UVNO » Interna » Vollversammlung » Archiv der Vollversammlung » Dringlichkeitssitzung zu Aquatropolis

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Carmen I.  
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29.09.2007 11:15

*so* Es schickt sich nicht über andere den Stab zu brechen, nur weil man sich für überdurchschnittlich intelligent hält.... was du zweifelsohne bist. Dennoch..... die Brachialtour kommt seltenst gut an. Man muss da einfach geduldiger sein! Augenzwinkern *so*

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29.09.2007 19:17

*so*Dann soll man ein Spamforum ranheften Zunge raus *so*

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

Carmen I.  
Mitglied
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01.10.2007 10:28

Wie man hört, hat es umfangreiche Gespräche zwischen Aquatropolis und Irkanien in Aquila gegeben und man hat einen Friedensvertrag geschlossen.

Was hält die Staatengemeinschaft davon und wie soll es nun weitergehen?

Das Großherzogtum Arcor vertritt nach wie vor die Ansicht, dass man Aquatropolis mit äußerster Vorsicht gegenübertreten muss und man ihnen auf gar keinen Fall den Rücken zudrehen darf. Dem entsprechend reserviert stehen wir ihnen gegenüber da.

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03.10.2007 17:01

Das Royaume gibt bekannt, dass es nicht gewillt ist, die Resolution über den Boykott Aquatropolis mitzutragen und dass es deshalb gegen die Resolution gestimmt hat.
Es zweifelt ferner, im Falle der Verabschiedung die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der Resolution an, unter expliziter Bezugnahme auf

Artikel 9 - Resolutionen & Konventionen

9.1. Resolutionen und Konventionen, die durch den Delegierten eines Landes unterschrieben werden, sind für das entsprechende Land gültig.
9.2. Konventionen können auch von Nichtmitgliedern unterzeichnet werden.
9.3. Einstimmig unterschriebene Resolutionen und Konventionen sind für alle Mitglieder verbindlich. Bewerber um die Mitgliedschaft in der UVNO müssen diese anerkennen, ansonsten ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.

Da es sich nach Erachten des Royaume um eine von Artikel 9 der Charta erfassten Resolution handelt, ist sie und kann sie nur durch Unterschrift des Landesdelegierten gültig werden. Es handelt sich auch nicht um eine einstimmig unterschriebene Resolution.
Mithin ist nach unserem Erachten bereits die Verabschiedung der Resolution im Wahlverfahren konträr zur Charta.
Ich erbitte vom Generalsekretariat Aufklärung und Abgabe einer rechtfertigenden Erklärung.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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03.10.2007 20:00

Vielleicht könnten Sie im Gegenzug einmal darlegen, warum es sich denn um eine resolution handeln sollte? Das wäre äußerst freundlich.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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04.10.2007 08:53

Natürlich Herr stellvertretender Generalsekretär.

Nach unserer Ansicht bestehen wie erwähnt, tiefgreifende rechtliche Bedenken.

Zunächst verweisen wir auf die jahrelange Rechtspraxis dieser Organisation, dergemäß solch tiefgreifende Einschnitte in die Außenpolitik der Mitgliedsstaaten einer Resolution bedürfen. Beispielhaft sei die Anti-Atomwaffen-Resolution genannt.

Zweitens zeigt sich hier eine weitreichende Kompetenzüberschreitung sowohl der Vollversammlung wie der UVNO an sich.
Nach Art.8.1. der Charta in der mir vorliegenden Fassung werden als Ziele der UVNO die Schaffung, Legitimierung, Förderung und Unterstützung von „Projekte[n] von intermikronationaler Tragweite genannt. „Dies erstreck[e] sich [auch] auf Bereiche der zwischenstaatlichen Institutionen, des Sports, der Kultur, und des intermikronationalen Austauschs.
Von einer Einmischung in die Außenpolitik der Mitgliedsstaaten durch rechtlich bindende Beschlüsse ist nichts erwähnt.
Ebenso verhält es sich mit Art.10 der Charta, der lediglich Missionen der Friedenstruppen regelt. Auch hier ist eine bindende Direktivmacht der UVNO in der Außenpolitik der Nationen nicht zu erkennen.
Zuletzt sei die Präambel genannt, aus der sich jedoch ebenfalls keine solche Macht ergibt.

Drittens ergibt sich unseres Erachtens bereits aus der Formulierung von Art.9, dass Resolutionen und Konventionen in der Bedeutung über den Beschlüssen der Vollversammlung stehen. Insbesondere der Satz „sind für das entsprechende Land gültig“ zeigt dies. Ein solcher Satz fehlt in Artikel 4 über die Beschlüsse der Vollversammlung.
Auch die Wortwahl zeigt, dass es sich einerseits lediglich um „Beschlüsse“, im anderen Falle aber um Resolutionen handelt.
Angesichts der Bedeutung des Inhalts des vom hochgeschätzten Generalsekretariat vorgelegten „Beschluss“vorschlages ist daher in Wahrheit von einer „Resolutions“vorlage auszugehen.

Die Vollversammlung kann sich viertens nicht über die sie ermächtigenden Staaten stellen, sofern ihr diese nicht die entsprechende Kompetenz erteilt haben. Diese Kompetenz haben sie sich aber gerade durch Artikel 9 der Charta vorbehalten, um bei entsprechend wichtigen Themen nicht durch mögliche Mehrheitsbeschlüsse gebunden zu sein.

Nun bitte ich aber höflichst um Begründung der anderslautenden Ansicht des Generalsekretariats.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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04.10.2007 11:02

Das Generalsekretariat ist für Ihre Stellungnahme sehr dankbar und versteht unter diesem Aspekt allerdings nicht, warum das Vereinigte Königreich solche Staaten wie Aquatropolis, die Menschenrechte, Freiheiten und Frieden missachten und bedrohen, diplomatisch anerkennt.

Da die Mehrzahl der Delegierten und damit die von ihnen vertrenenen Länder keine Probleme mit der Abstimmung hatten und somit die Ansicht der Rechtmäßigkeit mit dem Generalsekretariat teilen, ist die Abstinenz auch allein für das Vereinigte Königreich bedenklich. Vielleicht sollte sich das Vereinigte Königreich überlegen, wie es Kontakte zu Staaten wie Aquatropolis verantworten kann. Vielleicht will es unter diesem Punkt doch diesen Beschluss mittragen.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Wesirat für Äußeres am 04.10.2007 11:08.

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04.10.2007 12:03

Das Vereinigte Königreich tut gar nichts. Das Royaume de Narapul als in der Außenpolitik souveränes Teilreich, verehrter Herr stellvertretender Generalsekretär, erkennt Aquatropolis diplomatisch an und wird seine Verbindungen auch nicht abbrechen. Dies ist hinlänglich bekannt.
Sie haben mir allerdings immer noch nicht geantwortet, auf welchen rechtlichen Grundlagen Sie hier handeln, sondern mir lediglich mitgeteilt, dass Sie die Haltung des Royaume in Bezug auf Aquatropolis nicht verstehen.
Dies tut hier allerdings rechtlich nichts zur Sache. Es könnte sich auch um eine andere wichtige Angelegenheit handeln. Es geht hier um die Rechtsgrundlage an sich.
Weiterhin weise ich darauf hin, dass die Meinung der
Mehrzahl der Delegierten für das Royaume keine Bedeutung hat, wir sehen hier lediglich eine Kompetenzanmaßung und weigern uns dieser willenlos zu folgen.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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04.10.2007 12:49

Diese Teilsouveränität kommt dem Generalsekretariat sehr fragwürdig vor. Wenn Sie also auf einer Delegiertenschaft allein für Narapul bestehen, dann muss geprüft werden, ob dies möglich ist.

Desweiteren ist nun für das Generalsekretariat klar, dass Narapul hier nicht etwa für eine Gemeinschaft der Staaten eintritt, sondern nur eigensüchtig überseine nationalen Interessen wacht. Ihre Rechtsvorstellungen nutzen angesichts der Verankerungen über Beschlüsse in der Charta - ich empfehle das Studium von Artikel 4 - glücklicherweise wenig, daher wird ihr Anschlag auf die Wertegemeinschaft der Menschenrechte und Freiheiten durch Ihr Schutzverhalten gegenüber Aquatropolis hier nichts weiter nutzen. Sollte die Charta Narapul nicht zusagen, kann es versuchen, diese ändern zu lassen. Es ist jedoch fragwürdig, dass Ihnen das gelingt, da Ihnen ja die anderen Staaten egal sind und es allein um Ihre persönlichen Interessen geht.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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04.10.2007 13:02

Monsieur le Sécrétaire adjoint!

Ich bitte höflichst darum, sich im Tonfalle zu mäßigen!
Es ist ein Zeichen, dass Sie nicht über hinlängliche Kenntnisse des positiven Rechts und seiner Auslegung verfügen, wenn sie hier die Stimme zu solch unfundierten und laienhaften Aussagen erheben.

Ich habe bis dato nichts gehört, was Ihre Ansicht wirksam rechtfertigen würde.

Des Weiteren scheinen Sie sich auch nicht wirklich in internationalem Vertragsrecht auszukennen, so sehr ich bedauere, dies sagen zu müssen.
Der Vertrag zur Gründung einer Union zwischen Narapul und Noeresund belässt Narapul die volle und alleinige außenpolitische Souveränität. Das Teilreich Noeresund des Vereinigten Königreiches hat ohnehin bereits seinen Rückzug aus der UVNO angekündigt. Mithin stellt sich hier kein Problem meiner alleinigen Delegiertenschaft für das Royaume de Narapul.

Dem Royaume weiterhin zu unterstellen, dass es erstens eigensüchtig sei, und zweitens die Menschenrechte nicht achte, ist wie ich es bereits darlegte sicherlich ein Reflex, der sich aus Ihrer Unfähigkeit der Rechtfertigung Ihres Standpunktes ergibt.

Ich bin persönlich schwer enttäuscht, dass man es hier nicht schafft, auf fundierte Argumentation mit einer ebenso fundierten Gegenargumentation zu antworten.

Sollte dies weiter der Fall sein, wird das Royaume den Austritt aus dieser Vereinigung, der es seit Jahren angehört, erwägen.

Ich hätte nun gerne die Meinung der Frau Generalsekretärin zu diesem Problem gehört, wenn Sie dies erlauben Herr stellvertretender Generalsekretär.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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04.10.2007 13:20

*so*Das stimmt insofern, als dass ich nur Menschenrechte als Teilstudium habe, allerdings sind wir hier in den MNs und nicht an der Hochschule. Wenn du also mit deinem Wissen prahlen willst, mach es bitte an der Uni. Hier wirkt es ein wenig blöd.

Aber deine Profilierungssucht und Rechthaberei kennt man ja. *so*
Maya kann ja gerne noch etwas dazu sagen. Für mich hatte es sich nach der Aussage, dass nur Ihre Interessen zählen und Ihnen die Ansichten der anderen Mitglieder egal seien, inhaltlich erledigt. Es geht Ihnen nämlich nicht wirklich um ein Rechtsproblem, sondern nur um die Rechtfertigung Ihrer Beziehungen zu einem verbrecherischen Regime.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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04.10.2007 13:30

*so* In keinster Weise...es widerstrebt mir aber, dass die angeblichen "Demokraten" hier de ordre mufti internationales Recht schaffen wollen...und es tut mir leid, wenn du dies als Profilierungssucht und Rechthaberei empfindest. Es handelt sich lediglich um den Versuch realistischer Simulation. Und nicht um meine persönliche Meinung. Wenn du insoweit simon und simoff nicht trennen kannst, bedauere ich dies. Ich fühle mich jedenfalls nicht simoff angegriffen, wenn man mich simon angreift...*so*

Es sind uns nicht die anderen Mitglieder egal, sondern es geht hier um die richtige Auslegung. Hierbei sind uns die anderen Mitglieder egal. Nur weil eintausend Menschen sagen, es handele sich um eine Kuh, es ist aber keine Kuh, so wird es auch keine werden, sondern ein Esel bleiben.
Und weiterhin geht es um Kompetenzen die sich eine intermicronationale Organisation nicht anzumaßen hat. Diese Organisation besteht, weil sie von Staaten gegründet wurde, nicht andersherum. Somit besitzt sie auch nur die ihr von diesen Staaten abgetretenen Souveränitätsrechte und Kompetenzen.

Aber ich werde mich hier nicht in einem staatstheoretischen und völkerrechtlichen Diskurs erschöpfen, sondern verlange lediglich eine begründete Gegenansicht. Das bisher gehörte war reine Polemik.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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04.10.2007 13:40

*so*Sagen wir es so, ich kritisiere die Art, nicht den Inhalt. Ich würde dir simoff sogar recht geben, allerdings kann ich bei internationalem Vertragsrecht nur beschränkt mitreden. Tut mir Leid.*so*

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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04.10.2007 13:42

*so* Ich komme aus einer virtuellen absoluten Monarchie...wie sollte die Art da anders sein??? *so*

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

Carmen I.  
Mitglied
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04.10.2007 14:02

Meine Herren, ich darf doch bitten......

Zum einen möchte ich mal festhalten, dass hier in erster Linie die Stellungnahme der Generalsekretärin gefragt ist, die befugt ist für das Generalsekretariat zu sprechen. Da mir nicht bekannt ist, dass diese abwesend ist, wäre auch ich dankbar, wenn sie zu die vom Herzog von Kurland gestellten Fragen Stellung nimmt.

Ich selbst bin im Moment von der Thematik "Unterschied zwischen Beschlüssen und Resolutionen ect" etwas überfordert, da ich mir noch keine hinreichenden Gedanken dazu gemacht habe und enthalte mich daher vorerst einer gezielten Meinung dazu.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Carmen I. am 04.10.2007 14:03.

Maya Mausal  
Mitglied
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04.10.2007 14:04

Sehr geehrter Großherzog von Kurland,

es tut mir wirklich sehr Leid, aber mir ist das Problem Narapuls mit dem von der Vollversammlung gefassten Beschluss nicht ganz klar.

Denn Art. 4 der Charta besagt, dass die Vollversammlung ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen fasst, was in diesem Fall ja nun gegeben ist.
Ihr Argument, dass es sich bei der Tragweite des Inhalts des Beschlusses ehr um den Charakter einer Resolution handelt, kann ich zwar zustimmen, aber es ändert dennoch nichts mehr am Ergebnis. Denn ich gehe davon aus, dass die Staaten, die nun für den Beschluss der Sanktionen gegen Aquatropolis gestimmt haben auch eine dementsprechende Resolution unterzeichnen würden.
Das ganze wäre also nur eine Frage der Zeit bis die Sanktionen gegen Aquatropolis wirksam würden. Im Sinne der UVNO wäre es nun, wenn die Sanktionen möglichst zeitnah in die Tat umgesetzt werden könnten, da der Faktor Zeit immer genauer jener ist, welcher gegen die UVNO arbeitet und somit die Organisation in der Weltpolitik ins Lächerliche zieht.

Wenn Sie nun also darauf bestehen, dass noch eine separate Resolution im Fall Aquatropolis beschlossen wird, würde ich vorschlagen, dass diese im nachhinein zu dem bereits gefassten Beschluss von den Mitgliedern, die die Sanktionen unterstützen unterzeichnet wird.
Ich erwarte daher auch nicht, dass Narapul nun den Beschluss der Vollversammlung mitträgt. Das haben Sie hier ja ganz klar zum Ausdruck gebracht.

Was mich jedoch an Ihrer Argumentation über alle Maße stört, ist diese ständige Politik des "mit dem Austritt drohen", mit der jede gesunde Diskussion unterbunden wird.
Die Vollversammlung ist ein Ort des Gesprächs und da kann es schon einmal vorkommen, dass etwas schärfere Töne fallen. Das sollte aber kein Grund für einen Staat, der sich den Zielen dieser Organisation verpflichtet fühlt, gleich mit dem Austritt drohen zu müssen.

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04.10.2007 14:05

*von den Ereignissen überholt Augenzwinkern *

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Großherzog von Kurland am 04.10.2007 14:05.

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04.10.2007 14:06

Zitat:
Original von Großherzog von Kurland
*so* Ich komme aus einer virtuellen absoluten Monarchie...wie sollte die Art da anders sein??? *so*

*so*ich meinte die juristische Fachsprache, die zum Teil genauestes Rl-Studium erfordert. Ich könnte das mit dem Vertragsrecht zum Beispiel nicht so einfach mit Gegenbeispielen belegen.*so*

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

Carmen I.  
Mitglied
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04.10.2007 14:09

Man entschuldige mein schlichtes Gemüt. Geht es hier nicht um die Frage, in wie weit ein von der Vollversammlung getroffener Beschluss für alle rechtlich bindend ist, erst recht, wenn er in die Außenpolitik eines Landes eingreift und erschwerend unter dem Aspekt, dass dieses Land diese Sanktion gar nicht will?

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04.10.2007 14:10

Madame, ich bedauere meine im Affekt etwas sich selbst überholende Zunge.
Das Royaume erwägte den Austritt natürlich nur für den Fall, dass man hier weiterhin ohne wirkliche Argumente arbeiten würde.

Dies hat sich natürlich mit Ihrer hochgeschätzten Stellungnahme erledigt. Ich werde mich bemühen, zukünftig zurückhaltender zu sein. Das Royaume ist bisher stets zur UVNO gestanden, und wird es auch weiter tun, sofern uns das irgendwie möglich ist.

Jedoch fürchte ich größere Schwierigkeiten, die sich aus dem "Beschluss" ergeben. Der Inhalt des Beschlusses soll alle Mitglieder ohne Ausnahme binden. Davon kann das Royaume auch nicht durch Ihre Intervention nicht entbunden werden.
Deshalb halten wir den Beschluss für rechtswidrig.
Eine Verabschiedung als Resolution, die, weil nicht einstimmig, nicht bindend für alle, sondern nur für unterzeichnende Mitglieder wäre, wäre dagegen ganz in unserem Sinne.

Ich danke Ihnen außerdem für die Stellungnahme, Madame.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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