Zitieren Editieren Melden IP ↑ Völkerrecht: Organisation zur Durchsetzung —

20.02.2004 16:00
Grundsätzlich: Grundlage all dem was hier steht wäe das Völkerrecht.
Was soll eine solche Orga leisten? (geordnet von unstrittig bis wir machen uns Feinde)
- in Krisenfällen Beobachter entsenden
- humanitäre Hilfe anbieten
- neutrale Schlichter benennen
- Blauhelme entsenden, die nen Frieden überwachen
- Sanktionen verhängen, zB diplomatische oder wirtschaftlichen Boykott, Ausschluß von äh Dingen
Wann soll eine solche Orga aktiv werden?
- wenn UVNO Staaten bettroffen sind
- wenn Staaten betroffen sind, die der Orga beigetreten sind
- Wenn sie von betroffenen Staaten um Hilfe gebeten wird
- wenn Mitgliedsstaaten nur mittelbar betroffen sind, zB Unruhen im Nachbarland
- immer wenn das Völkerrecht verletzt wird
Wie kann so eine Orga aussehen?
A. Streitvermittlungsbüro
Minimallösung, also es gibt ein paar Staaten die sich zusammenschließen und die dann aktiv werden und versuchen zu schlichten.
B. Internationales Zentrum für Friedens- und Konfliktforschung
Diese Orga würde eine Unterorga der UVNO sein, der jeder Staat beitreten kann. Sie wählt sich einen Chef der im UVNO Generalsekreatariat kooptiert ist.
Dessen Chef(s) wäre(n) dann der/die Schlichter und könnten der UVNO vorschlagen das die Staaten Hilfsleistungen übernehmen. Vielleicht kann man die VV oder dieses Zentrum auch materiell so ausstatten, dass sie selbst über Mittel zur humanitären Hilfe verfügen.
C. Sicherheitsrat
Dieser würde direkt Teil der UVNO sein, also ein Ausschuß der UVNO-Vollversammlung.
Klar ist, dass uns dafür der blanke Hass entgegenschlagen würde, aber ich will dennoch auf Vorteile eingehen, so könnte die Wahlen dafür Interesse wecken, allgemein könnte eine politisierung der UVNO die Sim realistischer gestalten, Nachteil nur das unterlegene Staaten dann mitsimulieren müßten und nicht einfach austreten wenn es ihnen nicht mehr passt.
Der Si-Rat (der auch gleich ganz die VV sein kann) bestimmt dann wenn die Schlichtung versagt über Sanktionen, humanitäre Hilfe ... je nachdem welche Kompetenzen man dem nun überträgt.
Fazit: Wir müssen uns klar werden, wie andere Staaten dazu stehen, wenn es uns gelingt andere Staaten für die Idee zu interssieren dürfen wir sie nicht ausschließen, aber wenn sie eh sagen, dass von der UVNO nichts gutes kommen kann dann halte ich die 3. Organisationsform für eine spannende Alternative.
Auch sollte bei dieser Umfrag von Nicht UVNO Staaten die ich hiermit fordere nachgefragt werden, welche Kompetenzen man dieser Orga zuschreiben würde.
Natürlich logisch das auch die Mitglieder dazu ne Meinung haben dürfen
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Freie Republik Tir Na nÒg, Forum, Rundgang.
In a nutshell: In die Nicht-UVNO-Länder reisen und bei denen nachfragen, was die von einer solchen Orga hielten? Klingt gut... Wenn man betont, dass damit nicht zwingend ein UVNO-Beitritt einhergeht, dann hat das sogar Aussicht auf Erfolg...
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Delegierter der VR Wolfenstein
Sobald das Völkerrecht von Staaten unterzeichnet und abgesegnet wurde, ist es ihre Aufgabe es auch durchzusetzen.
Jeder Staat ist natürlich zunächst für sich verantwortlich, es nach innen durchzusetzen. Dazu stehen ihm alle Mittel zur Verfügung.
In der Gemeinschaft ist man gemeinsam dafür verantwortlich, jene Staaten die das Völkerrecht brechen durch geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des Völkerrechts zu bewegen. Hier ist das wichtigste Mittel die diplomatische Abgrenzung von Staaten, die sich zum Völkerrecht bekannt haben und es dennoch mißachten.
Was soll eine solche Orga leisten?
Ich halte alle aufgeführten Maßnahmen für in Ordnung. Wir formulieren ja kein Völkerrecht, indem jedem Staat vorgeschrieben wird wie er zu handeln hat, sondern eines wo grundlegende Rechtsnormen für das Miteinander von Staaten definiert wird.
Wenn z. B. die Immunität eines akkreditierten Diplomaten mißachtet wird und der Diplomat völkerrechtswidrig rechtlich blangt wird, sollte einer gemeinsamen diplomatischen Distanzierung nichts im Wege stehen und ein angemessenes Mittel sein. Das greift in keiner Weise die innenpolitischen Angelegenheiten eines Staates an.
Ein Beispiel wo es zu Beanstandungen kommen könnte, wäre wenn man einen Krieg an sich verbieten möchte. Dies würde die Gestaltungsmöglichkeiten eines Staates beschränken und ggf. seine außenpolitischen Ausdrucksformen beschneiden. Ein Völkerrecht hingegen, welches Kriege reglementiert, um die Zivilbevölkerung zu schützen soweit es geht wäre wiederum absolut kein Punkt an dem sich ein Staat stören könnte.
Wann soll eine solche Orga aktiv werden?
Wenn zumindest einer der beteiligten Staaten das Völkerrecht für sich bindend anerkannt hat. Sollte sich das Völkerrecht allgemein durchsetzen, wäre natürlich jede Völkerrechtsverletzung zu behandeln.
Wie kann so eine Orga aussehen?
Die Variante mit dem Sicherheitsrat finde ich interessant. Nur bringt es nichts, wenn man - um mitreden zu können - Mitglied der UVNO sein muß. Jeder Staat der das Völkerrecht anerkennt muß Zugang zu diesem Gremium haben, ohne gleich Mitglied der UVNO sein zu müssen.
Ich bitte meine etwas durcheinander geratene Ausdrucksform zu entschuldigen, es ist spät geworden - wollte aber dennoch eine Antwort erstellen.
Also sind wir uns bei den ersten beiden Punkten ja schonmal im Groben einig. schön.
Der dritte Punkt ist nicht so einfach abzuklären, also ich fände es spannend, aber wie gesagt ich habe die Angst das man das außerhalb anders sieht. Daher muß der erste Schritt die Ansprache von Nicht-Mitgliedsstaaten sein (auch die Mitglieder va die ohne Delegierte müssen informiert werden).
Wie will man ein Sicherheitsrat schaffen in dem alle Mitglied werden können? Das wäre dann wenn ich dich recht verstehe eine Vollversammlung aller Staaten, die das Völkerrecht unterzeichnet haben, ja?
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Ja, der dritte Punkt ist recht schwierig zu klären. Wenn der Sicherheitsrat nur UVNO - Nationen offensteht, könnte dies vielleicht potentielle Signatarmächte abschrecken, das Völkerrecht anzuerkennen.
Andererseits wäre es ein Grund, in die UVNO einzutreten - was uns wieder ein paar Mitglieder beschaffen könnte
Ich unterstütze diesen Vorschlag!
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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
| Zitat: |
Original von Afaslizo Draron
Ich unterstütze diesen Vorschlag!
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welchen *verwirrt bin*
Übrigens wollen wir den Thread in den offenen Rat schieben oder erstmal intern zu allen kritischen Punkten eine Meinung bilden?
Ich bin dafür parallel intern zu arbeiten und die Zwischenergebnisse sofort extern zur Diskussion stellen, also 2 Teile sind ja schon fast fertig. Fehlt nur noch Kriegsbestimmungen und sowas.
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Original von Siddhârtha
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Original von Afaslizo Draron
Ich unterstütze diesen Vorschlag!
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welchen *verwirrt bin*
Übrigens wollen wir den Thread in den offenen Rat schieben oder erstmal intern zu allen kritischen Punkten eine Meinung bilden?
Ich bin dafür parallel intern zu arbeiten und die Zwischenergebnisse sofort extern zur Diskussion stellen, also 2 Teile sind ja schon fast fertig. Fehlt nur noch Kriegsbestimmungen und sowas.
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Gute Frage, vielleicht ist es sinnvoll ersteinmal eine UVNO - Linie herauszubilden, damit wir später geschlossen (argumentativ) auftreten können.
Das wäre nicht schlecht!
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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
Ich fange mal mit dem Sicherheitsrat an: In ihm würde ich alle drei Monate per Rotationsprinzip die Mitglieder wechseln lassen, die Sitze zunächst auf drei, später bei mehr Mitgliedern auf fünf beschränken.
Der Sicherheitsrat benötig eine lückenlose Grundlage, damit er seine Kompetenzen nicht überschreiten kann und kann mit einer Zweidrittelmehrheit früher abgewählt werden. Alle Weisungen des Sicherheitsrates sind verpflichtend - die Staaten sollten genau wissen, was sie da unterschreiben, also weisen wir am besten genauestens darauf hin.
Der Sicherheitsrat kann nur auf Grundlage der Feststellung von Problemen durch den Internationalen Gerichtshof der UVNO agieren. Dieser Gerichtshof setzt sich aus zwei, später drei Richtern zusammen, die bereits in ihrem Heimatstaateine mehr als dreimonatige Amtszeit hinter sich und mindestens zwei Fälle bearbeitet haben. Die Richter müssen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten kommen und haben eine Amtszeit von sechs monaten.
Generalsekretariat, Sicherheitsrat und Gerichtshof sind völlig gleichberechtigt, allerdings den Entscheidungen der Generalversammlung mitunterworfen.
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Aktuelle Kurse für Diplomatie an der Akademie von Persuna: hier
Herr der Kamele, Sohn der Savanne, leidenschaftlicher Teetrinker, Distelzüchter
| Zitat: |
Original von Faantir Gried
Ich fange mal mit dem Sicherheitsrat an: In ihm würde ich alle drei Monate per Rotationsprinzip die Mitglieder wechseln lassen, die Sitze zunächst auf drei, später bei mehr Mitgliedern auf fünf beschränken.
Der Sicherheitsrat benötig eine lückenlose Grundlage, damit er seine Kompetenzen nicht überschreiten kann und kann mit einer Zweidrittelmehrheit früher abgewählt werden. Alle Weisungen des Sicherheitsrates sind verpflichtend - die Staaten sollten genau wissen, was sie da unterschreiben, also weisen wir am besten genauestens darauf hin. |
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Das Verhältnis von Sicherheitsrat und Vollversammlung ist in der Tat genau zu definieren. Gerade, wenn wie zurzeit nicht so viele Staaten aktiv sind, kann das eine Chance sein. Allerdings ist es für Neumitglieder dann blöd, wenn sie bis zur nächsten Wahl warten müssen, ehe sie aktiv werden können.
Der Sicherheitsrat sollte nicht mehr als 5 Mitglieder haben. Doch wie werden sie bestimmt? Ich bin dafür alle Staaten gleich zu gewichten, also keine Ständigen Mitglieder etc. Die Frage ist nur, ob man das Regionalproporz wie im rl umsetzen kann. Ich denke bei uns ist alles so diffus, dass man nicht von Kontinenten oder Blöcken reden kann. Daher sollte die VV ich denke alle 4 Monate bis zu 5 Mitglieder für den Sicherheitsrat wählen.
Außerdem sollte im Sicherheitsrat der Generalsekretär Mitglied sein. Frage: Mit vollem Stimmrecht oder als Moderator? Ich denke beides, weil der Gs viel Arbeit hat und das Amt sonst zu unattraktiv ist.
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| Der Sicherheitsrat kann nur auf Grundlage der Feststellung von Problemen durch den Internationalen Gerichtshof der UVNO agieren. Dieser Gerichtshof setzt sich aus zwei, später drei Richtern zusammen, die bereits in ihrem Heimatstaateine mehr als dreimonatige Amtszeit hinter sich und mindestens zwei Fälle bearbeitet haben. Die Richter müssen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten kommen und haben eine Amtszeit von sechs monaten. |
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Also das verstehe ich nicht, der Gerichtshof kann doch nicht Staatsanwalt sein und Konflikte aufspüren, das ist ja genau das Gegenteil von dem, was ein gericht so tut. Der IGH der UVNO (wobei zu überlegen ist, ob man nicht den externen Gerichtshof einbinden kann) kann nur dann von der VV oder dem SiRat angerufen werden, wenn ein Staat oder Individuen gegen Charta und Völkerrecht verstoßen und diese bestrafen.
Politische Sanktionen, Embargos, Verurteiungen, Resolutionen das kann kein Gericht beschließen sondern nur VV oder SiRat.
Im Übrigen sind deine Anforderungen an die Richter unrealistisch. So findest du nie 3, die alle Kriterien erfüllen.
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| Generalsekretariat, Sicherheitsrat und Gerichtshof sind völlig gleichberechtigt, allerdings den Entscheidungen der Generalversammlung mitunterworfen. |
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Öhm ne das geht ja mal gar nicht. Sie haben ganz andere Aufgaben und können nicht gleichberechtigt sein.
1. Der Gerichtshof muss absolut unabhängig sein, niemals darf eine andere Instanz gleichberechtigt sein, er muss stets über allen thronen.
2. Die Vollversammlung ist die höchste Instanz sie wählt alle anderen und kann zudem auch Beschlüsse fassen, jedoch tagt sie nicht so oft.
3. Der Sicherheitsrat fasst Beschlüsse, solange keiner dafür eine VV einberufen will, also bei kleinen Konflikten wird er aktiv.
4. Das Sekreatriat leitet VV und SiRat und sollte in beiden Kammern auch Stimmrecht haben.
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Original von Siddhârtha
Das Verhältnis von Sicherheitsrat und Vollversammlung ist in der Tat genau zu definieren. Gerade, wenn wie zurzeit nicht so viele Staaten aktiv sind, kann das eine Chance sein. Allerdings ist es für Neumitglieder dann blöd, wenn sie bis zur nächsten Wahl warten müssen, ehe sie aktiv werden können.
Der Sicherheitsrat sollte nicht mehr als 5 Mitglieder haben. Doch wie werden sie bestimmt? Ich bin dafür alle Staaten gleich zu gewichten, also keine Ständigen Mitglieder etc. Die Frage ist nur, ob man das Regionalproporz wie im rl umsetzen kann. Ich denke bei uns ist alles so diffus, dass man nicht von Kontinenten oder Blöcken reden kann. Daher sollte die VV ich denke alle 4 Monate bis zu 5 Mitglieder für den Sicherheitsrat wählen. |
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Ich habe es oben beschrieben, Rotationsprinzip nach Alphabet.
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| Außerdem sollte im Sicherheitsrat der Generalsekretär Mitglied sein. Frage: Mit vollem Stimmrecht oder als Moderator? Ich denke beides, weil der Gs viel Arbeit hat und das Amt sonst zu unattraktiv ist. |
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Auch gut, aber dann bräuchten wir eine Vereidigung auf die Verfassung der UVNO, damit er nicht für sein eigenes Land im Sicherheitsrat stimmt.
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| Also das verstehe ich nicht, der Gerichtshof kann doch nicht Staatsanwalt sein und Konflikte aufspüren, das ist ja genau das Gegenteil von dem, was ein gericht so tut. Der IGH der UVNO (wobei zu überlegen ist, ob man nicht den externen Gerichtshof einbinden kann) kann nur dann von der VV oder dem SiRat angerufen werden, wenn ein Staat oder Individuen gegen Charta und Völkerrecht verstoßen und diese bestrafen. |
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Auch in Ordnung.
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| Politische Sanktionen, Embargos, Verurteiungen, Resolutionen das kann kein Gericht beschließen sondern nur VV oder SiRat. |
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Sicher, aber nur auf Urteilsgrundlage.
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| Im Übrigen sind deine Anforderungen an die Richter unrealistisch. So findest du nie 3, die alle Kriterien erfüllen. |
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Dann schlag was anderes vor, wie wir kompetente Richter bekommen.
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| Öhm ne das geht ja mal gar nicht. Sie haben ganz andere Aufgaben und können nicht gleichberechtigt sein. |
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Hast du dich mal mit der UNO beschäftigt?
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| 1. Der Gerichtshof muss absolut unabhängig sein, niemals darf eine andere Instanz gleichberechtigt sein, er muss stets über allen thronen. |
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Nein, er ist gleichberechtigt, er bestimmt nicht über alle anderen - er ist unabhängig.
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| 2. Die Vollversammlung ist die höchste Instanz sie wählt alle anderen und kann zudem auch Beschlüsse fassen, jedoch tagt sie nicht so oft. |
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Das habe ich bereits gesagt.
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| 3. Der Sicherheitsrat fasst Beschlüsse, solange keiner dafür eine VV einberufen will, also bei kleinen Konflikten wird er aktiv. |
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Und allgemein militärischen Problemen.
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4. Das Sekreatriat leitet VV und SiRat und sollte in beiden Kammern auch Stimmrecht haben.
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ja, und?
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Herr der Kamele, Sohn der Savanne, leidenschaftlicher Teetrinker, Distelzüchter
Ein Sicherheitsrat ist ne schöne Sache, vor allem simulativ sehr interessant. Aber zu dessen genauerer Ausgestaltung muss ich mir noch Gedanken machen - nachm Abi, nächste Woche
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Delegierter der VR Wolfenstein
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Original von Siddhârtha
klar alphabetisch, dann können wir den Laden gleich zubrettern.
Zu deinen anderen Kommentaren sag ich mal nix.
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Zu beiden Sachen: Warum das denn?
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Herr der Kamele, Sohn der Savanne, leidenschaftlicher Teetrinker, Distelzüchter
weil derzeit einige Staaten inaktiv sind und ich denke der SiRat sollte sich auf die Aktivsten konzentrieren.
Und zum anderen weil das ja nur Kommentare wie "ach ja " und "na und" waren dazu konnte ich ja nicht viel sagen
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Freie Republik Tir Na nÒg, Forum, Rundgang.
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Original von Siddhârtha
weil derzeit einige Staaten inaktiv sind und ich denke der SiRat sollte sich auf die Aktivsten konzentrieren. |
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Sicher, aber für später halt
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Und zum anderen weil das ja nur Kommentare wie "ach ja " und "na und" waren dazu konnte ich ja nicht viel sagen 
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Wie bitte? Lies nochmal genauer bitte.
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