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G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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Frage/Hinweis 30.03.2009 23:07

Ich würde gern wissen, wie beim Vertrag über diesen Gerichtshof Kap.2, Art.14/15 zu interpretieren sind.
Hat eine Vertragspartei Rechte gegen Nichtparteien?

Maya Mausal  
Mitglied
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31.03.2009 16:35

Artikel 14 besagt wer aller den IGH anrufen kann. Das sind einerseits Staaten die im Vorfeld die Gerichtsbarkeit des IGH anerkannt haben und andererseits kann der IGH auch von Nichtvertragsparteien angerufen werden, zum Beispiel wenn es um einen Streitfall zur Auslegung eines bestehenden völkerrechtlichen Vertrages geht. In diesem Fall ist jedoch die Voraussetzung, dass auch wirklich alle Nichtvertragsparteien die Gerichtsbarkeit des IGH anerkennen.
Artikel 15 spezifiziert dann noch welche Fälle alle an den IGH herangetragen werden können.

Um jetzt noch konkret ihre Frage zu beantworten: eine Vertragspartei kann Rechte gegenüber einer Nichtpartei haben wenn zwischen diesen Parteien ein anderer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen wurde und sollte dieser Vertragsgegenstand zwischen beiden Parteien zum Streitfall werden, dann könnten sich die beiden Vertragsparteien darauf einigen den IGH anzurufen - vorausgesetzt beide Parteien erkennen die Gerichtsbarkeit des IGHs an.

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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31.03.2009 17:47

Na sehr schön. Selbstverständlich erkennen wir den IHG nicht an, also sollte es damit keine Probleme geben.
Danke.

Maya Mausal  
Mitglied
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31.03.2009 18:33

Weswegen denn nicht?

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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31.03.2009 21:35

Ganz einfach, weil unsere Angelegenheiten nur uns was angehen. Überlegen Sie, was das möglicherweise für Folgen hätte. Allein der Unterschied in der Auslegung der Menschenrechte.

Maya Mausal  
Mitglied
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31.03.2009 21:54

Weshalb machen Sie sich nun über die Menschenrechte sorgen? Aquatropolis hat meines Wissens die Erste Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet.

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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31.03.2009 22:15

Eben. Haben wir nicht. Wir haben aber eben auch keine Lust wegen sowas oder irgendwelcher anderer Sachen in irgendwelche Kaspereien verwickelt zu werden. Also werden wir uns um diesen Gerichtshof genauso wenig scheren wie um die Menschenrechtskonvention.
Wir haben eine Definition von Menschenrechten, ich sagte es bereits mehrmals. Und wir nehmen das ernst, sehr ernst.
Allerdings sind unsere Ansichten in dieser Sache nicht mit den hiesigen kompatibel.

Maya Mausal  
Mitglied
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01.04.2009 07:39

Aber Sie haben völkerrechtliche Verträge mit anderen Staaten, oder?

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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01.04.2009 14:00

Und? Was sich daraus ergibt, klären wir untereinander.
Dazu brauchen wir keinen Gerichtshof.
Das gäbe nur endloses Geschwafel über Dinge, die zivilisierte Leute in wenigen Worten klären.

Maya Mausal  
Mitglied
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01.04.2009 15:21

Warum denken Sie sofort, dass beim IGH ähnliche Zustände wie in der Vollversammlung herrschen werden?

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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01.04.2009 19:27

Ich kenne die Verhältnisse in der Vollversammlung nicht. Was ich aber weiß, daß wir so ein internationales Geschwafel nicht brauchen.
Sie kommen mir vor wie jemand, der einem ein obskures Abo verkaufen will.
Mal davon abgesehen, daß man uns hier entgegen der eigenen Regeln den Beobachterstatus verweigert hat, was über das hiesige Rechtsverständnis einiges aussagt, es kommt niemandem zu, über unserer Tun zu urteilen.

Maya Mausal  
Mitglied
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01.04.2009 19:48

Ich bemühe mich nur Ihre Denkweise besser nachzuvollziehen - daran ist ja wohl nichts verkehrt.
In diesem Sinne: Danke für das aufschlussreiche Gespräch. Ich hoffe wir werden noch viele davon führen. smile

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