Herr Abdonez,
die Lösung der SKV halte ich für nur eingeschränkt für die UVNO praktikabel: wenn eine Vereinbarung/Resolution nur im Verhältnis eines Staates gegenüber einem anderen Staat oder eine Gruppe von Staaten innerhalb der UVNO gelten soll, wäre es praktikabler, wenn diese Staaten dies in einem normalen Vertrag außerhalb der UVNO regeln sollte. Meines Erachtens ist es gerade ja Sinn und Zweck der UVNO, Regeln zu schaffen, die bindend für alle ihre Mitglieder sind - auch wenn es bislang nicht so praktiziert wird.
Was nützt denn eine Regelung, die nur für einen Teil der Mitglieder gilt, für den anderen nicht? Wir können es uns, im Sinne einer internationalen Rechtssicherheit nicht leisten, wenn jeder Staat nur die Bestimmungen beachten will, die ihm gerade in Kram passen; wir können uns eine Zersplitterung der internationalen Rechtsordnung, die ja gerade im Entstehen ist, nicht leisten.
Im Übrigen geht es nicht darum, irgend einem Staat einen Batzen an Rechtsvorschriften ans Bein zu hängen, sondern um die Gestaltung einer internationalen Rechtsordnung, die für alle Mitglieder der UVNO bindend ist. Wie umfangreich das Regelwerk wird, darüber können die Staaten ja entweder im Konsens oder mit irgendeiner Mehrheit (z. B. einfache oder zwei Drittel Mehrheit) entscheiden.
Margriet van Vossen
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin Freistaat Fuchsen
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Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen
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Original von Margriet van Vossen
Was nützt denn eine Regelung, die nur für einen Teil der Mitglieder gilt, für den anderen nicht? |
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Diese Frage ist von der SKV völlig unabhängig. Wenn die UVNO allgemeinverbindliche Resolutionen verabschiedet, gelten die für alle und jedes UVNO-Mitglied könnte aus so einer Resolution klagen oder verklagt werden.
Wenn eine UVNO-Resultion nur für einige Mitglieder gilt, dann können nur diese aus der Resolution klagen und verklagt werden.
Das ist eine Frage, wie die UVNO Resolutionen handhabt, aber keine Frage der SKV.
Die SKV ist ja nicht auf UVNO-Resolutionen beschränkt und soll es auch nicht sein, sondern kann jedes vereinbarte Völkerrecht als Grundlage heranziehen, aber eben nur zwischen den Staaten, zwischen denen es vereinbart wurde - wenn das bei UVNO-Resolutionen alle UVNO-Mitglieder sind, dann wäre das eben so, und wenn nicht, dann nicht. Gerade diese Flexibilität der SKV ist das, was sie m.E. auszeichnet, denn sie schränkt die UVNO nicht in ihrer Entscheidung ein, ob Resolutionen allgemeinverbindlich sein sollen oder nicht.
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| Wir können es uns, im Sinne einer internationalen Rechtssicherheit nicht leisten, wenn jeder Staat nur die Bestimmungen beachten will, die ihm gerade in Kram passen; wir können uns eine Zersplitterung der internationalen Rechtsordnung, die ja gerade im Entstehen ist, nicht leisten. |
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Wiegesagt: Diese Frage wird nicht durch die SKV entschieden.
Allerdings schließt eine int. Rechtsordnung, die für UVNO-Mitglieder allgemeinverbindlich sein soll, ja auch nicht aus, dass bestimmte Länder darüber hinaus noch etwas vereinbaren können, z.B. bilaterale Rechtshilfe-, Handels- oder Kulturabkommen oder sonstwas.
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| Im Übrigen geht es nicht darum, irgend einem Staat einen Batzen an Rechtsvorschriften ans Bein zu hängen, sondern um die Gestaltung einer internationalen Rechtsordnung, die für alle Mitglieder der UVNO bindend ist. |
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Meinetwegen. Wiegesagt: Was allgemeinverbindlich für UVNO-Mitglieder ist, wäre auch vor der SKV für alle UVNO-Mitglieder verbindlich. Was nicht, das nicht. Das ist nicht die Entscheidung der SKV und damit auch nicht Gegenstand der Entscheidung für oder gegen die SKV, sondern einzig und allein die Entscheidung der UVNO und ihrer Mitglieder.
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| Wie umfangreich das Regelwerk wird, darüber können die Staaten ja entweder im Konsens oder mit irgendeiner Mehrheit (z. B. einfache oder zwei Drittel Mehrheit) entscheiden. |
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Auch das ist keine Frage der SKV, aber nach UVNO-Charta sind nur solche Resolutionen allgemeinverbindlich, die von allen Mitgliedern getragen werden.
Nochmal im Klartext, in der Hoffnung, damit Missverständnisse zu beseitigen:
Die SKV entscheidet über zwischenstaatliche Rechtsbeziehungen, soweit diese zwischen den Staaten bestehen. Woher diese Rechtsbeziehung kommt - aus Vertrag oder aus einer int. Organisation wie der UVNO - spielt für die SKV keine Rolle.
Was die SKV aber nicht tut - und das halte ich für wichtig: Sie nimmt nicht irgendwelche Resolutionen und konstruiert daraus Rechte oder Pflichten für Staaten, die sich der Verbindlichkeit der Resolution nicht unterworfen haben.
Edit: Zur Sicherheit doch nochmal ein
Beispiel:
Die Staaten A, B, C, D, E, F und G bilden die int. Organisation U. Nach der Charta von U können allgemeinverbindliche Regeln mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Staat H ist nicht Mitglied der U.
In der U wird mit den Stimmen von A, B, C, D und E gegen die Stimmen von F und G beschlossen, dass keine Atomkraftwerke mehr gebaut werden dürfen.
Da U's Resolutionen allgemeinverbindlich sind, können auch F und G, die Mitglieder der U sind, aber gegen die Resolution waren, aus der Resolution vor der SKV in Anspruch genommen werden und andere U-Mitglieder in Anspruch nehmen. Nicht aber Staat H, der nicht U-Mitglied ist und sich damit der Verbindlichkeit von U-Resolutionen nicht unterworfen hat.
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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente de La República de TROPICALI

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Abdonez am 30.09.2006 16:57.
Hier wird ja schon heiß diskutiert, von daher mische ich mich als Generalsekretär der SKV mal ein.
Gegründet wurde die SKV bereits, derzeit ist sie dabei, eine Mitgliederbasis aufzubauen. In meinen Augen würde es sich anbieten, die SKV als Mandatsorganisation in das UVNO-System einzufügen; die beiden Projekte ergänzen sich wechselseitig.
Die SKV setzt kein Recht, sondern sammelt es nur, ordnet es und wendet es durch ihren Schiedshof gegebenenfalls an. Der Erlass des Rechts ist nicht ihre Sache; von daher ergeben sich keinerlei Abgrenzungsprobleme mit der UVNO oder sonst irgendwelchen Organisationen. Wie die ihr Recht erlassen, ist der SKV egal.
Der SKV-Schiedshof würde sich als Pendant zum RL-IGH anbieten und könnte die Rolle des Rechtsprechungsorgans der UVNO übernehmen. Ganz ähnlich wie der IGH in der RL-Welt hat der Schiedshof Gerichtsbarkeit in einem bestimmten Rechtsstreit nur, wenn sich die beteiligten Staaten ihm unterwerfen - das können sie abstrakt für alle in Zukunft auftretenden Streitigkeiten tun oder jeweils im Einzelfall. Ähnlich wie bei der RL-UNO würde aus der UVNO-Mitgliedschaft allein noch keine Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit des Schiedshofes folgen. Umgekehrt wäre aber die UVNO-Mitgliedschaft auch nicht Voraussetzung für eine Anrufung des Schiedshofes - auch Nichtmitglieder können Partei in einem Verfahren werden.
Wenn die UVNO es hingegen vorziehen würde, eine obligatorische Unterwerfung aller ihrer Mitglieder unter die Gerichtsbearkeit des Schiedshofes einzuführen, dann wäre das ihre Angelegenheit - der Schiedshof würde in jedem konkreten Streit zuerst seine eigene Zuständigkeit prüfen, für die eine Unterwerfungserklärung erforderlich wäre, und wenn nach dem Recht der UVNO diese Unterwerfungserklärung in dem Beitritt des Staates zur UVNO läge, dann wäre das eben so. Auch hier gilt: Der Schiedshof erlässt kein eigenes Recht, er wendt nur das von anderen erlassene Recht im Einzelfall an.
Mit anderen Worten, der Schiedshof würde genau die Aufgaben wahrnehmen, die der angestrebte IGH übernehmen soll. Dann kann man die zwei Projekte aber auch parallel fortentwickeln und so Ressourcen sparen.
Sie sprechen mir aus der Seele, Signore!
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Vi saluto!
Eccellenza
Giovanni di Lamberti
Delegierter Vanezias
Doge di Vanezia
Also, wenn ich es richtig verstanden habe, soll übernimmt die SKV nicht nur die Aufgabe, bestehende völkerrechtliche Verträge, egal welcher Art, zu sammeln, sondern soll auch die Funktion übernehmen, die der IGH hat?
Verzeihen Sie, Herr Muffley, aber ich kann nicht erkennen, wie man Ressourcen einsparen will, wenn man zwei Institutionen parallel laufen läßt. Wollte man Ressourcen sparen, läge es dann nicht auf der Hand, SKV und IGH zusammenzufassen?
Margriet van Vossen
Ministerpräsidentin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaates Fuchsen
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Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen
Also der IGH existiert ja nicht (mehr) und m.E. kann er nicht einfach wiederbelebt werden auf Grundlage seiner alten Statuten etc.
Es ging bei Einberufung der SKV ja gerade darum, aus den Fehlern des IGH zu lernen.
Und ja, er ist ein int. Schiedsgericht, nicht unähnlich dessen, was der IGH einmal war, das haben Sie richtig erkannt - allerdings mit Unterschieden (nicht nur) im Detail.
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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente de La República de TROPICALI

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Abdonez am 03.10.2006 20:00.
Also, wenn der IGH tatsächlich zur Zeit nicht mehr existiert, dann stellt sich neben der Frage nach einer Neuinitiierung des IGH die Möglichkeit, die SKV als Mandatsorganisation, wie von Herrn Muffley vorgeschlagen, in das UVNO-System einzubinden.
Margriet van Vossen
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen
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Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen
| Zitat: |
Original von Margriet van Vossen
Verzeihen Sie, Herr Muffley, aber ich kann nicht erkennen, wie man Ressourcen einsparen will, wenn man zwei Institutionen parallel laufen läßt. Wollte man Ressourcen sparen, läge es dann nicht auf der Hand, SKV und IGH zusammenzufassen? |
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Dann haben wir uns missverstanden. Genau das ist der Vorschlag, den Senor Abdonez und ich hier unterbreiten möchten. Mit der parallelen Fortentwicklung, die ich in meinem vorherigen Posting ansprach, war eine Annäherung, keine Distanzierung gemeint; insofern war die Wortwahl wohl recht ungeschickt.
Der SKV-Schiedshof verfolgt ein Konzept, das dem des IGH in der RL-Welt recht ähnlich ist (wie es sich mit dem alten VL-IGH verhielt, kann ich nicht beurteilen, dazu bin ich über seine Geschichte und Entwicklung zuwenig informiert).
| Zitat: |
Original von Margriet van Vossen
Also, wenn der IGH tatsächlich zur Zeit nicht mehr existiert, dann stellt sich neben der Frage nach einer Neuinitiierung des IGH die Möglichkeit, die SKV als Mandatsorganisation, wie von Herrn Muffley vorgeschlagen, in das UVNO-System einzubinden.
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Genau das habe ich der Vollversammlung vorgeschlagen. Man wird sehen, was daraus wird.
Zu dem Unterschied zwischen altem VL-IGH und SKV:
- Die SKV kann, wenn die Teilnehmer das Völkerrecht entsprechend entwickeln, all das, was der IGH auch konnte und noch mehr.
- Die SKV ist im
Grundzustand ein bewusster und gewollter Schritt zurück. Der IGH hat bereits existierendes Völkerrecht (mehr oder weniger stillschweigend) vorausgesetzt. Sozusagen hat sein Bestand bereits materielles Völkerrecht geschaffen. Diesen Fehler - als solcher hat sich das herausgestellt - wiederholt die SKV nicht, sondern setzt auf eine Entwicklung des Völkerrechts, mit der dann auch das Gericht "mitwachsen" kann.
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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente de La República de TROPICALI

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Auszug aus einer Pressekonferenz des Unionskanzlers der DUR:
"Desweiteren bereitet das Ressort Justiz eine in Ratelon stattfindende Konferenz zur Reaktivierung des IGH vor. Damit wollen wir eine Initiative starten, die die Lücke des Rat der Nationen als rechtliche Instanz ausfüllen soll, da ja dort bekanntlich keinerlei Interesse an einer Integration des IGH bestand und besteht."
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Mir schwant, wir können unsere Initiative vergessen, wenn sich die Rateloner mit dem Thema beschäftigen, da Israkaiser mir zwar seine Hilfe, samt HP, angeboten hat, aber sich danach nicht mehr gemeldet hat, von Kauli ganz zu schweigen.
Tja, wenn die UVNO immer so schnell arbeitet, dann besteht sie noch recht recht lange in dieser jetzigen Form. Prima!
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Original von Carmen de Mora-Trauenstein
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Auszug aus einer Pressekonferenz des Unionskanzlers der DUR:
"Desweiteren bereitet das Ressort Justiz eine in Ratelon stattfindende Konferenz zur Reaktivierung des IGH vor. Damit wollen wir eine Initiative starten, die die Lücke des Rat der Nationen als rechtliche Instanz ausfüllen soll, da ja dort bekanntlich keinerlei Interesse an einer Integration des IGH bestand und besteht."
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Mir schwant, wir können unsere Initiative vergessen, wenn sich die Rateloner mit dem Thema beschäftigen, da Israkaiser mir zwar seine Hilfe, samt HP, angeboten hat, aber sich danach nicht mehr gemeldet hat, von Kauli ganz zu schweigen.
Tja, wenn die UVNO immer so schnell arbeitet, dann besteht sie noch recht recht lange in dieser jetzigen Form. Prima!  |
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Nun lassen Sie mal den Kopf nicht hängen. Nur weil das hier nicht so fix geht, wie wir das alle gerne hätten, heißt das noch lange nicht, dass wir überhaupt nicht zu Potte kommen werden.
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Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen