fp
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von G.Metzel am 22.10.2013 19:24.
ja, zur Kenntnis genommen. Aber ich bin auch nur noch zum staubwischen hier. Setzen wir uns doch besser ins Pressecafe und versaufen die Alkoholvorräte...
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Habe ich irgendwo "Alkoholvorräte" gehört?
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Och Inga. Du kannst bei uns ein Majorat plus Weingut plus Herzogstitel plus Schafherde erspielen wenn Du magst. Hier ein
Bild der Schafe .
Doch im Ernst.... ruhig hier...
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Gaspard Monge (*1946)
Delegierter des Empire Outremer bei CartA, OIK und UVNO
Ja, das stimmt. Aber das lässt sich ja ändern.
Herzlich Willkommen übrigens, und herzlichen Glückwunsch zum Beobachterstatus.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Ich möchte, nein muss mich verwundert zeigen. Nach der
Geschäftsordnung der Aufnahmekommission muss ein Staat als notwendige aber nicht hinreichende Bedingung von drei Mitgliedsstaaten anerkannt sein. Da wir das noch nicht ganz sind, haben wir uns mit der Ratifizierung und dem Antrag Zeit gelassen. Nun scheint diese GO offensichtlich entweder nicht mehr zu gelten oder zumindest nicht mehr beachtet zu werden (siehe Metropolis). Könnte man mich bitte aufklären was nun richtig ist?
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Gaspard Monge (*1946)
Delegierter des Empire Outremer bei CartA, OIK und UVNO
Das liegt daran das diese Geschäftsordnung nicht mehr so ganz aktuell ist. Da dies des öfteren erwähnt wurde, habe ich in der Bibliothek nachgesehen und habe herausgefunden das, zumindest momentan ein anerkennender Staat genügt. Hier ist die aktuellste Geschäftsordnung die ich gefunden habe, euer Exzellenz:
http://uvno.freie-republik.info/doc/_.AK.GO/4/2010.12.25
*"Sim-Off" Da ich nicht weis welchen Dateityp Sie bevorzugen habe ich ihnen die auswahlversion zwischen HTML,PDF und TXT geschickt "Ende von Sim-Off"*
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Stellvertretender Generalsekretär der UVNO
Delegierter Arcadias bei der UVNO
The Arcadian Delegate to the UNVO
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Marcel Edwards am 26.11.2013 18:35.
Es gibt die Aufnahmekommission seit Version 5 der Charta nicht mehr, da ihre Aufgaben nun vom Senat wahrgenommen werden, der lediglich überprüft, ob ein Staat auch ein solcher ist. Der Beitritt selber geschieht dann mit der Ratifizierung der Charta. Mit anderen Worten: Für Staaten gibt es keine Beitrittsbeschränkungen, und der Senat stellt auf Wunsch fest, ob es sich bei einer Entität auch um einen Staat handelt.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization