Nein, wir sind bei der Bilateralisierung multilateraler Verträge zur Schaffung einer größtmöglichen Akzeptanz.
Sie gehen doch nicht ehrlich davon aus, dass sich eine Nation durch Vertrag weitreichend bindend, und dann in blindem Vertrauen darauf hofft, innerhalb der UVTO werde man ihre Sonderwünsche dann schon berücksichtigen? Vertrag ist Vertrag. Deshalb sind Sonderanliegen ex ante zu regeln.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Nein ich sehe es so. Jedes Mitglied der UVTO bekennt sich zur freien Marktwirtschaft und zum freien Handel ohne Zölle.
Wenn aber jemand doch Sonderzölle auf Waren oder bei einem Staat errichten will, so sollte man dies der UVTO vortragen
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Sind sie total irre?
Wir werden keinesfalls, ich wiederhole keinesfalls Zölle abschaffen.
Und Irkanien behält sich das Recht vor den Markt zu regulieren.
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Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Gregor Stein am 29.02.2008 16:05.
Ich stimme Herrn Stein insofern zu, dass die totale Abschaffung von Zöllen den Staaten einiges an Freiraum bei der Konjunkturpolitik nimmt.
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Andreas Balch
Staatenloser
Abschaffung der Klein und Allgemeinzölle.
Erst ab einem gewissen Warenwert kann man wieder Zölle erheben. Das gleiche gilt eben für Privatpersonen, die eine Menge importieren, die einen gewerblichen Nutzen haben könnte.
Ansonst sollten die Zölle zwischen den UVTO Mitgliedern gesenkt werden. Das fördert die Wirtschaft und somit die Steuereinahmen-
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Ich nahm ausserdem auf das hier Bezug
Zitat: |
Nein ich sehe es so. Jedes Mitglied der UVTO bekennt sich zur freien Marktwirtschaft und zum freien Handel ohne Zölle. |
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Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.
Sollte dem nicht so sein?
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Wie Sie bemerkt haben werden, mögen die meisten Staaten hier Zölle und einige haben keine Marktwirtschaft. Es sollte also nicht so sein.
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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
Habe ich
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Zitat: |
Original von Janislav Pietarow
Habe ich |
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Was haben Sie?
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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
Dass die meisten Staaten Zölle mögen und nicht alle eine Marktwirtschaft haben.
Sind dann alle, die gewillt sind diesen Resolutionsentwurf zu unterzeichnen, auch mit dessen Inhalt einverstanden?
Zitat: |
Resolution über wirtschaftliche Zusammenarbeit
Präambel
In dem Willen ihre Zusammengehörigkeit auch im Bereich des wirtschaftlichen Sektors zu demonstrieren und das Wohl der Nationen zu stabilisieren, sowie sich gegenseitig wirtschaftliche Hilfen zu leisten, verabschieden die Mitgliedsstaaten der Vollversammlung nachfolgende Resolution:
1. Ziele
(1) die Schaffung eines Wirtschaftsraumes zwischen den Unterzeichner-Staaten dieser Konvention.
(2) die Gründung einer Organisation für Welthandel als Forum für internationale Handelsinteressen.
2. UVNTO
(1) Die United Virtual Nation Trade Organisation (UVNTO) ist eine Unterorganisation der UVNO.
(2) Die Unterzeichner-Staaten entsenden je einen Delegierten zu ihrer Vertretung in die UVNTO. Der Delegierte muss nicht mit dem Vertreter in der Vollversammlung identisch sein.
(3) Die Sitzungen der UVNTO werden vom Generalsekretariat vorbereitet und geleitet.
(4) Die UVNTO verabschiedet bei ihrem ersten Zusammentreten eine eigene Geschäftsordnung, die ihr Handeln näher festlegt.
3. Zölle und andere Handelshemmnisse
(1) Zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten die Zölle untereinander abzubauen.
(2) Zölle gegenüber Nichtmitgliedsstaaten bleiben davon unberührt.
(3) Weitere Handelshemmnisse wie Einfuhrbeschränkungen durch Kontingente, ausländische Waren, diskriminierende Waren und ähnliche Maßnahmen, die zum Schutz der eigenen Wirtschaft abzielen, sollen ebenfalls unter den Unterzeichner-Staaten abgebaut werden.
(4) Über finanzielle unterstützende Maßnahmen entscheiden die Mitglieder der UVNTO im Einzelfall. Die Einrichtung von Wirtschaftsfonds ist möglich.
4. Handel
(1) Dem internationalen Handel zwischen den Unterzeichner-Staaten dient die UVNTO als Forum. Weitere Details regelt die Geschäftsordnung der UVNTO.
5. Assoziierungsabkommen
(1) Drittstaaten haben die Möglichkeit mit der Gemeinschaft der Unterzeichner-Staaten ein Assoziierungsabkommen abzuschließen, welches ihnen Sonderkonditionen im Handel mit den Unterzeichner-Staaten einräumt.
(2) Näheres regelt die Geschäftsordnung der UVTO.
6. Erklärungen der Mitgliedsstaaten bei Unterzeichnung der Resolution
Die einzelnen Unterzeichnerstaaten können, durch einfache Mitteilung an das Generalsekretariat und die Vollversammlung, ihre Unterschrift von Beschränkungen des freien Wirtschaftsraumes gegenüber anderen Unterzeichnernationen abhängig machen. |
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Das Falkenland wird dieser Resolution ihre Zustimmung geben.
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Deligierter des Falkenlandes
Ich werde den Antrag dem Konföderationskongress vorlegen.
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Andreas Balch
Staatenloser
Wir haben bereits mit zwei anderen Staaten einen absoluten gemeinemsamen Wirtschaftsraum.
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Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.
Ja und?
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Andreas Balch
Staatenloser
Wenn es dann also keine Einwände mehr zu geben scheint, können diejenigen Staaten, welche gewillt sind die Resolution zu unterzeichnen, das dann auch langsam mal machen.
Der Bundesrat hat der Resolution zugestimmt.
holt seinen Füllfederhalter aus dem Etui, unterschreibt und bestätigt durch das kaiserliche Siegel
Zitat: |
Resolution über wirtschaftliche Zusammenarbeit
Präambel
In dem Willen ihre Zusammengehörigkeit auch im Bereich des wirtschaftlichen Sektors zu demonstrieren und das Wohl der Nationen zu stabilisieren, sowie sich gegenseitig wirtschaftliche Hilfen zu leisten, verabschieden die Mitgliedsstaaten der Vollversammlung nachfolgende Resolution:
1. Ziele
(1) die Schaffung eines Wirtschaftsraumes zwischen den Unterzeichner-Staaten dieser Konvention.
(2) die Gründung einer Organisation für Welthandel als Forum für internationale Handelsinteressen.
2. UVNTO
(1) Die United Virtual Nation Trade Organisation (UVNTO) ist eine Unterorganisation der UVNO.
(2) Die Unterzeichner-Staaten entsenden je einen Delegierten zu ihrer Vertretung in die UVNTO. Der Delegierte muss nicht mit dem Vertreter in der Vollversammlung identisch sein.
(3) Die Sitzungen der UVNTO werden vom Generalsekretariat vorbereitet und geleitet.
(4) Die UVNTO verabschiedet bei ihrem ersten Zusammentreten eine eigene Geschäftsordnung, die ihr Handeln näher festlegt.
3. Zölle und andere Handelshemmnisse
(1) Zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten die Zölle untereinander abzubauen.
(2) Zölle gegenüber Nichtmitgliedsstaaten bleiben davon unberührt.
(3) Weitere Handelshemmnisse wie Einfuhrbeschränkungen durch Kontingente, ausländische Waren, diskriminierende Waren und ähnliche Maßnahmen, die zum Schutz der eigenen Wirtschaft abzielen, sollen ebenfalls unter den Unterzeichner-Staaten abgebaut werden.
(4) Über finanzielle unterstützende Maßnahmen entscheiden die Mitglieder der UVNTO im Einzelfall. Die Einrichtung von Wirtschaftsfonds ist möglich.
4. Handel
(1) Dem internationalen Handel zwischen den Unterzeichner-Staaten dient die UVNTO als Forum. Weitere Details regelt die Geschäftsordnung der UVNTO.
5. Assoziierungsabkommen
(1) Drittstaaten haben die Möglichkeit mit der Gemeinschaft der Unterzeichner-Staaten ein Assoziierungsabkommen abzuschließen, welches ihnen Sonderkonditionen im Handel mit den Unterzeichner-Staaten einräumt.
(2) Näheres regelt die Geschäftsordnung der UVTO.
6. Erklärungen der Mitgliedsstaaten bei Unterzeichnung der Resolution
Die einzelnen Unterzeichnerstaaten können, durch einfache Mitteilung an das Generalsekretariat und die Vollversammlung, ihre Unterschrift von Beschränkungen des freien Wirtschaftsraumes gegenüber anderen Unterzeichnernationen abhängig machen.
Für das Kaiserreich Dreibürgen:

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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Das Royaume wird zusammen mit dem Königreich Noeresund nach Abstimmung im noeresunder Parlament abstimmen. Dieses wird allerdings in Kürze die Zusammensetzung ändern, deswegen könnte es noch etwas dauern.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!