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Vlad von Krolock 
Gast
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Schreiben aus Krolock 27.05.2009 21:39

Zitat:


An die Majestäten, Hoheiten undExzellenzen der gesamten UVNO und seines Generalsekretariates

Von seiner Majestät, VLAD I., Zar von Krolock


Andro ist in Krolock eingefallen. Wir hoffen auf Hilfe alle rechtschaffenden Staaten, die dieses Unrecht nicht mit anschauen können.
Wir werden abgeschnitten und man will uns absetzen, doch dies ist nicht der Wunsch unserer Bevölkerung. Bitte schreitet in diesen Wahnsinn mit der euch verliehenen Kraft ein.

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27.05.2009 21:47

Ich bitte das zu ignorieren, denn Andro hat das Recht das zu tun denn Krolock hat den Vertrag gebrochen und Andro hat gemäß §6.2) "Diese Rechte sind dem Hause Krolock, dessen Oberhaupt und dem Lande Krolock nur mit dessen Zustimmung nehmbar. Es sei denn es wird gegen die Verfassung des Zarenreiches Andro, bzw. die für Assoziierten Staaten geltenden Artikel, und diesen Vertrag verstossen." das Recht den Zaren abzusetzen.

Der Vertrag

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Vlad von Krolock 
Gast
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27.05.2009 21:51

Der Vertrag wurde legitim aufgelöst.

Vorallem haben sie zu erst damit gedroht den Vertrag aufzulösen, wieso sollte es Krolock dann nicht möglich sein?

Maya Mausal  
Mitglied
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27.05.2009 21:57

Das hier ist die Poststelle des Generalsekretariats und da entscheide immer noch ich, was ignoriert wird und was es wert ist innerhalb der Vollversammlung näher besprochen zu werden. Also, Herr Pietarow, erfreuen Sie mich mit Ihrer Seite der Geschichte in der Vollversammlung. Zar Vlad kann seine Stellungnahme gerne hier kund tun und ich werde sie dann an die Vollversammlung weiterleiten.

Vlad von Krolock 
Gast
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27.05.2009 22:08

Vielen Dank, werte Generalsekretärin.

seit einigen Wochen brodelten in Andro Unruheherade auf und Demokraten, Republikaner und Sozialisten haben sich auf der Straße für eine Demokratie stark gemacht. Nachdem Zar Nikolaus von Andro, Permierminister Axelrod und Regent Newski zurückgetreten sind bzw. abgedankt haben, war der Weg dafür frei.

Das Parlament, die Duma, hat sich dafür entschieden eine Republik zu unterstützen und ebendiese auszurufen.

Jetzt hat es auch in Krolock, einem assoziierten Gebiet Andros, angefangen zu brodeln. Nachdem keine Unterstützung aus Andro kam, habe ich mich an andere Staaten gewandt, damit jemand mein Volk schützen kann. Andro hat hier versagt.
Die Regierung Andros hat mir daraufhin gedroht, ich solle meine Briefe zurücknehmen, sonst würde man den Assoziationsvertrag kündigen und weitere Schritte unternehmen, womit uns klar mit Sanktionen oder sogar dem Krieg gedroht wird.

Zitat:


Die androische Regierung protestiert auf das schärfste gegen dieses Schreiben an Dreibürgen. Das Zarentum Krolock hat per Vertrag mit Andro nicht das Recht und die Legitimation auf eine eigene Außenpolitik. Dazu haben sie noch Dreibürgen dazu aufgerufen, in Andro "für Ordnung" zu sorgen, was wir als direkten aufruf für eine Intervention Dreibürgens in Andro sehen!

Ich rufe Sie daher auf, sofort dieses Schreiben zu wiederrufen und sich an den Vertrag mit Andro zu halten.
Sie haben dazu 48 Stunden Zeit. Sollten Sie bis dahin die Vertragsverletzung nicht rückgängig gemacht haben, sehen wir den Vertag von Ihrer Seite aus als gebrochen an und werden weitere Schritte unternehmen, um den angerichteten Schaden zu beseitigen.

hochachtungsvoll

Ljudmila Alexandrowna Androwa
Außenministerin Andros


Daraufhin habe ich den Vertrag gekündigt und Krolock als unabhängigen Staat ausgerufen.
Nun hat Andro seine Armee mobilisiert und ist in Krolock eingerückt.

Damit verstößt es unter anderem gegen seine eigene Verfassung, welche Angriffskriege verbietet und gegen alle Gseetze der Menschlichkeit. Außerdem beweißt es weidereinmal diplomatische Inkompetenz, indem es sofort zur Waffe greift.

Ich hoffe auf die Unterstützung der UVNO, weil hier in Krolock ein riesiges Unrecht geschiet und Menschen Hilfe benötigen, da sie sich selber nciht mehr helfen können.
Krolock mag nur ein kleines Land sein, mit nur 40.000 Einwohnern, doch wenn man es im Kleinen nicht verhindert, wie kann man dann von sich behaupten, es im Großen verhindern zu wollen?
Außerdem ist Krieg immer ein Verbrechen und Unrecht bleibt Unrecht, egal wie groß.

Danke.

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27.05.2009 22:19

Wir haben ihnen ein Ultimatum gestellt, dass sie mit Vertragsbruch geantwortet haben.

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Vlad von Krolock 
Gast
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27.05.2009 22:22

Mit Vertragsauflösung.

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27.05.2009 22:25

Das ist Vertragsbruch, da Andro dem nicht zugestimmt hat. Sie haben unterdess schon bereits vorher den Vertrag 2 fach gebrochen. Wir hätten also schon viel früher §6.(2) anwenden können.

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Vlad von Krolock 
Gast
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27.05.2009 22:29

Zitat:
Assoziationsvertrag zwischen dem Zarenreich Andro und dem Königreich Krolock

Präambel
Dieser Vertrag gibt dem krolockischen Volk seine historischen Rechte zurück und bekräftigt die Freundschaft zwischen Androskis und Krolockskis.

§1Allgemeines
(1)Das Königreich Krolock bleibt in Assoziation mit dem Zarenreich Andro. Das Königreich Krolock bildet aber ein souveränes Volkerrechtssubjekt.
(2)Die Rechte Seiner Majestät auf ausländische oder androische Throne, Erbschaften oder Adelsfamilien, bleiben von diesem Vertrag unangetastet.
(3)Seine Majestät, der König von Krolock wird einen für seine Krone und seinen Staat allverbindlichen Treuschwur an die Zaren von Andro leisten.
(4)Seiner Majestät, dem Könige von Krolock ist der Ehrentitel eines Grossfürsten von Andro nicht zu nehmen. Der Zar von Andro erhält den Titel "Protektor der Krolockischen Lande"

§2. Bestimmungen zwischen Andro und Krolock
(1)Seine Majestät, der König von Krolock ist berechtigt, die Adelsmartikel in seinem Lande selbst zu führen. Der Zar von Andro hat hierauf keinen Einfluss, kann jedoch Personen vorschlagen.
(2)Seine Majestät, der Monarch von Krolock und alle nach ihm kommenden Oberhäupter des Hauses Krolock gleichen Blutes, wird ein Sitz im Oberhause oder der dem Oberhaus entsprechenden Institution zugesichert. Dieses Recht kann nicht erlischen, es sei denn die Famillie verzichtet.
(3)Vom Gesetzes und Weisungsrecht des Zarenreiches ist das Königreich Krolock ausgenommen. Es gelten nur das Bürgerschaftsgesetz, das Aufenthaltsgesetz, das ABC-Waffensperrvertragsgesetz, und das Geheimdienstgesetz. Alle anderen Gesetze darf das Königreich Krolock ohne Zustimmung des Zarenreiches Andro übernehmen und gebrauchen.
(4)Für eine Standeserhöhung des Königreiches Krolock ist die Zustimmung des Zaren von Andro von nöten.

§3. Innere Bestimmungen Krolocks
(1)Das Königreich Krolock ist verpflichtet die Menschenrechte der Verfassung vom 29.11.2007 in der eigenen Verfassung zu verankern.
(2)Das Königreich verpflichtet sich allzeit die Demokratie zu wahren.
(3)Die androische Duma kann Gesetze des Königreiches Krolock mit einer 3/4 Mehrheit ausser Kraft setzen, nicht aber ändern. Diese Befugniss gilt nicht bei Verfassung, Verträgen oder Weisungen.
(4)Das Zarenreich Andro hat die Hoheit über das Militär, die Aussenpolitik, das Währungssystem und den Geheimdienst. Es ist dem Königreich von Krolock jedoch gestattet ohne die Zustimmung des Zarenreiches Andro Verträge mit anderen assozierten Staaten zu schliessen. Zudem darf es sich Organisationen anschliessen, die keine politischen Kompetenzen haben.
(5)Es ist jedem Menschen gestatten die Staatsbürgerschaft beider Staaten anzunehmen. In diesem Falle tritt das Bürgerschaftsgesetz ausser Kraft und erlaubt mehr als 2 Staatsbürgerschaften. Es ist auch möglich, nur Staatsbürger des einen zu sein. In diesem Falle erhält man im anderen kein Wahlrecht.
(6)Das Königreich Krolock wird eine zweite Parlamentskammer einrichten, in der die Baronien vertreten sind. Um dem Zarenreich Andro eine Kontrollmöglichkeit zu geben erhält das Zarenreich Andro darin eine Stimme.
(7)Personen, die im Zarenreich Andro Imunität geniessen, geniessen diese auch im Königreich Krolock. Personen, die im Königreich Krolock Imunität geniessen, geniessen diese auch im Zarenreich Andro.

§4. Militär Krolocks
(1)Seine Majestät, der König von Krolock sind nur noch dann berechtigt, den Oberbefehl über die Königsgarde zu führen, wenn Frieden herrscht. Im Kriegsfall wird die Königsgarde als Batallion der Armee des Zarenreiches angesehen.
(2)Dem Zarenreiche Andro ist es gestattet bis zu 3000 Soldaten, nach Absprache, im Königreich Krolock, auf zugewiesenen Kasernen, zu stationieren.

§5. Wirtschaft, Währung, Zoll
(1)Das Königreich Krolock geht mit dem Zarenreich Andro eine Wirtschafts, Währung und Zollunion ein. Seine Majestät, der König von Krolock und das Königreich Krolock werden auf den androsischen Münzen und Banknoten dafür geehrt.
(2)Beide Staaten verzichten gegenseitig auf die Erhebung von Zöllen.

§6. Sonstiges
(1)Alle Rechte und Pflichten, die nicht vertraglich geklärt sind und das Königreich Krolock betreffen verbleiben beim Königreich Krolock
(2)Diese Rechte sind dem Hause Krolock, dessen Oberhaupt und dem Lande Krolock nur mit dessen Zustimmung nehmbar. Es sei denn es wird gegen die Verfassung des Zarenreiches Andro, bzw. die für Assoziierten Staaten geltenden Artikel, und diesen Vertrag verstossen.
(3)Dieser Vertag wird durch die jeweiligen Gesetze angenommen und ratzifiziert.

Für das Zarenreich Andro:


Für das Königreich Krolock:



Sagen sie mir mal, wo ich den Vertrag brechen, indem ich ihn einseitig auflöse?

Maya Mausal  
Mitglied
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27.05.2009 22:35

Nun ich bin ja nicht rechtlich bewandert, aber wenn es in §1 (3) heißt, dass der König von Krolock einen Treueschwur an den Zaren von Andro leistet und der Zar vor einigen Tagen zurück getreten ist, dann ist die Vertragsaufkündigung eigentlich ein logischer Schritt, der keinesfalls mit einem Einmarsch der androischen Armee zu rechtfertigen ist.

Vlad von Krolock 
Gast
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27.05.2009 22:41

Außerdem wird es auch nie wieder einen Zaren geben, da Andro Republik ist.

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27.05.2009 22:55

Noch ist Andro eine Monarchie, und selbst als Republik gilt der Vertrag weiterhin für Krolock und Andro!

Der Vertrag ist nur änder oder kündbar, wenn beide Seiten zustimmen! Der Vertrag wurde an für sich als ewig angesehen. Und er wäre geändert worden, wenn Andro sein System geändert hat.

Nichtsdestotrotz war und ist Krolock ein Teil Andros.
Das besagt der Vertrag und das besgat die androische Verfassung!

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Maya Mausal  
Mitglied
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27.05.2009 23:04

Wo steht, dass der Vertrag nur in beiderseitigem Einverständnis gekündigt werden kann?

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27.05.2009 23:08

Man könnte allerdings auch fragen, kann der Vertrag überhaupt einseitig aufgelöst werden?

__________________

Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.

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27.05.2009 23:09

Zitat:
Original von Maya Mausal
Wo steht, dass der Vertrag nur in beiderseitigem Einverständnis gekündigt werden kann?


Wo steht das ers nicht ist? Nur weil es dort nicht expliziet steht, heißt es nicht, das man es darf.
Sowohl die androische als auch krolokische Verfassung erwähnen den jeweils anderen in der Landesverfassung und dieser Vertrag wurde einfach so gekündigt!

Und da §6. (3) ihm den Rang eines Gesetzes gibt und der Zar von Krolock kein Gesetz kündigen kann, ist er immer noch in Kraft!

So oder so, egal wie sie es sehen, wir sehen es als Vertragsbruch, agiert Krolock, zumindest der Zar Vlad I. gegen Andro und das unterbinden wir!

Wir operieren auf unserem Territorium und das ist unser gutes Recht, dank der Souveränität, die wir ja hoffentlich genießen.

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Andreas Balch  
Mitglied
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28.05.2009 00:40

Wenn in einem Vertrag keine expliziten Regelungen zum Kündigungsrecht enthalten sind, dann gilt in meinen Augen, dass er jederzeit und ohne Begründung fristlos einseitig gekündigt werden kann.

__________________
Andreas Balch
Staatenloser

Vlad von Krolock 
Gast
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28.05.2009 05:39

Wider den Behauptungen von Herrn Pietarow steht in der krolockschen Verfassung kein Wort von Andro.

Krolock ist ein unabhängiger Staat, sie haben sich mit ihrem Angriff international schuldig gemacht.

Ich mach ihnen einen Vorschlag: Lassen wir den krolockschen Bundesrat abstimmen, zu welcher Staatsform und zu welcher Verbindung er zu Andro steht. Dann hatten wir das Selsbtbestimmungsrecht angewendet und sie könnten von keinen Brüchen reden.

Die androsische Demokratie wird - wie viele autoritäre Unrechtsstaaten - auf dem Blut anderer aufgebaut. Immer wenn Andro diesen Weg eingeschlagen hat, ist der Welt schreckliches geschehen.

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28.05.2009 15:38

Der Welt? Andro ist noch nie in einem anderen Staat eingefallen! Außer in Ascaaron unter Boroljew aber seit dem nie. andro führt keine Kriege, wir sorgen nur für eine "innenpolitische harmmonische Umgestaltung"

__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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28.05.2009 20:45

Laut der krolockischen Verfassung kann der Zar offenkundig Gesetze außer Kraft setzen. Allerdings enthält der Vertrag keine Möglichkeit der Kündigung, womit man den assoziierten "Beitritt" Krolocks zum Zarenreich Andro als dauerhaft bindend bezeichnen könnte.
Außerdem verstößt Andro mit dem Einmarsch in Krolock ganz klar gegen seine eigene Verfassung, welche das nur zulässt, wenn dafür eine ausdrückliche vertragliche Grundlage besteht, was nicht gegeben ist.

*so* Schottland wird wohl auch nicht einfach den "Act of Union" kündigen können, ich denke auch in unserem Fall wäre eine Übereinkunft beider Länder nötig, da es nicht anders geregelt ist und der Vertrag rechtgültig verabschiedet wurde. *so*

__________________

Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Fabian von Gerlach am 28.05.2009 20:46.

Vlad von Krolock 
Gast
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28.05.2009 21:13

AUßerdem hat das androsische Militär hier vollkommen eigenmächtig und ohne Abspreche mit der Staatsführung gehandelt und sich einfach gegen Krolock in Bewegung gesetzt.

Und auch die Duma, welche bei der Mobilisierung der Armee zustimmen muss, wurde nicht gefragt.

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