Der Delegierte Andros bat um Aussprache zu der vorliegenden "Kriegskonvention"
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Kriegskonvention
Präambel
In der unbestimmten Gewissheit, dass die Menschheit zwar stets nach Frieden bemüht ist, aber dich immer nach Krieg trachtet, soll diese Konvention dem zerstörerischen und unhumanen Schlachten und Konflikten ein menschliches Antlitz geben, dass für alle gültig sein soll. Die hier beschrieben Restriktionen gelten für alle zivilisierten und menschenrechtsachtenden Nationen und Völker. Handlungen wider diese Konvention sollen geächtet werden.
§1. Allgemeine Kriegskonvention
(1)Es sollte stets das oberste diplomatische, staatliche, soziale, kulturelle, internationale, supranationale und politische Ziel sein, kriege und bewaffnete Konflikte zu vermeiden,
(2)Sollte es dennoch zu einem Krieg kommen beschreibt diese Konvention, was in Kriegen erlaubt ist und was nicht.
(3)Sie ist für alle Staaten, die diese ratifizieren und umsetzen gültig. Wer einzelne Punkte dieser Konvention bricht, muss damit rechnen, dass sie auch gegen einen selbst angewandt wird.
(4)Es ist das erklärte Ziel der UVNO, Kriege bevor sie entstehen zu verhindern.
(5)Sollten Kriege dennoch unvermeidlich sein so wird die UVNO diese nach dieser Konvention überwachen.
(6)Alle Kriegsführenden Parteien sollen sich an diese Regelung halten.
§2. Ultimatum
(1)Einem Krieg muss ein Ultimatum vorausgehen, dass dem Betroffenen die Chance geben soll, das Ultimatum umzusetzen.
(2)Das Ultimatum darf nicht zum Ziel haben, Gebietsabtretungen oder Staatsauflösungen zu fordern oder Bedingungen zu stellen, die absolut unannehmbar sind.
(3)24 Stunden vor dem Beginn des Krieges muss eine Kriegserklärung folgen um dem Verteidiger eine Chance zur Mobilisierung und/oder Evakuierung zu geben.
(4)Angriffskriege ohne Ultimatum oder Kriegserklärung, so genannte Blitzkriege sind zu ächten.
§3. Kriegsführung
(1)Es ist absolut illegitim Städte und zivile Einrichtungen zu bombardieren, zu beschießen oder anzugreifen.
(2)Es dürfen keine atomaren, biologischen oder chemischen Waffen in einem Krieg oder bewaffneten Konflikt auf Soldaten oder Zivilisten eingesetzt werden.
(3)Es muss beiden Seiten gestattet sein, eine Feuerpause von 24 Stunden einlegen zu können, um Verwundete oder Gefallene vom Schlachtfeld zu bergen.
(4)Es ist nicht erlaubt, Kriegsgefangene oder verwundete Soldaten zu töten.
(5)Es ist nicht erlaubt, Nahrungsmittel oder Trinkwasser zu vergiften oder zu verunreinigen.
(6)Es ist nicht erlaubt überlebenswichtige Infrastruktur nachhaltig zu zerstören, wie Kraftwerke, Wasserwerke, Gaswerke. Es ist erlaubt sie für kurze zeit außer Kraft zu setzen.
(7)Atomkraftwerke dürfen nicht zerstört werden.
§4. Kriegsgefangene
(1)Alle Soldaten, Komabatanten, Partisanen, Guerillas, Polizisten, bewaffnete Ordnungskräfte, Milizen etc. die sich der anderen Streitmacht ergeben, gelten als Kombattanten und somit als Kriegsgefangene.
(2)Terroristen gelten nicht als Kombattanten.
(3)Kombattanten die sich ergeben wollen, haben dies durch das Heben der Hände über den Kopf, eine weiße Fahne oder durch sonstige Methoden kenntlich zu machen.
(4)Kriegsgefangene müssen entwaffne werden.
(5)Kriegsgefangenen steht die volle medizinische Versorgung und Verpflegung mit Lebensmitteln der Truppen zu durch die sie gefangen genommen wurden.
(6)Kriegsgefangenen steht die menschengerechte Unterbringung in Kriegsgefangenen lagern zu.
(7)Alle Kriegsgefangene können zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden. Es gilt dabei, die Gefangenen ausreichen zu versorgen und nicht zu überfordern.
( Gefangen genommene Sanitärer und Geistliche dürfen nicht an ihrer Tätigkeit gehindert werden.
(9)Es muss den Kriegsgefangenen gestattet sein, Post in die Heimat versenden zu können. Ebenso muss festgelegt sein, dass die Lager durch neutrale Länder inspiziert werden können.
§5. Zivile Objekte und Zivilisten
(1)Zivilisten sind zu schone. Es darf kein Zivilist mutwillig getötet oder ihm Schaden zugefügt werden.
(2)Zivile Objekte wie Schulen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Universitäten etc. sind zu schonen. Sie dürfen nicht angegriffen werden.
(3)Zivilschutzbunker sind erst nach der Befriedung des Kampfgebietes zu betreten, sie dürfen nicht zerstört werden.
(4)Zivile öffentliche Objekte und Einrichtungen dürfen nicht als Waffenlager, Kasernen oder sonstige militärische Einrichtungen verwendet werden.
§6. Spezielle Regelungen
(1)Die Kriegsführenden Parteien können Städte zu offenen Städten erklären. Dies bedeutet, dass diese Städte keinerlei militärische Einrichtungen oder Einheiten beherbergen oder verteidigt werden dürfen. Im Gegenzug dürfen diese nicht beschädigt oder angegriffen werden.
(2)Der Waffenstillstand kann durch beidseitiges vernehmen ausgerufen werden. Es gilt ihn zu achten. Der Waffenstillstand kann von kurzer bis endgültiger Dauer sein.
(3)Während eines Waffenstillstandes dürfen keinerlei Angriffe oder Bewegungen stattfinden.
(4)Eine bedingte Kapitulation bedeutet, dass sich eine kriegsführende Partei der anderen Partei als geschlagen gibt. Das strecken der Waffen und das besetzen des Landes ist jedoch unter Bedingungen geknüpft.
(5)Die bedingungslose Kapitulation bedeutet für die kriegsführende Partei die sie für sich ausruft, dass sie ohne jegliche Beanstandungen die Waffen streckt.
(6)Bei einer Kapitulation entscheidet die Partei die die Kapitulation entgegen nimmt, über den Verbleib des Staates. Sie kann somit den Staat besetzen und die Regierung absetzen oder belassen oder dem Kapitulanten gewisse Restriktionen für die Zukunft unterstellen.
§7. In Kraft treten
(1)Diese Konvention tritt durch die Ratifizierung der Delegierten, Mitgliedsparlamente oder dafür berechtigte Institutionen in Kraft. |
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Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die
Resolution "Gegen den Krieg" verweisen und gleich mal die Frage aufwerfen, ob Andro allen ernstes glaubt, dass sich eine kriegsführende Nation an diese Konvention gebunden fühlt.
Einige dieser Konventionen könnten durchaus sinnvoll sein. Zumal die meisten, wenn nicht sogar alle in dieser Staaten dieser Organisation sich an die Menschenrechte gebunden fühlen.
Vor allem was die Behandlung von Kriegsgefangenen angeht, ist eine einheitliche Richtlinie zu empfehlen.
*so* So eine Art "Genfer Konventionen" wäre doch mal was.

*so*
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
In Bezug auf die Kriegsgefangenen kann ich Ihnen vollkommen zustimmen.
Der Rest muss eben in den Wirren von Kriegen sogut es eben geht beachtet werden. Kriege haben leider überhaupt nichts berechenbares an sich.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Das Royaume ist grundsätzlich der Idee einer solchen Konvention nicht abgeneigt, allerdings regen wir eine Überarbeitung des Inhaltes an. Die Konvention hat eine teilweise etwas zu lapidare Formulierung. Das Royaume wird hierzu Vorschläge einbringen.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Lapidar ist nett formuliert.... sie strotzt nur so von Fehlern. In Bezug auf den Inhalt werden ich den Entwurf der Regierung Arcors vorlegen und diskutieren.
Ich nehme das mal auseinander:
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Kriegskonvention
Präambel
In der unbestimmten Gewissheit, dass die Menschheit zwar stets nach Frieden bemüht ist, aber dich immer nach Krieg trachtet |
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Was soll der Schwachsinn? Ich hätte gerne mal einen Beweis für diese Aussage. Der Mensch ist nachweislich sozial- und nicht konfliktorientiert.
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, soll diese Konvention dem zerstörerischen und unhumanen Schlachten und Konflikten ein menschliches Antlitz geben, dass für alle gültig sein soll. Die hier beschrieben Restriktionen gelten für alle zivilisierten und menschenrechtsachtenden Nationen und Völker. Handlungen wider diese Konvention sollen geächtet werden. |
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Was sind menschenrechtsverachtende und was sind zivilisierte Nationen? Vor allem, was ist mit Staaten mit mehr als einer Nation? Und ein menschliches Antlitz ist genauso ein Fehlgriff wie die Verballhornung von "inhuman".
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§1. Allgemeine Kriegskonvention
(1)Es sollte stets das oberste diplomatische, staatliche, soziale, kulturelle, internationale, supranationale und politische Ziel sein, kriege und bewaffnete Konflikte zu vermeiden, |
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Wer wild mit Begriffen durcheinander wirft, die einander enthalten, sollte keine Konventionen schreiben dürfen.
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(2)Sollte es dennoch zu einem Krieg kommen beschreibt diese Konvention, was in Kriegen erlaubt ist und was nicht.
(3)Sie ist für alle Staaten, die diese ratifizieren und umsetzen gültig. Wer einzelne Punkte dieser Konvention bricht, muss damit rechnen, dass sie auch gegen einen selbst angewandt wird. |
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Überflüssiges kann raus.
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(4)Es ist das erklärte Ziel der UVNO, Kriege bevor sie entstehen zu verhindern. |
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Das ist ein der UVNO-Charta enthalten und muss daher nicht noch einmal erwähnt werden.
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(5)Sollten Kriege dennoch unvermeidlich sein so wird die UVNO diese nach dieser Konvention überwachen. |
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Warum sollten Kriege unvermeidlich sein? Diese verquere Vorstellung von der Menschheit lässt einen zweifeln, ob gewisse Personen überhaupt für ein Amt geeignet sind.
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(6)Alle Kriegsführenden Parteien sollen sich an diese Regelung halten.
§2. Ultimatum
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Ich hätte gerne den Sinn dieses Schwachsinns erfahren.
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§3. Kriegsführung
(1)Es ist absolut illegitim Städte und zivile Einrichtungen zu bombardieren, zu beschießen oder anzugreifen. |
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Darin besteht ein wesentlicher Teil der Kriegsführung. Nur ein Vollidiot, der von Strategie keine Ahnung hat, wird strategisch bedeutende Einrichtungen nicht auch unterhalb von Städten und in der Nähe ziviler Gebiete platzieren. Das Krieg illegitim ist, dürfte jedem klar sein. Im Fall eines Krieges wird jedoch dieser Punkt zwangsweise gebrochen werden.
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(2)Es dürfen keine atomaren, biologischen oder chemischen Waffen in einem Krieg oder bewaffneten Konflikt auf Soldaten oder Zivilisten eingesetzt werden.
(3)Es muss beiden Seiten gestattet sein, eine Feuerpause von 24 Stunden einlegen zu können, um Verwundete oder Gefallene vom Schlachtfeld zu bergen. |
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Unrealistisch.
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(4)Es ist nicht erlaubt, Kriegsgefangene oder verwundete Soldaten zu töten.
(5)Es ist nicht erlaubt, Nahrungsmittel oder Trinkwasser zu vergiften oder zu verunreinigen.
(6)Es ist nicht erlaubt überlebenswichtige Infrastruktur nachhaltig zu zerstören, wie Kraftwerke, Wasserwerke, Gaswerke. Es ist erlaubt sie für kurze zeit außer Kraft zu setzen.
(7)Atomkraftwerke dürfen nicht zerstört werden. |
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In jedem Krieg, der beispielsweise meinem Land aufgezwungen werden sollte, werden wir alle Maßnahmen ergreifen, um den Gegner kampfunfähiog zu machen und wenn das die dauerhafte Demontage von Atomkraftwerken miteinschließt. Gilt der Zusatz von Betäubungsmitteln als Vergiftung?
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§4. Kriegsgefangene
(1)Alle Soldaten, Komabatanten, Partisanen, Guerillas, Polizisten, bewaffnete Ordnungskräfte, Milizen etc. die sich der anderen Streitmacht ergeben, gelten als Kombattanten und somit als Kriegsgefangene. |
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Definitionen sind fragwürdig. Zudem sind Kämpfer nicht automatisch Kriegsgefangene, sondern erst dann, wenn sie gefangen werden. Nur zur Bildung mal gesagt.
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(2)Terroristen gelten nicht als Kombattanten. |
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Sehr schön, ich definiere grundsätzlich alle Angreifer als Terroristen. Denn was ist Krieg anders als zwischenstaatlicher, beim Bürgerkrieg auch innerstaatlicher Terror?
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(3)Kombattanten die sich ergeben wollen, haben dies durch das Heben der Hände über den Kopf, eine weiße Fahne oder durch sonstige Methoden kenntlich zu machen.
(4)Kriegsgefangene müssen entwaffne werden. |
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Nein, wir lassen dem Gegner natürlich seine Waffen in Gefangenschaft!
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(5)Kriegsgefangenen steht die volle medizinische Versorgung und Verpflegung mit Lebensmitteln der Truppen zu durch die sie gefangen genommen wurden. |
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Erst die eigenen Truppen, dann der Gegner, der Feind wird sicher nicht priviligiert werden, sondern nur das bekommen, was dringend nötig und möglich ist.
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(6)Kriegsgefangenen steht die menschengerechte Unterbringung in Kriegsgefangenen lagern zu.
(7)Alle Kriegsgefangene können zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden. Es gilt dabei, die Gefangenen ausreichen zu versorgen und nicht zu überfordern.
( Gefangen genommene Sanitärer und Geistliche dürfen nicht an ihrer Tätigkeit gehindert werden. |
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Aufrüherische Reden zu schwingen und den Feind wieder kampffähig zu machen?
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(9)Es muss den Kriegsgefangenen gestattet sein, Post in die Heimat versenden zu können. Ebenso muss festgelegt sein, dass die Lager durch neutrale Länder inspiziert werden können. |
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Der Aufwand ist doch schwachsinnig. Als Verteidiger muss man den Agressor schnellstmöglich zu Fall bringen, nicht als Touristen behandeln.
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§5. Zivile Objekte und Zivilisten
(1)Zivilisten sind zu schone. Es darf kein Zivilist mutwillig getötet oder ihm Schaden zugefügt werden.
(2)Zivile Objekte wie Schulen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Universitäten etc. sind zu schonen. Sie dürfen nicht angegriffen werden. |
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Da diese Gebäude sehr gerne mit militärischen Einrichtungen verbunden werden, ist dieser Punkt idealistisch, geht jedoch völlig an der Realität vorbei.
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(3)Zivilschutzbunker sind erst nach der Befriedung des Kampfgebietes zu betreten, sie dürfen nicht zerstört werden.
(4)Zivile öffentliche Objekte und Einrichtungen dürfen nicht als Waffenlager, Kasernen oder sonstige militärische Einrichtungen verwendet werden. |
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Wie oben beschrieben, wäre es dämlich im strategischem Sinn, das nicht zu tun.
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§6. Spezielle Regelungen
(1)Die Kriegsführenden Parteien können Städte zu offenen Städten erklären. Dies bedeutet, dass diese Städte keinerlei militärische Einrichtungen oder Einheiten beherbergen oder verteidigt werden dürfen. Im Gegenzug dürfen diese nicht beschädigt oder angegriffen werden. |
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Stand nicht oben etwas davon, dass Städte auf keinen Fall angegriffen werden dürfen?
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(2)Der Waffenstillstand kann durch beidseitiges vernehmen ausgerufen werden. Es gilt ihn zu achten. Der Waffenstillstand kann von kurzer bis endgültiger Dauer sein.
(3)Während eines Waffenstillstandes dürfen keinerlei Angriffe oder Bewegungen stattfinden. |
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Die Definition eines Begriffes sollte schon jedem klar sein.
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(4)Eine bedingte Kapitulation bedeutet, dass sich eine kriegsführende Partei der anderen Partei als geschlagen gibt. Das strecken der Waffen und das besetzen des Landes ist jedoch unter Bedingungen geknüpft.
(5)Die bedingungslose Kapitulation bedeutet für die kriegsführende Partei die sie für sich ausruft, dass sie ohne jegliche Beanstandungen die Waffen streckt.
(6)Bei einer Kapitulation entscheidet die Partei die die Kapitulation entgegen nimmt, über den Verbleib des Staates. Sie kann somit den Staat besetzen und die Regierung absetzen oder belassen oder dem Kapitulanten gewisse Restriktionen für die Zukunft unterstellen. |
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Ich weiß nicht, woher kommt dieses eindimensionale Denken, bei dem einwandfreie Laborbedingungen herrschen. Es gibt immer Bedingungen durch die internationale Umwelt, durch die kriegsbedingten Verluste, durch militärstrategische Erwägungen usw.
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§7. In Kraft treten
(1)Diese Konvention tritt durch die Ratifizierung der Delegierten, Mitgliedsparlamente oder dafür berechtigte Institutionen in Kraft. |
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Wo ist aufgeführt, was die Staaten beim Bruch dieser Regelungen erwartet? Was ist mit Staaten, die nicht der UVNO angehören? Und eine Bitte an den Antragssteller: Schämen Sie sich nicht, noch einmal den Bildungsweg einzuschlagen, da Ihr Auftreten hier viel peinlicher für Sie und Ihr Land ist.
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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
Ohne Zwang kein Einhalten der Regeln.
Das ist schon Grund genug über Zwangmöglichkeiten nachzudenken und dann erst über so ein Werk.
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Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes
Amaterasu-oo-Mikami
Da kann man Ihnen nur zustimmen.
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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
Sehr schöne Argumentation, Herr Draron.
Ich plädiere ebenfalls für eine Nachbearbeitung.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Wenn ich meinen Staat verteidigen müsste, die UVNO zuguckt während ich angegriffen werde und die UVNO dann Protestnoten schreibt weil ich zu Mitteln greife die laut dieser Konvention verboten sind würde ich das schlicht ignorieren.
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Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes
Amaterasu-oo-Mikami
Es wäre mir allerdings lieb, wenn du auf die Wahl deiner Worte achten würdest, Afaslizo. Mag sein, dass so mancher Satz in dem Vorentwurf wenig sinnig und stimmig ist, aber das kann man auch nüchtern sachlich formulieren.
Allerdings frage ich mich auch, ob sich ein Kriegsgebahren überhaupt reglementieren lässt? Mir will das nicht so ganz einleuchten. Die Mitgliedsstaaten der UVNO haben sich doch der Wahrung des Friedens verschrieben. Für die ist eine solche Resolution ohnehin ohne Wert. Und die Nichtmitgliedstaaten werden sich nichts aus der Resolution machen und munter drauflos bomben.
Wo liegt also der tiefere Sinn dieser Resolution?
Andro ins Licht der Öffentlichkeit zu bringen . . . oh, habe ich das laut gesagt?
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Lichtbringer Arvid Omash
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Gemurmel wäre leiser gewesen.
Ich freue mich, dass der Sinn und Inhalt dieser Konvention scheinbar positive Ressonanz geniest. Mir viel einfach auch, dass es keinerlei Regelungen , gerade für Kriegsgefangene und Zivilisten gibt.
Wir haben in der Vergangenheit oft genug gesehen, dass gerade Zivilisten und Kriegsgefangene falsch behandelt werden.
Was man hier eigentlich noch hinzufügen müsste wäre, die Behandlung von Soldaten die über neutralen Territorium abgeschossen und dann interniert werden.
Herr Draron...also ich kann ihr Kommentar nicht nachvollziehen...was soll das denn? Wenn sie meinen ich würde das nur tun um Andro gut darstehen zu lassen irren sie sich. Wir sind genauso UVNO Mitglied wie die anderen hier und bringen eben auch mal was nützliches ein
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Verlässt die Sitzung rasch, bevor er den Emir vor allen anderen auslacht.
*so*Ich lach mich auch real gerade weg, der Witz war sooo geil!*so*
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Lichtbringer Arvid Omash
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Wesirat für Äußeres am 14.01.2008 15:49.
*so* Kann mir einer mal sagen, was Draron hier eigentlich macht, außer Leute nerven?*so*
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
*so* Hm. Also laut Profil sitzt er im UVNO-Direktorium. Über die zwischenmenschliche Kompetenz kann man sicherlich diskutieren. */so*
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- 1. UVNO-Vize-Generalsekretär
- Ministerpräsident Nøresunds
*so* Der Sinn hierbei ist die Genfer Konvention mit der Hager Landfriedensordnung zu koppeln*so*
Es ist natürlich klar, dass gewisse Bedinungen im Krieg sschwer aufrecht zu erhalten währen. Man muss aber bedenken. Behandel ich meine Feinde gut, tut es mein Feind mit meinem Truppen wohl genau so.
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