Steller: Gensekiat.
Thema: Chartaänderung
Art: Internes
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Ich bitte darum, die Aussprache zum
Völkerrecht wieder zu reaktivieren, da sie nicht beenden war und da auch nicht gefragt wurde, ob man sie beenden kann.
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Janislav Pietarow am 24.11.2009 19:48.
Abgelehnt, da man sich auf einen Resolutionstext geeinigt hat und nur noch auf die Ratifizierungsurkunden der unterzeichnungswilligen Staaten gewartet wird.
Steller: Andro
Thema: Invasion in Darusien
Art: Aussprache
Quellen:
Ansprache
Invasion
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Janislav Pietarow am 05.12.2009 18:22.
wartet
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Da das GenSek kein Interesse hat, kann man den letzen Antrag streichen.
Aber ein neuer
Steller: Andro
Thema: Beobachtungsrecht für die Richter des IGH
Art: Internes
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Wir können hier auch nicht 24/7 die Woche online und arbeitend sein, gehts noch?
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Nun anwesend sein, aber Anträge nicht bearbeiten, die seit tage ausliegen. Andere Dinge wurden bisher, auch derzeit, schneller bearbeiten.
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Sie regen sich auf weil 3 Tage ein Antrag nicht benantwortet wurde? Unfassbar.
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Schon ok, ich will habe keine Lust zu streiten.
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Ich beantrage ein Aussprache zum Angriff auf bergische Staatsgäste in Andro.
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Andreas von Weyer
Bundespräsident der Bundesrepublik Bergen
Thema wurde
hier eröffnet.
Steller: Vize-Gensek.
Thema: UVNTO/Resolution
Art: Internes/Aussprache
Appendix:
Zitat: |
Resolution über wirtschaftliche Zusammenarbeit
Präambel
In dem Willen ihre Zusammengehörigkeit auch im Bereich des wirtschaftlichen Sektors zu demonstrieren und das Wohl der Nationen zu stabilisieren, sowie sich gegenseitig wirtschaftliche Hilfen zu leisten, verabschieden die Mitgliedsstaaten der Vollversammlung nachfolgende Resolution:
1. Ziele
(1) Die Vernetzung verschiedener Wirtschaftssysteme und Binnenmärkten und das Mehren des wirtschaftlichen Wohl aller Nationen.
(2) die Gründung einer Organisation für Welthandel als Forum für internationale Handelsinteressen und eine Plattform für Entwicklungshilfe und Wirtschaftszusammenarbeit.
(3) die Hebung des allgemeinen Lebensstandards und des Glücks in der Welt.
2. UVNTO
(1) Die United Virtual Nation Trade Organisation (UVNTO) ist eine Unterorganisation der UVNO.
(2) Die Staaten der UVNO entsenden je einen Delegierten zu ihrer Vertretung in die UVNTO. Der Delegierte muss nicht mit dem Vertreter in der Vollversammlung identisch sein.
(3) Die Sitzungen der UVNTO werden vom Generalsekretariat vorbereitet und geleitet.
(4) Die UVNTO verabschiedet bei ihrem ersten Zusammentreten eine eigene Geschäftsordnung, die ihr Handeln näher festlegt.
3. Zölle und andere Handelshemmnisse
(1) Zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes verpflichten sich die Staaten der UVNO die Zölle untereinander abzubauen, sofern dies nicht der Räson und dem Wohl der Staaten widerspricht.
(2) Zölle gegenüber Nichtmitgliedsstaaten bleiben davon unberührt.
(3) Weitere Handelshemmnisse wie Einfuhrbeschränkungen durch Kontingente, ausländische Waren, diskriminierende Waren und ähnliche Maßnahmen, die zum Schutz der eigenen Wirtschaft abzielen, sollen ebenfalls, wenn möglich unter den Staaten abgebaut werden.
(4) Über finanzielle unterstützende Maßnahmen entscheiden die Mitglieder der UVNTO im Einzelfall. Die Einrichtung von Wirtschaftsfonds ist möglich.
4. Handel
(1) Dem internationalen Handel zwischen den UVNO-Staaten dient die UVNTO als Forum. Weitere Details regelt die Geschäftsordnung der UVNTO.
(2) Die UVNO setzt sich für eine Stärkung des Fairen Handels, der sich gegen Ausbeutung und unmenschliche Arbeitsumstände richte ein.
5. Assoziierungsabkommen
(1) Drittstaaten haben die Möglichkeit mit der Gemeinschaft der Unterzeichner-Staaten ein Assoziierungsabkommen abzuschließen, welches ihnen Sonderkonditionen im Handel mit den Unterzeichner-Staaten einräumt.
(2) Näheres regelt die Geschäftsordnung der UVTO.
6. Neutralität
(1) Die UVNTO lehnt jedweden Systemstreit von Wirtschaftssystemen ab und akzeptiert die Vielfältigkeit der Wirtschaft in den verschiedenen Nationen.
(2) Der UVNTO ist es untersagt ungewollte Einflussnahme auf das Wirtschaftssystem verschiedener Staaten auszuüben.
7. Zusammenarbeit
(1) Die UVNTO unterstützt soweit es möglich ist jegliche wirtschaftliche Zusammenarbeit und Kooperation der Staaten zur Umsetzung der Hauptziele der Volkswirtschaft.
(2) Die UVNTO setzt sich die Einrichtung von Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit ein.
(3) Die UVNTO stärkt wenn von ihren Mitgliedern gewollt den technischen Austausch und technische Zusammenarbeit in wirtschaftlichen Belangen.
8. Distanzierung
(1) Den Mitgliedern der UVNTO ist es möglich sich von einzelnen Zielen oder Teilzielen der UVNTO zu distanzieren und nicht zur Durchführung sowie Durchsetzung dieser Ziele mitzuwirken.
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Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von Mehregaan am 01.01.2010 14:24.
Aussprache wurde
hier eröffnet.
Steller: Andro
Thema: Aussprache über die Aufhebung der Resolution gegen Aquatropolis
Art: Diskussion/Intern
Um Aquatropolis ggf. in die UVNO aufnehmen zu können (siehe deren Antrag) müsste zuerst die Resolution aufgehoben werden. Dies soll in der Aussprache erörtert werden.
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Die Republik Merovinges hat einen Aufnahmeantrag gestellt und erfüllt alle Formalitäten.
Sofern von Seiten der Vollversammlung keine Einwände gegen den Antragsteller vorliegen, wird der Antrag in den nächsten Tagen genehmigt werden.
Keine.
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass nach meiner Rechnung die Amtszeit des Generalsekretariats abgelaufen ist.
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Dr. Sven Schröter jr.
UVNO-Generalsekretär
Staatskanzler a.D. Arcor