Es ist eh völlig absurd für uns das Gastrecht zu brechen.
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Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.
Zitat: |
Original von Janislav Pietarow
Dreibürgen hat sie, gaube ich. |
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Das ist korrekt, ich darf dazu aus dem StGR zitieren:
Zitat: |
§ 13 Todesstrafe
[1] Wer eine Tat begeht, die in ihrer Durchführung oder ihren Folgen so geartet ist, dass sicher anzunehmen ist, dass der Täter auch nach dem verbüßen einer Freiheitsstrafe weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit oder das Reich darstellt, kann zum Tode verurteilt werden.
[2] Die Ermessung ob die in [1] genannten Voraussetzungen zutreffen, obliegt dem Gericht. |
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Dazu bleibt mir nur noch zu sagen, dass die Todesstrafe in den letzten Jahren keine Anwendung gefunden hat.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Will heißen, dass Sie nichts gegen eine Abschaffung der Todesstrafe einzuwenden hätten, Herr von Gerlach?
Nun gut, ich nehme alles zurück was ich gesagt habe und behaupte das Gegenteil. In Eranien gibt es auch keine Todesstrafe, der erste Satz der Verfassung lautet auf das Recht auf Leben.
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Andreas Balch
Staatenloser
Zitat: |
Original von Andreas Balch
Will heißen, dass Sie nichts gegen eine Abschaffung der Todesstrafe einzuwenden hätten, Herr von Gerlach?
Nun gut, ich nehme alles zurück was ich gesagt habe und behaupte das Gegenteil. In Eranien gibt es auch keine Todesstrafe, der erste Satz der Verfassung lautet auf das Recht auf Leben. |
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Ich bin Diplomat, um die Gesetzgebung kümmert sich der Reichstag, oder wie man im republikanischen Jargon sagt; das Volk. Bisher hat es allerdings keine ernsthaften Bestrebungen zur Abschaffung der Todesstrafe gegeben.
Der erste Satz unserer Verfassung garantiert den ewigen Bund. In Artikel 2 folgen dann die Grund- und Menschenrechte. Das nur am Rande.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Zitat: |
Original von Fabian von Gerlach
Der erste Satz unserer Verfassung garantiert den ewigen Bund. In Artikel 2 folgen dann die Grund- und Menschenrechte. Das nur am Rande. |
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Ist bei uns auch so, wie mir gerade auffiel.
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Andreas Balch
Staatenloser
Wenn das nicht eine Geimeinsamkeit im Geiste ist, Herr Kollege.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Ja.
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Andreas Balch
Staatenloser
Zitat: |
Original von Areagne Swintha
Warum sollte ein Auslieferungsrecht nicht verankert werden?
Solange keine Verträge mit einer anderen Nation bestehen,
wird das Imperium Aquila nicht akzeptieren,
wenn man Staatsbürger Aquilas irgendwo festhält.
Aquilianer können nur vor einem Gericht in Aquila verurteilt werden. |
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Zum einen kann es nicht Aufgabe einer internationalen Organisation sein in die legislativen Rechte eines Staates einzugreifen und zum anderen muss ich gestehen, dass es mir nicht einleuchten will, warum ein Mensch in einem Land, in welchem er eine Straftat begangen hat, sich nicht dort vor Gericht verantworten muss. Ich verstehe, dass man im Ausland nicht alle Gesetze kennen kann und vielleicht Dinge tut, die dort unter Strafe gestellt sind, im Heimatland aber nicht. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und halte ich mich im Ausland auf, so muss mir das bewusst sein.
Das liegt daran dass sie wohl kulturell rückständig sind. Das kann man Ihnen jedoch nicht zum Vorwurf machen.
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Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.
Carmen, seltsamerweise hat es dich bei Futuna nie gestört, obwohl dort auch ein Auslieferungsverbot besteht.
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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
Zitat: |
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Zitat: |
Original von Areagne Swintha
Warum sollte ein Auslieferungsrecht nicht verankert werden?
Solange keine Verträge mit einer anderen Nation bestehen,
wird das Imperium Aquila nicht akzeptieren,
wenn man Staatsbürger Aquilas irgendwo festhält.
Aquilianer können nur vor einem Gericht in Aquila verurteilt werden. |
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Zum einen kann es nicht Aufgabe einer internationalen Organisation sein in die legislativen Rechte eines Staates einzugreifen und zum anderen muss ich gestehen, dass es mir nicht einleuchten will, warum ein Mensch in einem Land, in welchem er eine Straftat begangen hat, sich nicht dort vor Gericht verantworten muss. Ich verstehe, dass man im Ausland nicht alle Gesetze kennen kann und vielleicht Dinge tut, die dort unter Strafe gestellt sind, im Heimatland aber nicht. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und halte ich mich im Ausland auf, so muss mir das bewusst sein. |
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Dito. Ein allgemeines Auslieferungsrecht, die Betonung liegt auf Recht, halte ich für völlig überzogen, und außerdem nicht für konsensfähig. Es ist ein im allgemeinen Völkerrecht anerkannter Rechtsgrundsatz, dass ein Staat entweder ausliefern kann, oder selbst über den Straftäter urteilt. Aut dedere aut judicare.
Wenn Aquila diesen Rechtsgrundsatz nicht anerkennen will, so ist das sein gutes Recht, ändert aber nichts daran, dass aquilanische Staatsbürger nichts desto trotz von Gerichten anderer Staaten nach diesem Grundsatz verurteilt werden können, ohne dass Aquila einen völkerrechtlich wirksamen Auslieferungsanspruch hätte.
Das Royaume lehnt weiterhin die Aufnahme eines derartigen Auslieferungsrechtes ab, weil es, wie die Delegierte Arcors bereits ausführte, kein "Menschenrecht", sondern ein allgemeines, auf Gegenseitigkeit beruhendes zwischenstaatliches Recht darstellt.
Menschenrechte dagegen beruhen nicht auf Gegenseitigkeit, so kann ein Staat, der eine derartige Menschenrechtskonvention ratifiziert hat etwa nicht unter Berufung auf die Verletzung des Vertrages durch eine andere Vertragspartei diesen einseitig kündigen oder in der Anwendung suspendieren.
Sein Platz ist also in einer bilateralen Auslieferungskonvention, nicht in einem multilateralen Vertrag über Menschenrechte.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Zitat: |
Original von Afaslizo Draron
Carmen, seltsamerweise hat es dich bei Futuna nie gestört, obwohl dort auch ein Auslieferungsverbot besteht. |
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Auslieferungsverbot und Auslieferungsrecht sind doch zwei Paar Stiefel, oder irre ich?
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Andro liefert keine Bürger aus oder Personen denen die Todesstrafe droht, ansont werden auslädnische Kriminelle schon an den Heimatstaat ausgeliefert.
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Zitat: |
Original von Großherzog von Kurland
Zitat: |
Original von Afaslizo Draron
Carmen, seltsamerweise hat es dich bei Futuna nie gestört, obwohl dort auch ein Auslieferungsverbot besteht. |
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Auslieferungsverbot und Auslieferungsrecht sind doch zwei Paar Stiefel, oder irre ich? |
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Ich zitiere aus der Verfassung:
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Artikel 11 – Unschuldsvermutung
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die im Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder internationalen Rechts nicht strafbar war.
Desgleichen kann keine schwerere Strafe verhängt werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung anwendbar war.
Bürger des Staats Futuna werden nicht an andere Staaten ausgeliefert. Die Prozesse werden in Futuna selbst geführt. |
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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
Jetzt habe ich sie verstanden

Ich hatte das mit den "Bürgern Futunas" überhört. Eine Auslieferungspflicht von eigenen Staatsbürgern ist ja sowieso nicht hinnehmbar und konträr dem internationalen Gewohnheitsrecht.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Zum Thema Todesstrafe in der zweiten Menschenrechtskonvention meinte der eranische Delegierte folgendes:
Zitat: |
Da bin ich zwar grundsätzlich nicht dagegen, aber um zu einer allgemein höheren Akzeptanz der Konvention beizutragen, rate ich dazu, die Abschaffung der Todesstrafe rauszulassen. Wenn in den meisten Staaten die Todesstrafe eh faktisch abgeschafft ist, braucht man dieses Recht auch nicht in die Konvention aufzunehmen. In manchen Ländern ist die Todesstrafe ja außerdem noch vorhanden, sie wird nur nicht mehr ausgeführt. Wenn ein solcher Staat die Todesstrafe verbieten wollte, hätte er schon längst die Gelegenheit dazu gehabt. Ergo: Rauslassen. |
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Es ist anzusehen, dass es Staaten geben wird, die die Konvention nicht unterzeichnen, werden, wegen dieser Todesstrafe.
Da es aber auch genügend gibt, die gegen die Todesstrafe sind, sollte man es drinlassen.
Bzw. als Kompromiss. Es werden 2 Versionen der zweiten Menschenrechtskonvention erarbeitet.
Eine mit und eine ohne Todesstrafenparagraphen
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Dann würde ich eher die Zweite Menschenrechtskonvention ohne Verbot der Todesstrafe verabschieden und eine Dritte Konvention einführen, die die Todesstrafe abschafft - quasi als Zusatz zur 2. Konvention.
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Andreas Balch
Staatenloser
Zitat: |
Original von Andreas Balch
Dann würde ich eher die Zweite Menschenrechtskonvention ohne Verbot der Todesstrafe verabschieden und eine Dritte Konvention einführen, die die Todesstrafe abschafft - quasi als Zusatz zur 2. Konvention. |
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Das ist auf jeden Fall klüger.
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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
Dann machen wir das so
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.