Zitat: |
Abkommen über die Ächtung der Todesstrafe
Die unterzeichnenden Staaten erklären
a) eingedenk der Tatsache , dass kein vernunftbegabtes Wesen das Recht hat, über Leben und Tod eines anderen vernunftbegabten Wesens zu entscheiden,
b) daran erinnernd , dass Entscheidungen immer fehlerhaft sein können,
c) bewusst der Tatsache , dass darum Entscheidungen, die irreversible Konsequenzen haben, zu vermeiden sind,
d) betonend, dass aus all diesen Gründen die Todesstrafe abzulehnen ist,
e) ferner feststellend, dass organisierter Mord nicht zu modernen Gesellschaften passt:
1.) Das sofortige Verbot der Todesstrafe in allen unterzeichnenden Staaten, sofern noch nicht geschehen, sowie den Verzicht auf eine Wiedereinführung;
2.) Die feste Absicht, in weniger fortschrittlichen Staaten für Aufklärung hinsichtlich der Verwerflichkeit der Todesstrafe zu sorgen;
3.) Gemeinsam auf die allgemeine Ächtung dieser Strafe hinzuwirken;
4.) Die Aufforderung an alle Staaten, die Todesstrafe ebenfalls abzuschaffen und zu ächten;
5.1.) Die Ernennung eines "Rates zur Abschaffung der Todesstrafe", der von den UVNO-Delegierten der Unterzeichnerstaaten aus ihrem Kreis mit einfacher Mehrheit für jeweils sechs Monate gewählt wird und
5.2.) während dieser Zeit die gemeinsamen Aktivitäten wider die Todesstrafe koordiniert und der Vollversammlung mindestens alle drei Monate einen Bericht über seine Aktivitäten ablegt,
5.3.) dieser aber in seinem Amt nicht weisungsgebunden ist.
Unterzeichner:
Für die Volksrepublik Wolfenstein:
Jacob Fuller
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Ich bitte um die Diskussion dieses Abkommens.
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Delegierter der VR Wolfenstein
Atraverdo ist mit den Abkommen einverstanden, sofern die Ratifizierung des Abkommens Zugangsvoraussetzung für die UVNO wird.
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Uxlanem achi'lik! (Friede sei mit Euch!)
José Maria Tioxalaj
El Presidente de Républica de Atraverdo
Heinz Haber: "Den letzten Intelligenztest müssen die Menschen noch bestehen, nämlich sich miteinander zu vertragen."
Zitat: |
Original von José Maria Tioxalaj
Atraverdo ist mit den Abkommen einverstanden, sofern die Ratifizierung des Abkommens Zugangsvoraussetzung für die UVNO wird. |
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Mal vorbehaltlich der Tatsache, daß das Vereinigte Großfürstentum die Todesstrafe klar ablehnt, kann ich Ihr Verhalten nicht billigen!
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MfG,
Gefürsteter Graf Geiserich Crippen von Seibelsberg
Delegierter des Vereinigten Großfürstentums,
Generalsekretär a.D.
Dies ist ein Abkommen, keine Resolution, der zugestimmt werden müsste. Insofern wäre es auch außerhalb des Rahmens der UVNO vorstellbar, kann also schlecht Bedingung für einen Beitritt werden.
Dieses Abkommen wäre somit auch kein Beschluss der UVNO, sondern kann lediglich ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Infrastruktur der UVNO benutzt, sein.
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Delegierter der VR Wolfenstein
Zitat: |
Original von Geiserich Crippen von Seibelsberg
Mal vorbehaltlich der Tatsache, daß das Vereinigte Großfürstentum die Todesstrafe klar ablehnt, kann ich Ihr Verhalten nicht billigen! |
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Darf die VR Wolfenstein hieraus die Bereitschaft seitens des Vereinigten Großfürstentums lesen, dieses Abkommen zu unterzeichnen und zu ratifizieren?
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Delegierter der VR Wolfenstein
Zitat: |
Original von José Maria Tioxalaj
Atraverdo ist mit den Abkommen einverstanden, sofern die Ratifizierung des Abkommens Zugangsvoraussetzung für die UVNO wird. |
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die bibeltreuen kommunistInnen kaputistans stimmen der resulution ebenfalls vollkommen zu. verwehren sich aber dem versuch aus atraverdo diese zu einem zugangskritierium zur uvno zu machen.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Zitat: |
Original von Jacob Fuller
Darf die VR Wolfenstein hieraus die Bereitschaft seitens des Vereinigten Großfürstentums lesen, dieses Abkommen zu unterzeichnen und zu ratifizieren? |
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Auf jeden Fall wird das VG dieses Abkommen unterzeichnen und ratifizieren. Auch wenn mir der "Rat" etwas bürokratisch erscheint.
Ansonsten teile ich die Meinung von funkenmarichen, daß ich die Haltung und Pläne des atraverdischen Delegierten strikt ablehne!
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MfG,
Gefürsteter Graf Geiserich Crippen von Seibelsberg
Delegierter des Vereinigten Großfürstentums,
Generalsekretär a.D.
Zitat: |
Original von Jacob Fuller
Dies ist ein Abkommen, keine Resolution, der zugestimmt werden müsste. Insofern wäre es auch außerhalb des Rahmens der UVNO vorstellbar, kann also schlecht Bedingung für einen Beitritt werden.
Dieses Abkommen wäre somit auch kein Beschluss der UVNO, sondern kann lediglich ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Infrastruktur der UVNO benutzt, sein. |
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Hm? Auch Resolutionen und Konventionen müssen nicht einstimmig gefasst werden. Sie müssen nur einstimmig gefasst werden, wenn sie allgemeingültig werden sollen.
Welche Funktion soll der Rat genau erfüllen?
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Prof. Dr. iur. Dennis von Arabien
Embajador de la República de Tropicali ante las Naciones Virtuales Unidas
Der Rat soll dem Streben wider die Todesstrafe eine starke Stimme vor der Vollversammlung verleihen, um dem Anliegen auf diesem Wege auch dort Gehör zu verschaffen, wo diese noch erlaubt ist. Darüber hinaus ist er, wie dargelegt, für die Zusammenarbeit der Unterzeichnerstaaten mitverantwortlich. Was diese aber genau umfasst, liegt in deren Ermessen und dem des Rates. Somit ist der Rat kein rein bürokratisches Instrument, sondern vielmehr eine Artikulationshilfe. Vielleicht ist hier allerdings der Ratsbegriff etwas undeutlich: Er entspricht der USB-Terminologie. Wäre der Begriff "Beauftragter" oder ein ähnlicher genehmer?
Der Hinweis auf die Verbindlichkeit von Resolutionen geschah in Bezug auf diesen Passus der Geschäftsordnung:
Zitat: |
- der Anerkennung der bisher durch die UVNO verabschiedeten Mandate und Beschlüsse (kann innerhalb von 14 Tagen nachgeholt werden) .
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Wiederum liegt eventuell eine begriffliche Unklarheit vor. Man möge hierbei bitte Nachsicht walten lassen, denn der wolfensteinische Delegierte ist kein Jurist.
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Delegierter der VR Wolfenstein
Zitat: |
Original von Jacob Fuller
Wiederum liegt eventuell eine begriffliche Unklarheit vor. Man möge hierbei bitte Nachsicht walten lassen, denn der wolfensteinische Delegierte ist kein Jurist. |
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Derjenige, der die Charta mal entworfen hat, offenbar auch nicht, erhellend ist aber zu dieser Frage Art. 9.
Das mit dem "Rat" habe ich schon verstanden. Es sollte in der Tat einer verbreiteteren Terminologie angepasst werden, aber das ist nur Kosmetik.
Inhaltlich bitte ich um Verständnis, wenn ich mir erst Instruktionen von meiner Regierung einholen muss.
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Prof. Dr. iur. Dennis von Arabien
Embajador de la República de Tropicali ante las Naciones Virtuales Unidas
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von DvA am 22.01.2007 19:31.
Wer behauptet denn hier böswillig, dass Atraverdo nicht bereit ist dieses Abkommen zu unterzeichnen?
Was mich vielmehr interessiert, ist ob Tropicali bereit ist dieses Abkommen zu unterzeichnen?
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José Maria Tioxalaj
El Presidente de Républica de Atraverdo
Heinz Haber: "Den letzten Intelligenztest müssen die Menschen noch bestehen, nämlich sich miteinander zu vertragen."
Der atraverdische Delegierte. Ob hier Böswilligkeit vorliegt, muss er allerdings selbst entscheiden:
Zitat: |
Atraverdo ist mit den Abkommen einverstanden, sofern die Ratifizierung des Abkommens Zugangsvoraussetzung für die UVNO wird. |
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Die Nichterfüllbarkeit letzterer Bedingung wurde hinreichend erklärt. Atraverdo ist somit nach eigener Angabe nicht bereit zu unterzeichnen. Allerdings wird hier auch niemand um Atraverdo werben, denn wenn es diesem Abkommen nicht beitreten will, bedeutet das für die Unterzeichnerstaaten rein gar nichts.
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Delegierter der VR Wolfenstein
Sie interpretieren mal wieder falsch, die Zugangsvoraussetzung hat es mit der Menschenrechtsdiskussion zu tun, nicht mit diesen Abkommen.
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José Maria Tioxalaj
El Presidente de Républica de Atraverdo
Heinz Haber: "Den letzten Intelligenztest müssen die Menschen noch bestehen, nämlich sich miteinander zu vertragen."
Gut, können wir es dann so handhaben, daß wir erst über diesen Entwurf diskutieren und die Mitglieder die ihn unterzeichnen wollen, ihn ratifizieren. Und danach starten wir eine Abstimmung darüber, ob dies Zulassungskriterium werden soll oder nicht.
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MfG,
Gefürsteter Graf Geiserich Crippen von Seibelsberg
Delegierter des Vereinigten Großfürstentums,
Generalsekretär a.D.
Zitat: |
Original von José Maria Tioxalaj
Sie interpretieren mal wieder falsch, die Zugangsvoraussetzung hat es mit der Menschenrechtsdiskussion zu tun, nicht mit diesen Abkommen. |
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Die VR Wolfenstein hat nicht interpretiert. Atraverdo hat ausgesagt, dass es nicht mit dem Abkommen einverstanden sei, solange es nicht Zugangsbedingung wird.
Zitat: |
Original von Geiserich Crippen von Seibelsberg
Gut, können wir es dann so handhaben, daß wir erst über diesen Entwurf diskutieren und die Mitglieder die ihn unterzeichnen wollen, ihn ratifizieren. Und danach starten wir eine Abstimmung darüber, ob dies Zulassungskriterium werden soll oder nicht. |
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Wie gesagt: Das mit der Zugangsbedingung scheint schwer möglich. Vermutlich wäre dazu eine gesonderte, einstimmige Entscheidung möglich. Aber der tropicalische Abgeordnete ist juristisch bewandter, er kann hier sicher genaueres sagen.
Trotzdem hat der werte Delegierte des Vereinigten Großfürstentums recht: Zunächst einmal sollte die Vollversammlung sich mit den Inhalten beschäftigen. Für den Rest ist dann zu gegebener Zeit noch Gelegenheit. Darum hier ein leicht überarbeiteter Vorschlag:
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Abkommen über die Ächtung der Todesstrafe
Die unterzeichnenden Staaten erklären
a) eingedenk der Tatsache , dass kein vernunftbegabtes Wesen das Recht hat, über Leben und Tod eines anderen vernunftbegabten Wesens zu entscheiden,
b) daran erinnernd , dass Entscheidungen immer fehlerhaft sein können,
c) bewusst der Tatsache , dass darum Entscheidungen, die irreversible Konsequenzen haben, zu vermeiden sind,
d) betonend, dass aus all diesen Gründen die Todesstrafe abzulehnen ist,
e) ferner feststellend, dass organisierter Mord nicht zu modernen Gesellschaften passt:
1.) Das sofortige Verbot der Todesstrafe in allen unterzeichnenden Staaten, sofern noch nicht geschehen, sowie den Verzicht auf eine Wiedereinführung;
2.) Die feste Absicht, in weniger fortschrittlichen Staaten für Aufklärung hinsichtlich der Verwerflichkeit der Todesstrafe zu sorgen;
3.) Gemeinsam auf die allgemeine Ächtung dieser Strafe hinzuwirken;
4.) Die Aufforderung an alle Staaten, die Todesstrafe ebenfalls abzuschaffen und zu ächten;
5.1.) Die Ernennung eines "Sonderbotschafters zur Abschaffung der Todesstrafe", der von den UVNO-Delegierten der Unterzeichnerstaaten aus ihrem Kreis mit einfacher Mehrheit für jeweils sechs Monate gewählt wird und
5.2.) während dieser Zeit die gemeinsamen Aktivitäten wider die Todesstrafe koordiniert und der Vollversammlung mindestens alle drei Monate einen Bericht über seine Aktivitäten ablegt,
5.3.) dieser aber in seiner Amtsführung nicht weisungsgebunden ist.
Unterzeichner:
Für die Volksrepublik Wolfenstein:
Jacob Fuller
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Die Wortwahl wurde teils etwas präzisiert ("Sonderbotschafter" in 5.1. und Amtsführung in 5.3.), ansonsten blieb der Entwurf unverändert, da bis jetzt noch keine Einwände in der Sache vorgebracht wurden.
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Delegierter der VR Wolfenstein
Zitat: |
Original von Jacob Fuller
Die Wortwahl wurde teils etwas präzisiert ("Sonderbotschafter" in 5.1. und Amtsführung in 5.3.), ansonsten blieb der Entwurf unverändert, da bis jetzt noch keine Einwände in der Sache vorgebracht wurden. |
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Und mit was? - Mit Recht!
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MfG,
Gefürsteter Graf Geiserich Crippen von Seibelsberg
Delegierter des Vereinigten Großfürstentums,
Generalsekretär a.D.
Na ja.
Der Entwurf macht es Staaten, die die Todesstrafe noch praktizieren und das im Grunde auch aus Überzeugung tun, nicht eben leicht, über ihre Abschaffung zu verhandeln.
Ich habe andernorts die Bereitschaft meines Landes angekündigt, ernsthaft über die Abschaffung der Todesstrafe zu verhandeln und sich dem nicht kategorisch zu verschließen. Daran hält Tropicali fest.
Allerdings kann der jetzt vorgeschlagene Wortlaut nicht Grundlage für ernsthafte Verhandlungen mit Tropicali sein. Eine Gesellschaft, in der die Todesstrafe praktiziert wird und Gegenstand breiter gesellschaftlicher Anerkennung ist, wird sich nicht durch Verabschiedung des vorgeschlagenen Wortlautes selbst als Gesellschaft rückständiger Mörder bezeichnen wollen.
Wenn es tatsächlich Absicht des Antragstellers ist, nicht von oben herab über andere zu urteilen, sondern auch Staaten und Gesellschaften von der Abschaffung der Todesstrafe zu überzeugen, die sie bislang praktizieren, dann wird der Antragsteller einen Wortlaut vorlegen müssen, der diesen Staaten die Abschaffung der Todesstrafe unter Wahrung ihrer Selbstachtung ermöglicht.
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Prof. Dr. iur. Dennis von Arabien
Embajador de la República de Tropicali ante las Naciones Virtuales Unidas
Bezieht sich die Kritik auf Satz e)?
Dann schlägt die VR Wolfenstein folgende Formulierung vor:
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e) ferner feststellend, dass organisierte Tötung im 21. Jahrhundert obsolet ist:
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Delegierter der VR Wolfenstein
Vielleicht ist es noch zu früh am Morgen...... Irgendwie verstehe ich dieses Ansinnen bzgl. des Abkommens nicht.
Die Präambel der UVNO-Charta sagt einwandfrei aus, dass sich die Mitglieder der UVNO für den Frieden einsetzen. Dem haben wir uns hier verschrieben. Dann haben wir eine Menschenrechts-Konvention erarbeitet. Auch die soll vor Todesstrafen oder besser für die Achtung des Lebens dienen. Darüber hinaus haben viele hier anwesenden Nationen in ihren Verfassungen eine Verzichtserklärung bzgl. der Todesstrafe.
Warum jetzt das noch? Ist es nicht selbstverständlich, dass wir uns für den Frieden und das Leben einsetzen, wo immer wir als UVNO auftreten?
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Das Ansinnen ist es, die scheinbar vielerorts schwelende Bewegung wider die Todesstrafe zu bündeln und diese Seite der UVNO zu stärken und auszudrücken.
Denn weder die UVNO-Charta noch die Menschenrechtskonvention sagen hierzu explizit etwas aus - und genau darum ging es in dem überlangen Streit zu letzterer. Somit soll also dieses Abkommen einem späteren umfassenden Verbot der Todesstrafe den Boden bereiten.
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Delegierter der VR Wolfenstein