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Original von funkenmarichen
... Ich bin jetzt ratlos. |
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Dass bin ich, ehrlich gesagt, ebenfalls.
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Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen
Damit hat diese Organisation gezeigt, dass sie in der Lage ist, sich selbst ins Knie zu schießen. Schade.
Dann haben wir eben keine Menschenrechtserklärung.
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Prof. Dr. iur. Dennis von Arabien
Embajador de la República de Tropicali ante las Naciones Virtuales Unidas
Wieso die Organisation? Schließlich haben nicht wir die Erklärung abgelehnt sondern Parlamente der Mitgliedsstaaten.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Cordanien wird einen solchen Enrtwurf ebenfalls nicht mittragen.
Andro trägt dies ebenfalls nicht mit
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Michail Kalinin am 24.04.2007 20:03.
Um den Prozess jetzt nicht endgültig scheitern zu lassen, würde ich die Delegierten der ablehnenden Länder bitte, die Gründe kurz darzustellen.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Aufgrund von Art.4 (2) (keinem Mensch darf die Staatsbürgerschaft entzogen werden) hat man sich in Arcor gegen diese Erste Konvention für Menschenrechte ausgesprochen.
Ansonsten wird der Inhalt voll und ganz mitgetragen.
Könnte man sagen "keinem Mensch darf ohne Grund die Staatsbürgerschaft entzogen werden"? Dann wäre es ja im Sinne der Staaten, weil es doch meistens Gründe gibt in demokratischen Gefilden...
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Vi saluto!
Eccellenza
Giovanni di Lamberti
Delegierter Vanezias
Doge di Vanezia
The Same in Nøresund as in Arcor.
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Original von Giovanni di Lamberti
Könnte man sagen "keinem Mensch darf ohne Grund die Staatsbürgerschaft entzogen werden"? Dann wäre es ja im Sinne der Staaten, weil es doch meistens Gründe gibt in demokratischen Gefilden... |
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Gründe kann man schnell erfinden.
Vielleicht: keinem Mensch darf ohne rechtliche Grundlage die Staatsbürgerschaft entzogen werden.
Denn die Gründe, die zu einem Verlust der Staatsbürgerschaft führen sind - zumindest in Arcor - genau definiert.
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Artikel 6: Eigentum
(1) Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum an seinen persönlichen Sachen zu haben.
(2) Willkürliche Enteignungen sind verboten. |
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In Andro wurde der Adel enteignet.
Der Volksmasse gehört alles.
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Original von Maya Mausal
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Original von Giovanni di Lamberti
Könnte man sagen "keinem Mensch darf ohne Grund die Staatsbürgerschaft entzogen werden"? Dann wäre es ja im Sinne der Staaten, weil es doch meistens Gründe gibt in demokratischen Gefilden... |
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Gründe kann man schnell erfinden.
Vielleicht: keinem Mensch darf ohne rechtliche Grundlage die Staatsbürgerschaft entzogen werden.
Denn die Gründe, die zu einem Verlust der Staatsbürgerschaft führen sind - zumindest in Arcor - genau definiert. |
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Habe mir dazu mal Gedanken gemacht, das wäre nicht das Problem. Man müsste dann den Bürgern die Inaktiv sind, das Wahlrecht entziehen.Dann wäre das mit der Norm realisierbar
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Albert von Rotbart am 25.04.2007 23:46.
Zitat: |
Original von Michail Kalinin
In Andro wurde der Adel enteignet.
Der Volksmasse gehört alles. |
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Das ist nicht willkürlich, wäre also auch nach dem Text der vorliegenden Resolution legitim.
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Delegierter der VR Wolfenstein
Und im übrigen ist es ja schon passiert.
Das mit den Staatsbürgerschaften ist natürlich ein Schuh. Wir haben viel Wert darauf gelegt, die Konvention allen politischen Systemen (sim on) gerecht werden zu lassen. Die verschiedenen sim-off Simulationsphilosophien haben wir nicht berücksichtigt. Nach meinem Verständnis würde ich niemals wegen Inaktivität eines Mitspielers ihm sim-on die Staatsbürgerschaft entziehen, aber es gibt eben eine Reihe Staaten, die das anders sehen.
Schützen soll die Vorschrift an sich vor Ausbürgerungen, nur weil einem ein Bürger politisch nicht mehr genehm ist (so wie etwa Saudi-Arabien Osama bin Laden ausgebürgert hat oder irgendein Provinzpolitiker neulich vorgeschlagen hat, Adolf Hitler posthum auszubürgern). Dass die UVNO-Menschenrechte Maßnahmen gegenübergehalten werden könnten, die ihrem Kern oder Anlass nach simulationsextern begründet sind, war (jedenfalls von mir) nie intendiert.
Noeresund und Arcor haben aber natürlich Recht: Wenn man solche Maßnahmen sim-on vollzieht, weil das eben der Simulationsphilosophie einer Micronation entspricht, dann kann könnte die Menschenrechtserklärung da zu Problemen führen.
Vielleicht sollte man der Erklärung einen kurzen sim-off Teil anfügen, dass die Menschenrechte nicht für Maßnahmen gelten, die ihren Anlass außerhalb der Simulation haben oder so.
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Prof. Dr. iur. Dennis von Arabien
Embajador de la República de Tropicali ante las Naciones Virtuales Unidas
Das sollten wir definitv tun, weil sonst der ganze Prozess gescheitert ist.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Ich bitte, alle Delegierten der Länder, die die Konvention abgelehnt haben, hier die Punkte (speziell zur Staatsbürgerschaft) zu posten, damit wir diese Bedenken sammeln und dann in einen Zusatz zusammenfassen können.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Andro unterzeichnet doch
Das ist sehr erfreulich!
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Delegierter der VR Wolfenstein
Auch Narapul wird unterzeichnen.
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Alexander Wassejew
Delegierter des Königreiches Narapul
Also ich schlage vor:
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Zusatzprotokoll über simulationsexterne Maßnahmen zur Ersten Konvention über Menschenrechte
Die Staaten sind sich darüber einig, dass die Erste Konvention über Menschenrechte keine Anwendung finden muss auf Maßnahmen, die simulationsextern begründet sind; dazu zählen insbesondere Maßnahmen, die aufgrund von Inaktivität oder Verstößen gegen die Teilnahmeregeln in den Micronations getroffen werden, auch wenn sie simulationsintern vollzogen werden.
Staaten können die Ratifikation der Ersten Konvention über Menschenrechte mit einem dementsprechenden Vorbehalt versehen. Die Einschränkung dieses Zusatzprotokolls gilt jedoch auch dann, wenn ein Staat dies nicht tut, weil er es ableht, simulationsexterne Gründe in simulationsinterne Ratifikationen aufzunehmen. |
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Das lässt auch insoweit alle Freiheiten. Wenn es MNs gibt, die da Vorbehalte haben, können sie den Vorbehalt in der Ratifikation zum Ausdruck bringen.
Andererseits sind MNs, die das nicht wollen, weil das dem Konzept nach eine Simulationsschweinerei wäre

nicht gezwungen, dies zu tun.
Ich denke, diese Lösung wird allen gerecht.
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Prof. Dr. iur. Dennis von Arabien
Embajador de la República de Tropicali ante las Naciones Virtuales Unidas
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von DvA am 08.05.2007 21:55.