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Original von Wilhelm von Graubünden
Ich habe bereits angemerkt, warum die Öffentlichkeit für uns kein Thema ist. Es gibt Themen, die müssen dringend zuerst nicht öffentlich geklärt werden. Denn falls wir uns intern mal "zerlegen", muss das nicht jeder wissen. |
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Dann spielen wir nach draussen Harmonie und Friede, Freude, Eierkuchen und hinter verschlossenen Türen fetzen wir uns? Das klingt nach Politbüro. Davon halte ich gar nichts! Transparenz schafft Vertrauen.
Ansonsten möchte ich herrn Veuxin sehr zustimmen. Insbesondere, was die nicht praktikable Form der Nicht-Veröffentlichung interener Sachen betrifft. Man könnte denken, wir haben hier einen Geheimbund am laufen!
Nun, ich denke wir drehen uns in der Diskussion im Kreis und werden hier keinen Konsens erzielen können. Soweit ich die Diskussion überblicke zeichnen sich fünf Positionen ab:
1. Die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit, wie es das Fürstentum Southwest Hya wünscht
2. Der Vorschlag aus Wolfenstein mit der Möglichkeit sich zum Sitzungsthema an einem nicht-öffentlichen Ort informell zu besprechen
3. Eine grundsätzliche Nichtöffentlichkeit, die durch Beschluß der VV geöffnet werden kann, wie es von Bergen gewünscht wird
4. Die von PFKanien getragene Lösung, daß die grundsätzliche Öffentlichkeit bei Bedarf ausgeschlossen werden kann
(wobei ich mir eine Zusammenführung zu einem gemeinsamen Vorschlag von 3 und 4 sehr gut vorstellen kann)
5. Der Wunsch des Generalsekretariats auf ausnahmslose Öffentlichkeit.
Habe ich noch etwas vergessen?
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Inga van Mauritz am 03.05.2011 09:07.
Denke, das passt so. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Wolfenstein in dieser Frage grundsätzlich mit der Position des Generalsekretärs übereinstimmt. Der Vorschlag, einen nicht-offiziellen Ort zur informellen Besprechung enzuführen, ist ein Kompromissvorschlag unsererseits.
In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, daß der PFKanische (und wohl auch der bergische) Vorschlag ebenfalls als Kompromißvorschlag aufzufassen ist (sind).
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Inga van Mauritz am 03.05.2011 13:14.
Dies ist korrekt. Wir sollten wohl 2 oder gar 3 Varianten zur Abstimmung stellen.
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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen
2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.
Die Möglichkeit der informellen Besprechung ist ja immer gegeben und wurde durch das Generalsekretariat durch Einrichtung der Delegiertenlobby "Großrat Axel" vereinfacht. Damit wären wir bei vier Abstimmungsvarianten. Wären der PFKanische Bund und die Bundesrepublik Bergen denn bereit, ihre Vorschläge wie von der Ehrenwerten Delegierten des PFKanischen Bundes angesprochen zu vereinen?
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Ich nehme den Vorschlag der Delegierten van Mauritz an. Damit haben wir dann 3 Abstimmungsvarianten.
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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen
2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.
Die Abstimmung wurde eröffnet; es wäre wohl empfehlenswert, das Thema ruhen zu lassen, bis die Abstimmung beendet ist und sich diesbezüglich eine klare Entscheidung abgezeichnet hat.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Was ist das denn bitte für ein seltsamer Abstimmungsmodus? Wir haben doch Alternativvorschläge, welche gegeneinander abzustimmen sind. Also entweder, oder, oder. Wir können doch nicht jeden Antrag separat abstimmen...
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Dieser seltsame Abstimmungsmodus ist jener, den die GO.VV vorschreibt.

Es besteht keine andere Möglichkeit, als über alle Anträge in der Reihenfolge ihrer Einbringung abzustimmen, und sie dementsprechend auch zu akzeptieren - falls also beispielsweise die Abstimmung 1 positiv ausfällt, die Abstimmung 3 aber auch, so wird es eine GO.VV 4 mit dem Ergebnis von Abstimmung 1 geben, und kurz darauf eine GO.VV 5 mit dem Ergebnis von Abstimmung 3. Offensichtlich haben die Schöpfer unserer GO nicht bedacht, dass es mehr als einen Antrag zu einem Thema geben könnte, oder aber diese aufgeblähte Bürokratie wissend in Kauf genommen.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Sie beziehen sich auf § 5,3 GO, in dem es heißt: "Bei der Abstimmung stellt das Generalsekretariat die Fragen so, dass sie sich mit Ja oder Nein beantworten lassen." Daraus leitet sich meiner Meinung aber nicht ab, daß Anträge zu dem selben Thema, nicht gegeneinander abgestimmt werden können. Der von Ihnen vorgezeichnet Weg ist widersinnig.
In § 5,3 GO heißt es auch: "In der Regel ist zu fragen, ob die Zustimmung erteilt wird." Folglich hätte man die Abstimmung auch so gestalten können, daß man die drei Anträge in einer Abstimmung gegeneinander hätte stellen können, mit mit der Option, EINER der drei Alternativen eine "Ja"-Stimme zu geben, oder aber mit "Nein" zu stimmen, falls man keinem der drei Anträge zustimmen will.
Ich denke, letztere Alternative ist ebenfalls durch die GO gedeckt und wesentlich sinnvoller.
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Widersinnig? Bürokratisch und kompliziert vielleicht, aber...widersinnig? Bitte erläutern Sie das genauer.
Wie finden sich in diesem Fall jene Nationen wieder, die mit zwei der Möglichkeiten sehr gut leben können (etwa mit den bedeutungsgleichen Möglichkeiten 1 und 3), aber nicht mit der dritten? Das würde einer fairen Abstimmung, in der die eigene Meinung wiedergegeben wird, widersprechen.
Weiterhin fürchte ich, dass Sie die GO da falsch lesen: Der erste Satz ist eine unablässliche Bedingung für die Form der Antwortmöglichkeiten, der zweite ("In der Regel ist zu fragen...") eine Möglichkeit, die Fragestellung zu modifizieren. Die Antwortmöglichkeiten stehen also immer fest. Theoretisch ist nicht einmal die Enthaltung durch die GO gedeckt, steht also eigentlich nur pro forma da.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Widersinnig in so fern, als das man drei Abstimmungen zu ein und dem selben Thema durchführt.
Bei einer Abstimmung geht es doch darum, ein Ergebnis zu bekommen. EINS. D.h. wenn ich drei Alternativen habe, muß ich mich für eine entscheiden. Also wo ist das Problem? Ich sehe da keinen Widerspruch, oder gar eine unfaire Abstimmung, wenn die drei Anträge gegeneinander zur Wahl gestellt werden.
Ich lese die GO da ganz richtig. Und habe nichts anderes behauptet. Zumal der neue § 6 (im Dokserver fälschlich als § 2) da auch gewissen Spielraum geschaffen hätte...
Aber ich gebe ein Beispiel:
Abstimmungsfrage: "Stimmen Sie für eine Änderung der GO?"
[] Ja und zwar wie in Alternative 1
[] Ja und zwar wie in Alternative 2
[] Ja und zwar wie in Alternative 3
[] Nein
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Das ist doch nicht widersinnig - widersinnig wäre es, wenn die drei Abstimmungen zu ein und dem selben Antrag gestellt werden würden.
Muss ich mich für eine entscheiden? Warum kann ich nicht sagen, dass ich mit zweien sehr gut zurechtkomme, mit der dritten aber nicht? Wenn wir die Widersinnigkeit hätten ganz ausmerzen wollen, hätten wir nicht mit 1 und 3 zwei gleichbedeutende Anträge zur Wahl stellen dürfen.
Bezüglich des Beispiels: Das ist leider wie schon gesagt nicht konform mit der GO. Es sind zwei Antwortmöglichkeiten fest vorgeschrieben.
Was den neuen § 6 angeht (Danke für den Hinweis - ist geändert.) - dieser sollte doch eher für Ausnahmefälle gelten, wenn die prinzipielle Regelung der GO sinnvoll ist, eine Situation, in der diese verändert werden muss, jedoch nicht häufig genug eintritt, um eine Änderung der GO zu rechtfertigen. Das kann man ja bei einer Abstimmung mit Alternativvorschlägen nicht behaupten, da so eine hoffentlich öfters vorkommt. Das Generalsekretariat empfiehlt deshalb, eine entsprechende Änderung der GO vorzuschlagen, falls der Status Quo nicht dem gewünschten Ablauf entspricht.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Es sind de facto drei Abstimmungen zu einem Antrag(sgegenstand): der Änderung der GO.
Warum argumentieren Sie immer mit 1 und 3 gegen 2? So langsam beschleicht mich der Verdacht, daß hier gewollt die Abstimmung in eine bestimmte Richtung gelenkt werden soll. Wenn 1, 2 und 3 zur Abstimmung stehen, dann geht auch nur 1 oder 2 oder 3. Nicht 1 und 3 oder 2...
Ich bin nach wie vor nicht der Meinung, daß meine Interpretation (die auch nur Ja und Nein vorsieht) der GO widerspräche.
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Es sind drei Abstimmungen zu einem Thema, nicht drei Abstimmungen zu einem Antrag.
Weil 1 und 3 gleichbedeutend sind - es wäre sinnlos, gegen 1 zu stimmen und für 3 oder umgekehrt. Was das "Lenken der Abstimmung" betrifft, so denke (und hoffe) ich, dass die jeweiligen Hauptstädte die Entscheidung ganz ohne Rücksicht auf unsere momentane prozedurale Diskussion treffen werden.

Und nein, wenn 1, 2 oder 3 zur Abstimmung stehen, geht auch nur 1 oder 2 oder 3. (Mit jeweils einem exklusiven oder.) Da aber ganz in Konformität mit der GO 1, 2 und 3 zur Abstimmung stehen, geht auch 1 und/oder 2 und/oder 3.
Dann verzeihen Sie meinen Sehfehler, ich sehe im gebrachten Beispiel nämlich vier Abstimmungsmöglichkeiten.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Sie haben Glück, daß weder Charta noch Geschäftsordnung die Anfechtung von Entscheidungen des Generalsekretärs vorsehen. Wäre dem so, würde ich dies in jedem Fall tun.
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Dann haben wir wohl jetzt den Punkt oder die Punkte gefunden, die wir als nächstes ändern sollten.
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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen
2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.
Das Generalsekretariat kann mit Freude verkünden, dass die Anfechtung von Entscheidungen des Generalsekretariats in seinem Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung der Vollversammlung möglich ist und weiterhin ein ausgefeilterer Wahlvorgang sämtliche Unklarheiten und unnötige Bürokratie außenvor lässt.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization