UVNO » Externa » Pressekommission » Neuinitiierung des IGH

Seiten (7): « erste ... « vorherige 4 5 [6] 7 nächste »
Neues Thema erstellen

Zitieren Editieren Melden IP
07.09.2006 16:28

Zitat:
Original von Abdonez
Zitat:
Original von Willi Brandt
Es geht wohl daraum, wenn wir uns so hohe moralische Maßstäbe setzen, so können wir nicht mit einer Nation, bzw mit einer Institution koorperieren, welche in einer MN liegt die so eklantante Menschrechtsverletzungen an
den Tag bringt.

[...]

Wir dürfen keinen Terrorstaat dulden, wo Menschen willkürlich inhaftiert werden, also ihnen die Freiheit ohne Gründe und ohne ein rechtstaatliches Verfahren genommen wird.


Señor Brandt, Sie wissen nicht, wovon Sie reden. Tropicali ist keine Militärdiktatur, wie Sie uns auch schon einmal genannt haben. Ich bin in freien und demokratischen Wahlen gewählter Präsident meines Landes. Nur weil ich früher General war, ist Tropicali noch längst keine Militärdiktatur.

Wenn irgendwo ein Apotheker Präsident wird, ist das dann eine Apothekerdiktatur, oder was?

Über die Haftbedingungen in unserem Gefängnis steht Ihnen kein Urteil zu.

Es kommt vor, dass Personen dort längere Zeit einsitzen und auf ihr Verfahren warten. In einem Fall geht es um einen komplizierten Fall mit schwerster Wirtschaftskriminalität in Kombination mit Mord. Da sind die Ermittlungen nicht in 14 Tagen gemacht.

Wenn mir berichtet wird, dass etwa in DUR2005 allein ein Strafverfahren wegen Beleidigung ein Dreivierteljahr dauern kann, liegen wir in Tropicali wohl ganz gut.

Der geisteskranke ehemalige Minister Mauh hat unter allerbesten Bedingungen eingesessen, auch auf eigenen Wunsch zum Schutz seiner Person. Er genießt meine persönliche tief empfundene Freundschaft und ich habe ihn persönlich mehrfach besucht.

Nach meiner Überzeugung sind "Terrorstaaten" vielmehr solche wie der Ihre, die durch Vertreter wie Sie internationalen Unfrieden stiften und Konflikte heraufbeschwören.

Die Doppelzüngigkeit, mit der Sie hier vermeintliche Menschenrechte predigen und zugleich Konflikte schüren, ist zutiefst verwerflich.


Ich glauabe schon, dass es mir zusteht über die Haftbedingungen in Ihrem Gefängniss zu urteilen, wo Sie als Prösident höchtpersönlich dafür verantwortlich sind, dass Menschen ohne Grund und ohne Rechtstaatlichen Prozess inhaftiert werden. Beispiele dafür gibt es genug, so die Fälle Ortega und Ernesto. Angebliche Wahnvorstellungen hat man diesen Menschen, die sich kritisch gegen Ihre Diktatur geäußert haben - übrigens vollkommen zu Recht - unterstellt.
Sie haben nichts in dieser Organisation verloren. Cordanien wird, sollte das Generalsekretariat ihrer Aufnahme zustimmen, natürlich ein Veto einlegen.

Zitieren Editieren Melden IP
07.09.2006 23:00

Zitat:
Original von Willi Brandt
Ich glauabe schon, dass es mir zusteht über die Haftbedingungen in Ihrem Gefängniss zu urteilen, wo Sie als Prösident höchtpersönlich dafür verantwortlich sind, dass Menschen ohne Grund und ohne Rechtstaatlichen Prozess inhaftiert werden. Beispiele dafür gibt es genug, so die Fälle Ortega und Ernesto.


Hm? Also erstens bin ich nicht "höchstpersönlich zuständig". Natürlich trage ich letztlich Verantwortung für das gesamte staatliche Handeln tropicalischer Staatsbehörden, zuständig ist für Alcatraz der Innenminister und für die von Ihnen geschilderten Fälle der leitende Anstaltsarzt.

Die von Ihnen genannten Personen sind keineswegs "inhaftiert" worden. Wenn Sie sich gründlich informiert hätten, dann wüssten Sie, dass Alcatraz nicht bloß eine Haftanstalt ist, sondern auch ein psychatrisches Krankenhaus. Das sind getrennte Abteilungen.

In beiden Fällen hatten die Eingewiesenen schwere Halluzinationen. Señor Daniel Ortega hat Informationen verbreitet, wonach er sich mit eigenen "Truppen" im Kampf gegen das staatliche Militär befinde, Señor Ernesto hat in ähnlicher Weise über angebliche Bombenattentate die Öffentlichkeit in Verwirrung versetzt.

Beide sind auf staatliche Anordnung in das psychatrische Krankenhaus eingewiesen worden. Gegen die Anordnung hätte - ganz normal rechtsstaatlich - der Verwaltungsrechtsweg jederzeit offen gestanden, wovon beide jedoch keinen Gebrauch gemacht haben.

Im übrigen würde ich an cordanischer Stelle den Mund nicht so weit aufreißen, wenn es um Menschenrechte und Haftbedingungen geht.

Ich zitiere die cordanische Verfassung:

Zitat:
§17 Staatsgefängnis
a) Die Polizei ist dazu berechtigt, im Falle eines Gesetzesverstoßes betreffende Person(en) zu inhaftieren. Die von der Polizei gesammelten Beweise müssen dann an den Staatsanwalt übergeben werden, der dann eine Gerichtsverhandlung anstreben muss.
b) Der Staatsanwalt hat die ihm vorgelegten Beweise nochmals zu prüfen und zu bewerten. Sollte er zu dem Schluss kommen, dass die Beweise nicht zureichend sind, kann er auch die Haftentlassung anordnen.
c) Der Staatsanwalt kann gesondert Haftbefehl gegen verdächtige Personen erlassen. Diese werden dann zur Untersuchungshaft im Staatsgefängnis inhaftiert bis zu ihrem Gerichtsverfahren.
d) Sollte eine Person von einem Gericht zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt, oder wurde die Bewährung revidiert, so ist die entsprechende Person für die im Urteil genannten Dauer im Staatsgefängnis zu inhaftieren.


Es ist Tradition in allen mir bekannten Rechtsstaaten - und es ist natürlich auch in Tropicali Gesetz - dass die Untersuchungshaft nur von einem Richter angeordnet werden kann oder, wenn das nicht möglich ist, die Anordnung zumindest nachträglich unverzüglich nachgeholt wird.

Natürlich ist es auch internationale rechtsstaatliche Tradition - und Gesetz in Tropicali - dass die Untersuchungshaft an bestimmte Voraussetzungen, nämlich das Vorliegen dringenden Tatverdachts hinsichtlich einer Straftat (und nicht irgendein "Gesetzesverstoß") und Flucht- oder Verdunklungsgefahr.

Von alldem ist in Ihrem scheinheiligen cordanischen "Rechtsstaat" keine Rede. In Cordanien kann jemand ohne richerliche Kontrolle von der Regierung (!!!) oder der Polizei eingebuchtet werden, wenn er gegen irgendein Gesetz verstoßen hat. Dass das durch Gesetz auf 7 Tage beschränkt wird, macht es kaum besser.

In einem Rechtsstaat gilt auch das Recht der Gleichheit der Rechte und der Maßstab, dass der Staat sich keine ungebührlichen Privillegien willkürlich herausnehmen darf. Ganz anders in Cordanien: Da hat man vom Kündigungsschutz mal eben alle staatlichen Beschäftigten ausgenommen.

Herr Brandt, Sie sind anmaßend, Sie sind schlecht informiert und Sie sind scheinheilig.

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


Zitieren Editieren Melden IP
13.09.2006 17:17

Entschuldigen Sie, Herr Diktator, wie konnte ich mir nur anmaßen, Sie zu kritisieren. Nach den Maßstäben Ihrer Militärdikatur leide ich wohl an einer Geisteskrankheit ...
Die Herren Ernesto und Ortega sind aufgrund oppositioneller Tätigkeiten verhaftet wurden, sie haben sich gegen ein Regieme, welches mit Gewalt herrscht, gestellt - und wurde unter dem Deckmantel der Medizin von Ihrer Junta verhaftet.

Auch wäre es schön, wenn Sie mir beweisen könnten, wo in der cordanischen Verfassung steht, dass die Regierung Menschen verhaften kann. Dies ist in unserem demokratischen Rechtstaat keinesfalls so. Für uns ist die Verfassung der bindend und dort sind ganzklar die Kompetenzen geregelt. Sie spielen hier auf einen Druckfehler in einem anderne Gesetz an, welcher aber keinesfalls relevant ist, denn wir in jedem anderen Rechtstaat auch, gilt bei uns die Verfassung zu erst. Bevor man Lügen verbreitet, Herr Diktator, sollte man sich besser informieren. Wir sind hier bei der UVNO und nicht in Tropicali, wo jeder Ihre Propaganda ohne kritische Nachfragen glauben muss, wenn er nicht den Rest seiner Tage in einem Militärgefängniss verbringen möchte.

Auch habe ich kein Problem mit der Trennung von privaten und öffentlichen Beschäfatigungsverhältnissen vor dem Gesetz.

Zitieren Editieren Melden IP
13.09.2006 19:20

Zitat:
Original von Willi Brandt
Nach den Maßstäben Ihrer Militärdikatur leide ich wohl an einer Geisteskrankheit ...


Ich nehme eher an, dass es allein die Maßstäbe Ihres Staates sind, die Sie vor einer derartigen Feststellung bewahren.

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


Carmen I.  
Mitglied
Zitieren Editieren Melden IP
14.09.2006 16:35

Das Thema lautet hier immer noch "Neuinitiirung des IGH" und nicht "Tropicali". Es wäre nett, wenn Sie sich beide, sofern noch gesprächsbedarf besteht, anderweitig unterhalten würden. Was jetzt nicht heißt, dass sich einer von Ihnen Unterstellungen des anderen bieten lassen muss. Dennoch, der Ordnunghalber bitte ich um Beachtung des Diskussionsthemas.

Danke!

Zitieren Editieren Melden IP
17.09.2006 22:20

Zitat:
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Das Thema lautet hier immer noch "Neuinitiirung des IGH" und nicht "Tropicali". Es wäre nett, wenn Sie sich beide, sofern noch gesprächsbedarf besteht, anderweitig unterhalten würden. Was jetzt nicht heißt, dass sich einer von Ihnen Unterstellungen des anderen bieten lassen muss. Dennoch, der Ordnunghalber bitte ich um Beachtung des Diskussionsthemas.


Sie haben völlig Recht, Señora.

Allerdings ist der Ausgangspunkt der Diskussion zwischen Señor Brandt und mir durchaus zum Thema. Denn es darf für die Teilnahme an einer int. Organisation für einen Staat, der diese Organisation ernst nehmen will, keine Rolle spielen, wo die Organisation sitzt und wer Mitglied ist oder gerade nicht.

Das gilt jedenfalls für Organisationen, die eine Art Universalanspruch haben, was für die UVNO und von ihr organisierte oder unterstützte Völkergerichte ja der Fall ist.

Deswegen ist der Denkansatz - völlig unabhängig davon, dass er auf Tropicali nicht zutrifft - den Señor Brand verfolgt, völlig falsch und kontraproduktiv.

Zweck der Sache ist doch, Staaten in die Völkergemeinschaft einzubinden und die Geltung (evtl. vorhandenen) universellen Völkerrechts etc. auch durchzusetzen.

Diesen Zweck kann man erkennbar nur dann erreichen, wenn man Staaten, bei denen das problematisch erscheint, auch einbindet.

Señor Brandt schadet damit letztlich mit seinen Einlassungen das, worauf es ihm angeblich ankommt, denn er will Staaten, die er für "Schurkenstaaten" hält, davon abhalten, völkerrechtlich verbindliche Standards einzugehen und sich ggf. allgemeinverbindlichen Resolutionen und einer int. Rechtsprechung zu unterwerfen.

Oder, einfacher gesagt: Ein Staat, der das Völkerrecht bricht, wird sich ein Ei darauf pellen, was die UVNO oder irgendein IGH dazu sagen, solange er dort nicht einmal Mitglied ist. Und so ein Staat hätte auch jedes Recht, sich ein Ei darauf zu pellen, denn wenn er dort nicht erwünscht wäre, dann hätte die UNVO auch nicht den Hauch einer Legitimation, über sein Verhalten zu urteilen.

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


Zitieren Editieren Melden IP
18.09.2006 17:54

Ihr Staat kann gerne Mitglied des IGH werden. Daran hatte ich zu keinem Zeitpunkt etwas auszusetzen. Aber ein undemokratischer Staat wo rechtstaatliche Grundsätze mit Füßen getreten werden, kann selbstverständlich nicht Sitz einer solchen Organisation sein. Dies ist ein Paradoxum sondersgleichen ...
Cordanien wird sich einem IGH nicht verschließen, wenn ein solcher Staat Mitglied sein sollte, aber Cordanien wird sich verschließen, wenn der Sitz des IGH in einem solchen Staat ist.

Zitieren Editieren Melden IP
19.09.2006 14:38

Zitat:
Original von Willi Brandt
Ihr Staat kann gerne Mitglied des IGH werden. Daran hatte ich zu keinem Zeitpunkt etwas auszusetzen. Aber ein undemokratischer Staat wo rechtstaatliche Grundsätze mit Füßen getreten werden, kann selbstverständlich nicht Sitz einer solchen Organisation sein. Dies ist ein Paradoxum sondersgleichen ...


Sie wissen schon was Sie da gesagt haben? Na ich übersetze es Ihnen mal in eine etwas leichter zu verstehende sprache.

[übersetzung] Natürlich kann ein (angeblich) "undemokratischer Staat" Mitglied im IGH werden, wo kämen wir da hin, wie sollen wir denen denn mit dem IGH den Arsch aufreissen wenn die nicht Mitglied werden dann wären solchen Staaten ja der IGH egal, so eine Plasphemie. Aber Mitarbeiten und vieleicht sogar Mitbestimmen, nein das muß verboten werden da diese Staaten das nicht nach meinen vorstellungen korrekt können. (Vorstellungen des Herrn Brand) [/übersetzung]

Finden Sie das nicht wesentlich eher ein Paradoxum sogar ein Paradoxum auf Basis einer ungeheuren Arroganz?

__________________
Gruß

Gotama

Zitieren Editieren Melden IP
19.09.2006 18:22

Zitat:
Original von Gotama
Zitat:
Original von Willi Brandt
Ihr Staat kann gerne Mitglied des IGH werden. Daran hatte ich zu keinem Zeitpunkt etwas auszusetzen. Aber ein undemokratischer Staat wo rechtstaatliche Grundsätze mit Füßen getreten werden, kann selbstverständlich nicht Sitz einer solchen Organisation sein. Dies ist ein Paradoxum sondersgleichen ...


Sie wissen schon was Sie da gesagt haben? Na ich übersetze es Ihnen mal in eine etwas leichter zu verstehende sprache.

[übersetzung] Natürlich kann ein (angeblich) "undemokratischer Staat" Mitglied im IGH werden, wo kämen wir da hin, wie sollen wir denen denn mit dem IGH den Arsch aufreissen wenn die nicht Mitglied werden dann wären solchen Staaten ja der IGH egal, so eine Plasphemie. Aber Mitarbeiten und vieleicht sogar Mitbestimmen, nein das muß verboten werden da diese Staaten das nicht nach meinen vorstellungen korrekt können. (Vorstellungen des Herrn Brand) [/übersetzung]

Finden Sie das nicht wesentlich eher ein Paradoxum sogar ein Paradoxum auf Basis einer ungeheuren Arroganz?



Nein.

Und obwohl ich Sie bei der OIK noch in Schutz genommen habe: HIer ist mir die Meiung eines staatenlosen Menschen, wenn dieser auch nicht rechtlos ist, vollkommen egal.

Zitieren Editieren Melden IP
19.09.2006 19:49

Zitat:
Original von Willi Brandt
Nein.


Also soviel Rückrat von Ihnen hätte ich jetzt aber nicht erwartet indem Sie zugeben das sie nicht wissen was Sie sagen. Meine Hochachtung.

Zitat:

Und obwohl ich Sie bei der OIK noch in Schutz genommen habe: HIer ist mir die Meiung eines staatenlosen Menschen, wenn dieser auch nicht rechtlos ist, vollkommen egal.


Hä? In Schutz genommen? In der OIK? Für mich klang das eher als eine resignierte Bemerkung das man mir so wohl nicht beikommen kann, da Sie mich ja auch ganz gerne Wortlos sehen würden.

__________________
Gruß

Gotama

Zitieren Editieren Melden IP
21.09.2006 12:55

Meine Damen und Herren,
ich habe mir die Mühe gemacht, mich durch die bisherige Debatte durchzulesen. Leider scheint bisher nicht viel Handfestes bei der Diskussion herausgekommen zu sein. Daher schließe ich mich dem Appell von Frau de Mora-Trauenstein an, sich endlich wieder mit dem eigentlichen Thema zu befassen, der Neuinitiierung des IGH. Zu Anfang der Debatte wurde ja eine Diskussionsgrundlage angeboten, auf die wir ernsthat eingehen sollten. Ich möchte die drei Punkte in ihr wertes Gedächtnis rufen:

1. Kontrollinstanz für bilaterale Verträge
Sollte es zwischen Staaten, die Grundlagenverträge oder ähnliches, abgeschlossen haben, zu Vertragsmissverständnissen kommen, könnte der IGH hier (wie er es auch vorher tat) als Schlichtungs- oder auch Gerichtsinstanz auftreten.

2. Übernahme der Judikative
Staaten, die noch neu sind oder grundsätzlich wegen Spielermangel oder auch einfach "nur so" keine Gerichtsinstanz haben, könnten die Judikative - so gewünscht - an den IGH abtreten.

3. Übergeordnete Instanz
Der IGH könnte bei Staaten, die das gerne so wollen, als Revisioninstanz oder als "nächst höhere Instanz" auftreten.

Diese drei Punkte halte ich durchaus für sinnvoll. Darüberhinaus würde ich sogar so weit gehen, Einzelpersonen ein Klagerecht gegen ihre Regierungen einzuräumen, wenn diese zu hause in ihren Grundrechten verletzt und dort keine gerichtliche Abhilfe möglich ist.

Möglich wäre dies durch die Schaffung von zwei Senaten: der erste Senat wäre für Klagen und Schiedsverfahren unter Staaten zuständig, der zweite Senat für Klagen von Einzelpersonen gegen ihre Regierungen.

Margriet van Vossen
Außenministerin und stellv.
Ministerpräsidentin des Freistaates Fuchsen

__________________
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Margriet van Vossen am 21.09.2006 13:01.

Zitieren Editieren Melden IP
25.09.2006 22:43

*schleicht sich ganz unauffällig rein*
Zitat:

Möglich wäre dies durch die Schaffung von zwei Senaten: der erste Senat wäre für Klagen und Schiedsverfahren unter Staaten zuständig, der zweite Senat für Klagen von Einzelpersonen gegen ihre Regierungen


Ich halte es für Gefährlich einen Senat dafür einzurichten das Leute Ihre Regierung verklagen. Ich finde das sollte das Land intern klären.
Eventuelle in schwierigen Fällen wenn andere Staaten involviert sind als letzte Instanz, aber Grundsätzlich halte ich so etwas für problematisch...

Carmen I.  
Mitglied
Zitieren Editieren Melden IP
27.09.2006 10:51

Zitat:

Mögliche Aufgabenwahrnehmungen des zu reanimierenden IGHs:

1. Kontrollinstanz für bilaterale Verträge
Sollte es zwischen Staaten, die Grundlagenverträge oder ähnliches, abgeschlossen haben, zu Vertragsmissverständnissen kommen, könnte der IGH hier (wie er es auch vorher tat) als Schlichtungs- oder auch Gerichtsinstanz auftreten.

2. Übernahme der Judikative
Staaten, die noch neu sind oder grundsätzlich wegen Spielermangel oder auch einfach "nur so" keine Gerichtsinstanz haben, könnten die Judikative - so gewünscht - an den IGH abtreten.

3. Übergeordnete Instanz
Der IGH könnte bei Staaten, die das gerne so wollen, als Revisioninstanz oder als "nächst höhere Instanz" auftreten.



Ich habe das nochmals zitiert, damit es nicht verloren geht. Danke Frau Vossen! smile

Klageverfahren gegen den Heimatstaat zuzulassen, halte ich allerdings auch für sehr gewagt. Sollten die Differenzen im Heimatland nicht beigelegt werden können, kann der IGH allenfalls als neutraler Ort für die Kommunikation zwischen Beschwerdeführer und dem Staatsvertreter dienen, also als Schiedsstelle. Aber mehr auch nicht. Grundsätzlich darf sich der IGH nicht eigenmächtig in die Landesjudikative einmischen. Er darf niemals als eine Art Kontrollinstanz ge- und missbraucht werden. "Hilfe" anbieten ja, sich einmischen nein!


Und so lange wir keine fertiges Konzept zur Wiederbelebung des IGHs vorlegen können, ist die Debatte über den Sitz für den .... Mülleimer. Augenzwinkern Aber wenn Sie gerne weiterhin darüber debattieren wollen: Ich schlage als Sitz, den Sitz der UVNO vor. Dann können Sie an den Sitzungen hier teilnehmen und gleich rüber in den Gerichtssaal rennen, wenn Sie dort etwas zu tun haben. Ist doch sehr effizient, vor allem kostenfreudig. Zunge raus

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Carmen I. am 27.09.2006 10:53.

Zitieren Editieren Melden IP
27.09.2006 15:30

*sim off*
Wo ist eigentlich der Sim On sitz der UVNO?
*sim on*

Zitieren Editieren Melden IP
27.09.2006 17:31

*so* Gute Frage, nächste Frage Augenzwinkern *so*

__________________
Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

Zitieren Editieren Melden IP
27.09.2006 18:12

In Droch Aimisir, Tir na Nog

__________________
MfG,
Gefürsteter Graf Geiserich Crippen von Seibelsberg

Delegierter des Vereinigten Großfürstentums,
Generalsekretär a.D.

Zitieren Editieren Melden IP
27.09.2006 19:20

Zitat:
Zitat van Vossen:
Möglich wäre dies durch die Schaffung von zwei Senaten: der erste Senat wäre für Klagen und Schiedsverfahren unter Staaten zuständig, der zweite Senat für Klagen von Einzelpersonen gegen ihre Regierungen

ZITAT: Sir John Waddington:
Ich halte es für Gefährlich einen Senat dafür einzurichten das Leute Ihre Regierung verklagen. Ich finde das sollte das Land intern klären.
Eventuelle in schwierigen Fällen wenn andere Staaten involviert sind als letzte Instanz, aber Grundsätzlich halte ich so etwas für problematisch...



Zitat:
Zitat: Carmen de Mora-Trauenstein:
Klageverfahren gegen den Heimatstaat zuzulassen, halte ich allerdings auch für sehr gewagt. Sollten die Differenzen im Heimatland nicht beigelegt werden können, kann der IGH allenfalls als neutraler Ort für die Kommunikation zwischen Beschwerdeführer und dem Staatsvertreter dienen, also als Schiedsstelle. Aber mehr auch nicht. Grundsätzlich darf sich der IGH nicht eigenmächtig in die Landesjudikative einmischen. Er darf niemals als eine Art Kontrollinstanz ge- und missbraucht werden. "Hilfe" anbieten ja, sich einmischen nein!


Nun, wenn sich die beteiligten Staaten auf eine entsprechende Regelung einigen, dann halte ich sie für alles andere als bedenklich als. Zumal: Der IGH soll sich in einem solchen Fall ja auch nicht eigenmächtig einschalten, sondern auf Antrag desjenigen, der in seinen Grundrechten verletzt wurde, und wenn in seinem Heimatland bzw. Tatland keine Abhilfe möglich ist.
Eine Diskussion halte auch ich nicht für zielführend, da sind wir durchaus einer Meinung, Frau Mora-Trauenstein.

Für die Regierung Fuchsens möchte ich nachdrücklich betonen, dass wir an einer erfolgreichen Reform des IGH interessiert sind. Aus diesem Grund ist es meine Absicht, die Debatte durch das Aufgreifen der drei Pubkte, die der UVNO-Generalsekretär zu Beginn der Debatte präsentiert hatte, zu forcieren.
Daher schlage ich, dass wir uns zunächst auf diese drei Punkte konzentrieren plus dem von mir vorgeschlagenen individuellem Klagerecht, und heraus zu bekommen, wo mögliche Einigungen möglich sind.

Margriet van Vossen
Außenministerin und
stellv. Ministerpräsidentin Freistaat Fuchsen

__________________
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

Zitieren Editieren Melden IP
27.09.2006 22:10

Zitat:
Original von Margriet van Vossen
2. Übernahme der Judikative
Staaten, die noch neu sind oder grundsätzlich wegen Spielermangel oder auch einfach "nur so" keine Gerichtsinstanz haben, könnten die Judikative - so gewünscht - an den IGH abtreten.

3. Übergeordnete Instanz
Der IGH könnte bei Staaten, die das gerne so wollen, als Revisioninstanz oder als "nächst höhere Instanz" auftreten.


Davon halte ich wenig. Ein internationales Gericht, das sich in innere Angelegenheiten einmischt - und sei es auf ursprünglichen Wunsch des jeweiligen Staates - ist zum Scheitern verurteilt.

Man stelle sich vor, ein mit int. Richtern besetztes Gericht könnte in einem eigentlich nationalen Rechtsstreit etwa die Regierung absetzen. Es könnte niemals ausgeschlossen werden, dass es dabei zu ungewollten int. Verwicklungen kommt (simoff: nicht zuletzt, weil immer Leute dabei sind, die verschiedene IDs, die verschiedene Rollen in verschiedenen Staaten spielen, nicht trennen können oder wollen).

Allenfalls ein int. Strafgericht wäre noch denkbar. Allerdings auch das nur auf Grundlage völkerrechtlicher Vereinbarungen und somit freiwillig.

Der Ansatz der SKV, und den halte ich für wichtig, ist ja, dass nichts zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden kann, was der von der Entscheidung betroffene Staat nicht ausdrücklich völkerrechtlich zugesichert hat.

Solche Zusicherungen müssen aber nicht notwendigerweise in bilateralen Abkommen bestehen. Gerade auch multilaterale Abkommen, etwa im Rahmen der UVNO, kommen in Frage.

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


Zitieren Editieren Melden IP
28.09.2006 15:51

Nun, die von Ihnen, Herr Abdonez, beanstandeten Punkte 2. und 3. sind die ursprüngliche Diskussionsgrundlage, die der Generalsekretär eingebracht hat.
Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie sagen, dass ein IGH nicht die Kompetenzen haben darf, dass er Regierungen absetzen kann. Ich denke aber, dass es zu unterscheiden gilt zwischen Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, bei denen der IGH entweder als Schiedsstelle oder Gericht auftreten zum einen und zum anderen, wenn es darum geht, einzelnen Personen ein Klagerecht gegen Regierungen einzuräumen, wenn sie in ihren Grund- oder Menschenrechten verletzt werden und im Inland keine andere Abhilfe möglich ist. Wie die Kompetenzen des IGH aussehen, müsste im Vertrag festgeschrieben werden. Auch müsste geregelt werden, welche Rechtsgrundsätze und welche Verträge oder Vereinbarungen als Grundlage für Entscheidungen des IGH herangezogen werden sollen.

Margriet van Vossen

__________________
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

Zitieren Editieren Melden IP
28.09.2006 16:29

Zitat:
Original von Margriet van Vossen
Ich denke aber, dass es zu unterscheiden gilt zwischen Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, bei denen der IGH entweder als Schiedsstelle oder Gericht auftreten zum einen und zum anderen, wenn es darum geht, einzelnen Personen ein Klagerecht gegen Regierungen einzuräumen, wenn sie in ihren Grund- oder Menschenrechten verletzt werden und im Inland keine andere Abhilfe möglich ist.


Meinetwegen. Das ist aber etwas anderes, als in den Vorschlägen stand - danach sollte es sich um einen Ersatz für die "normale" nationale Gerichtsbarkeit handeln oder um eine Revisionsinstanz.

Zitat:
Wie die Kompetenzen des IGH aussehen, müsste im Vertrag festgeschrieben werden. Auch müsste geregelt werden, welche Rechtsgrundsätze und welche Verträge oder Vereinbarungen als Grundlage für Entscheidungen des IGH herangezogen werden sollen.


Diese Frage hat die SKV sehr elegant und flexibel gelöst: Grundlage für die Entscheidungen ist das, was vereinbart ist. Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn sich Staat A gegebüber den Staaten B, C und D (oder z.B. durch allgemeinverbindliche UNVO-Resolution gegenüber allen UVNO-Mitgliedern) zur Einhaltung der (näher zu vereinbarenden) Menschenrechte verpflichtet, dann hat jeder andere Staat einen völkerrechtlichen Anspruch gegen A auf Einhaltung der vereinbarten Menschenrechte.

Ob dieser Anspruch dann auch - sozusagen "in Vertretung" der Vertragspartner von einzelnen Bürgern von A wahrgenommen werden kann oder z.B. durch einen Generalanwalt oder der Bürger einen "Patenstaat" finden muss, wäre der Vereinbarung überlassen.

Man sollte sich aber unbedingt von dem Gedanken verabschieden, dass für alle, die an so einem Gericht teilnehmen, die gleichen (materiellen) Rechte gelten müssen. Warum denn? Wenn die Staaten A, B, C und D an der Gerichtsbarkeit teilnehmen, so können A, B und C dennoch etwas vereinbaren, was D nicht bindet und wegen dessen D dann vor dem Gericht auch nicht klagen oder verklagt werden kann.

Ein int. Gericht, das für die Teilnahme voraussetzt, dass sich der Staat mit der Teilnahme zugleich einen Batzen für alle Teilnehmer verbindlicher Vorschriften und Vereinbarungen ans Bein bindet, ist zum Scheitern verurteilt.

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


Antwort erstellen

großes Grinsen Teufel Baby Augen rollen Augenzwinkern Zunge raus fröhlich böse smile unglücklich Freude geschockt traurig cool verwirrt rotes Gesicht Zunge raus

Optionen

URLs automatisch umwandeln: fügt automatisch [url] und [/url] in Internet-Adressen ein.
Benachrichtigung: Möchten Sie über weitere Antworten per eMail benachrichtigt werden?
Smilies in diesem Beitrag deaktivieren.
Signatur anzeigen: Soll die im Profil eingestellte Signatur an den Beitrag angehangen werden?

Seiten (7): « erste ... « vorherige 4 5 [6] 7 nächste »
Neues Thema erstellen
Gehe zu:

Powered by Burning Board Lite 1.0.2 © 2001-2004 WoltLab GmbH