das für die Definition sehr gut, denn dann wären gewisse Rechtsfragen was z.B. Kolonien oder assoziierte Gebiete angeht klarer.

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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12.02.2009 11:06

Narapul lehnt diesen sinnlosen Zusatz ab.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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12.02.2009 21:34

Ich erinnere schonmal an eine große Lücke bzw einen Präzidenzfall, dass Narapul irgendwie so halbwegs Bleichoborg, ein assoziiertes Gebiet Andros, als souverän angesehen hat. Das wäre auch völkerrechtswidrig.
Wenn hier jeder kommen kann und tut was er will, dann wird das nichts

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13.02.2009 12:46

Zitat:
Original von Janislav Pietarow
Ich würde noch gerne Punkt 2 erweitern

[2] Staaten
Ein Staat ist ein gesellschaftliches System, das ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Territorium, ein dazugehöriges Staatsvolk, über die entsprechende Staatsgewalt in diesem Territorium verfügt und über die Fähigkeit verfügt mit anderen Staaten außenpolitisch in Kontakt zu treten.


Zu Ihrer Begründung mit Kolonien und assozierten Gebieten:

Je nach Land haben diese Gebiete mehr oder weniger Autonomie; und die Fähigkeit mit anderen Staaten in Kontakt zu treten hängt doch sehr davon ab (wenn man Fähigkeit auch als rechtliche Erlaubnis ansieht)

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13.02.2009 14:28

Wie gesagt das Völkerrecht hier spricht davon, wenn 3 UVNO Mitglieder einen Staat annerkennen ist es einer. Ich sehe die Gegfahr, dass man so außenpolitisch gegen andere Staaten vorgehen kann.
Z.B. könnten die Gegner Dreibürgens einfach mal irgend welche ostländischen Rebellen als Staat annerkennen.
Darum geht es mir.

Ich sehe hier keine Rechtssicherheit

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13.02.2009 16:01

Diese gibt es sowieso nicht. Weil man sich zu welcher großen Überraschung über dieses Völkerrecht hinwegsetzen kann! Und das ohne, dass uns der Himmel auf den Kopf fällt!

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Ojb a chochem wert in kass, farlirt er sajn chochme.

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13.02.2009 16:05

Zitat:
Original von Miriam Ebnah-Jahud
Diese gibt es sowieso nicht. Weil man sich zu welcher großen Überraschung über dieses Völkerrecht hinwegsetzen kann! Und das ohne, dass uns der Himmel auf den Kopf fällt!


Also von mir aus, kann ja jeder Staat einen Staat annerkennen wie er will und um UVNO Mitglied zu werden reicht es ja auch wenn ein Mitglied den Staat annerkennt, aber in dieser explizieten Frage, ob ein Staat ein Staat ist, und ich rede hier nicht von einer erfolgreichen Eintragung bei der OIK, sondern um Staaten die durch Sezession oder andere schwierige Umstände enstanden, bedarf es doch wohl mehr als nur 3 Mitgliedern, dass die UVNO ein Land annerkennt.

Ich bin nach wie vor dafür, dass, wenn die Situation nicht zweifelsfrei klar ist, die VV darüber abzustimmen hat, besonders dann, wenn das Mutterland der Abspaltung nicht zustimmt.

Wenn aber alles in Ordnung ist, reicht es ja wirklich, wenn es schon ein oder von mir aus 3 Staaten tun.

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13.02.2009 18:08

Ich halte es nach wie vor für Idotie über alles abzustimmen.

Zitat:
Also von mir aus, kann ja jeder Staat einen Staat annerkennen wie er will und um UVNO Mitglied zu werden reicht es ja auch wenn ein Mitglied den Staat annerkennt, aber in dieser explizieten Frage, ob ein Staat ein Staat ist, und ich rede hier nicht von einer erfolgreichen Eintragung bei der OIK, sondern um Staaten die durch Sezession oder andere schwierige Umstände enstanden, bedarf es doch wohl mehr als nur 3 Mitgliedern, dass die UVNO ein Land annerkennt.


Wenn Sie das Paradoxon darin finden spendiere ich einen Tee mit Vodka Kollege Pietarow.

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13.02.2009 19:27

Zitat:
Original von Miriam Ebnah-Jahud
Ich halte es nach wie vor für Idotie über alles abzustimmen.

Zitat:
Also von mir aus, kann ja jeder Staat einen Staat annerkennen wie er will und um UVNO Mitglied zu werden reicht es ja auch wenn ein Mitglied den Staat annerkennt, aber in dieser explizieten Frage, ob ein Staat ein Staat ist, und ich rede hier nicht von einer erfolgreichen Eintragung bei der OIK, sondern um Staaten die durch Sezession oder andere schwierige Umstände enstanden, bedarf es doch wohl mehr als nur 3 Mitgliedern, dass die UVNO ein Land annerkennt.


Wenn Sie das Paradoxon darin finden spendiere ich einen Tee mit Vodka Kollege Pietarow.


Wo ist darin ein Paradoxon?

Fakt ist:

UVNO Mitglied wird, wer von einem Mitglied annerkannt wird

Staat ist, laut Völkerrecht, wer von 3 Staaten annerkannt wird.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei um nicht näher definierte Ursachen der Staatsgründung handelt.
Teilung, Sezession, Bürgerkrieg, was auch immer.

Was hindert dnen nun z.b. 3 Staaten daran, einfach in einem anderen Land irgendwelche Rebellen anzuerkennen? Dann wären sie laut der Konvention ein Staat.

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13.02.2009 19:49

Paradoxon nun farblich markiert:

Zitat:
Also von mir aus, kann ja jeder Staat einen Staat annerkennen wie er will und um UVNO Mitglied zu werden reicht es ja auch wenn ein Mitglied den Staat annerkennt, aber in dieser explizieten Frage, ob ein Staat ein Staat ist, und ich rede hier nicht von einer erfolgreichen Eintragung bei der OIK, sondern um Staaten die durch Sezession oder andere schwierige Umstände enstanden, bedarf es doch wohl mehr als nur 3 Mitgliedern, dass die UVNO ein Land annerkennt.


Was denn nun?

Zitat:
Was hindert dnen nun z.b. 3 Staaten daran, einfach in einem anderen Land irgendwelche Rebellen anzuerkennen? Dann wären sie laut der Konvention ein Staat.


Und was ist wenn ein Staat nicht als Staat anerkannt wird ist er dann kein Staat mehr, oder muss der dann nur das Antragsformular XXII ausfüllen und wird es dann?

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Miriam Ebnah-Jahud am 13.02.2009 19:51.

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13.02.2009 20:41

Also um außenpolitisch ein Staat zu sein muss man schon annerkannt werden.

So die UVNO besagt, Mitglied kann werden, wer von einem Staat annerkannt wird.

Völkerrecht sagt, UVNO erkennt einen Staat an, wenn 3 Staaten ihn annerkennen

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Maya Mausal  
Mitglied
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14.02.2009 00:13

Alternativ könnte man natürlich sagen, dass von der UVNO nur als Staat anerkannt wird, der auch Mitglied ist.
Allerdings bringt das die Schwierigkeit mit welcher Berechtigung die UVNO dann mit Nicht-Mitgliedsstaaten noch interagiert. Insofern muss eine andere Alternative her, als über jeden einzelnen auf einer Karte verzeichneten Staat abzustimmen, ob er denn nun als Staat anzuerkennen ist, oder nicht. Zumal in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist, dass die einfachsten Entscheidungen in der UVNO wochenlang dauern und unnötig verkompliziert werden.

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14.02.2009 19:52

Zitat:
Original von Maya Mausal
Alternativ könnte man natürlich sagen, dass von der UVNO nur als Staat anerkannt wird, der auch Mitglied ist.
Allerdings bringt das die Schwierigkeit mit welcher Berechtigung die UVNO dann mit Nicht-Mitgliedsstaaten noch interagiert. Insofern muss eine andere Alternative her, als über jeden einzelnen auf einer Karte verzeichneten Staat abzustimmen, ob er denn nun als Staat anzuerkennen ist, oder nicht. Zumal in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist, dass die einfachsten Entscheidungen in der UVNO wochenlang dauern und unnötig verkompliziert werden.


Das wäre unklug zu sagen, dass alle außerhalb der UVNO keine Staaten wären. Woher nehmen wir denn diese Legittimität, obwohl wir flächen, staaten und bevölkerungsmäßig eher die Minderheit sind

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16.02.2009 01:18

Nun wie gesagt ich bin zu 99% dafür, außer das mit der Annerkennung. Von mir aus kann man es so machen aber in Fällen der Streitigkeit muss die VV oder der IGH entscheiden

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18.02.2009 16:15

Ja nun, wären die anderen auch kompromissbereit?

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18.02.2009 18:28

Ihre Kompromisse sind keine, daher nein.

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Gräfin von Jonur

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18.02.2009 19:00

Mhh...dann bitte ich wenigstens darum, dass ein Staat vor dem IGH klagen kann, wenn 3 Staaten ein Gebiet als Staat annerkennen vor allem wenn es sich um Sezessionen handelt.

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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18.02.2009 19:21

Eine derart weitreichende quasi Unterwerfungserklärung wird für die meisten Staaten inakzeptabel sein...

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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18.02.2009 19:36

Zitat:
Original von Großherzog von Kurland
Eine derart weitreichende quasi Unterwerfungserklärung wird für die meisten Staaten inakzeptabel sein...


Wie gesagt, ich würde dieser fast exzellenten Konvention zu gerne zustimmen. Aber das hier einfach so 3 Staaten ein Gebiet zum Staat erklären können und dann erkenn sogar die UVNO das an, das ist absolut nicht richtig. Sehen sie das nicht ein? Es muss Sicherheiten geben. Gerade für Staaten mit Minderheiten, Kolonien oder autonomen Gebieten.

Wer schützt uns denn davor, dass 3 Staaten Rebellen annerkennen? Schon sitzen die in der UVNO. Und wenn man dann gegen diese vorgeht, dann würde man sogar noch selbst schuld sein.
Ich sehe darin nach wie vor ein großes Problem.

Ich würde dann eher vorschlagen, dass man hier die Modulation anwendet, wenn die Mehhreit sich nicht für diese Änderung finden kann, sodass Andro diesen Punkt mit der Annerkennung nicht aufnehmen würde.

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