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29.02.2008 13:38

Nein, wir sind bei der Bilateralisierung multilateraler Verträge zur Schaffung einer größtmöglichen Akzeptanz.

Sie gehen doch nicht ehrlich davon aus, dass sich eine Nation durch Vertrag weitreichend bindend, und dann in blindem Vertrauen darauf hofft, innerhalb der UVTO werde man ihre Sonderwünsche dann schon berücksichtigen? Vertrag ist Vertrag. Deshalb sind Sonderanliegen ex ante zu regeln.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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29.02.2008 15:56

Nein ich sehe es so. Jedes Mitglied der UVTO bekennt sich zur freien Marktwirtschaft und zum freien Handel ohne Zölle.

Wenn aber jemand doch Sonderzölle auf Waren oder bei einem Staat errichten will, so sollte man dies der UVTO vortragen

__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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29.02.2008 16:04

Sind sie total irre?
Wir werden keinesfalls, ich wiederhole keinesfalls Zölle abschaffen.
Und Irkanien behält sich das Recht vor den Markt zu regulieren.

__________________
Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Gregor Stein am 29.02.2008 16:05.

Andreas Balch  
Mitglied
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29.02.2008 16:07

Ich stimme Herrn Stein insofern zu, dass die totale Abschaffung von Zöllen den Staaten einiges an Freiraum bei der Konjunkturpolitik nimmt.

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Andreas Balch
Staatenloser

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29.02.2008 16:23

Abschaffung der Klein und Allgemeinzölle.

Erst ab einem gewissen Warenwert kann man wieder Zölle erheben. Das gleiche gilt eben für Privatpersonen, die eine Menge importieren, die einen gewerblichen Nutzen haben könnte.

Ansonst sollten die Zölle zwischen den UVTO Mitgliedern gesenkt werden. Das fördert die Wirtschaft und somit die Steuereinahmen-

__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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29.02.2008 17:01

Ich nahm ausserdem auf das hier Bezug
Zitat:
Nein ich sehe es so. Jedes Mitglied der UVTO bekennt sich zur freien Marktwirtschaft und zum freien Handel ohne Zölle.

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Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.

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01.03.2008 10:53

Sollte dem nicht so sein?

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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01.03.2008 11:31

Wie Sie bemerkt haben werden, mögen die meisten Staaten hier Zölle und einige haben keine Marktwirtschaft. Es sollte also nicht so sein.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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01.03.2008 12:44

Habe ich

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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01.03.2008 14:47

Zitat:
Original von Janislav Pietarow
Habe ich
Was haben Sie?

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

Maya Mausal  
Mitglied
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01.03.2008 16:54

Dass die meisten Staaten Zölle mögen und nicht alle eine Marktwirtschaft haben. Augenzwinkern

Maya Mausal  
Mitglied
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03.03.2008 16:51

Sind dann alle, die gewillt sind diesen Resolutionsentwurf zu unterzeichnen, auch mit dessen Inhalt einverstanden?


Zitat:

Resolution über wirtschaftliche Zusammenarbeit


Präambel

In dem Willen ihre Zusammengehörigkeit auch im Bereich des wirtschaftlichen Sektors zu demonstrieren und das Wohl der Nationen zu stabilisieren, sowie sich gegenseitig wirtschaftliche Hilfen zu leisten, verabschieden die Mitgliedsstaaten der Vollversammlung nachfolgende Resolution:

1. Ziele
(1) die Schaffung eines Wirtschaftsraumes zwischen den Unterzeichner-Staaten dieser Konvention.
(2) die Gründung einer Organisation für Welthandel als Forum für internationale Handelsinteressen.

2. UVNTO
(1) Die United Virtual Nation Trade Organisation (UVNTO) ist eine Unterorganisation der UVNO.
(2) Die Unterzeichner-Staaten entsenden je einen Delegierten zu ihrer Vertretung in die UVNTO. Der Delegierte muss nicht mit dem Vertreter in der Vollversammlung identisch sein.
(3) Die Sitzungen der UVNTO werden vom Generalsekretariat vorbereitet und geleitet.
(4) Die UVNTO verabschiedet bei ihrem ersten Zusammentreten eine eigene Geschäftsordnung, die ihr Handeln näher festlegt.

3. Zölle und andere Handelshemmnisse
(1) Zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten die Zölle untereinander abzubauen.
(2) Zölle gegenüber Nichtmitgliedsstaaten bleiben davon unberührt.
(3) Weitere Handelshemmnisse wie Einfuhrbeschränkungen durch Kontingente, ausländische Waren, diskriminierende Waren und ähnliche Maßnahmen, die zum Schutz der eigenen Wirtschaft abzielen, sollen ebenfalls unter den Unterzeichner-Staaten abgebaut werden.
(4) Über finanzielle unterstützende Maßnahmen entscheiden die Mitglieder der UVNTO im Einzelfall. Die Einrichtung von Wirtschaftsfonds ist möglich.

4. Handel
(1) Dem internationalen Handel zwischen den Unterzeichner-Staaten dient die UVNTO als Forum. Weitere Details regelt die Geschäftsordnung der UVNTO.

5. Assoziierungsabkommen
(1) Drittstaaten haben die Möglichkeit mit der Gemeinschaft der Unterzeichner-Staaten ein Assoziierungsabkommen abzuschließen, welches ihnen Sonderkonditionen im Handel mit den Unterzeichner-Staaten einräumt.
(2) Näheres regelt die Geschäftsordnung der UVTO.

6. Erklärungen der Mitgliedsstaaten bei Unterzeichnung der Resolution

Die einzelnen Unterzeichnerstaaten können, durch einfache Mitteilung an das Generalsekretariat und die Vollversammlung, ihre Unterschrift von Beschränkungen des freien Wirtschaftsraumes gegenüber anderen Unterzeichnernationen abhängig machen.

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03.03.2008 18:03

Das Falkenland wird dieser Resolution ihre Zustimmung geben.

__________________

Deligierter des Falkenlandes

Andreas Balch  
Mitglied
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03.03.2008 18:16

Ich werde den Antrag dem Konföderationskongress vorlegen.

__________________
Andreas Balch
Staatenloser

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03.03.2008 19:49

Wir haben bereits mit zwei anderen Staaten einen absoluten gemeinemsamen Wirtschaftsraum.

__________________
Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.

Andreas Balch  
Mitglied
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03.03.2008 20:30

Ja und?

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Andreas Balch
Staatenloser

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03.03.2008 20:53

Grundsätzlich ja, ich warte nur auf die Antwort der noeresundischen Exekutive.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

Maya Mausal  
Mitglied
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04.03.2008 16:31

Wenn es dann also keine Einwände mehr zu geben scheint, können diejenigen Staaten, welche gewillt sind die Resolution zu unterzeichnen, das dann auch langsam mal machen.

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06.03.2008 23:16

Der Bundesrat hat der Resolution zugestimmt.

holt seinen Füllfederhalter aus dem Etui, unterschreibt und bestätigt durch das kaiserliche Siegel

Zitat:

Resolution über wirtschaftliche Zusammenarbeit


Präambel

In dem Willen ihre Zusammengehörigkeit auch im Bereich des wirtschaftlichen Sektors zu demonstrieren und das Wohl der Nationen zu stabilisieren, sowie sich gegenseitig wirtschaftliche Hilfen zu leisten, verabschieden die Mitgliedsstaaten der Vollversammlung nachfolgende Resolution:

1. Ziele
(1) die Schaffung eines Wirtschaftsraumes zwischen den Unterzeichner-Staaten dieser Konvention.
(2) die Gründung einer Organisation für Welthandel als Forum für internationale Handelsinteressen.

2. UVNTO
(1) Die United Virtual Nation Trade Organisation (UVNTO) ist eine Unterorganisation der UVNO.
(2) Die Unterzeichner-Staaten entsenden je einen Delegierten zu ihrer Vertretung in die UVNTO. Der Delegierte muss nicht mit dem Vertreter in der Vollversammlung identisch sein.
(3) Die Sitzungen der UVNTO werden vom Generalsekretariat vorbereitet und geleitet.
(4) Die UVNTO verabschiedet bei ihrem ersten Zusammentreten eine eigene Geschäftsordnung, die ihr Handeln näher festlegt.

3. Zölle und andere Handelshemmnisse
(1) Zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten die Zölle untereinander abzubauen.
(2) Zölle gegenüber Nichtmitgliedsstaaten bleiben davon unberührt.
(3) Weitere Handelshemmnisse wie Einfuhrbeschränkungen durch Kontingente, ausländische Waren, diskriminierende Waren und ähnliche Maßnahmen, die zum Schutz der eigenen Wirtschaft abzielen, sollen ebenfalls unter den Unterzeichner-Staaten abgebaut werden.
(4) Über finanzielle unterstützende Maßnahmen entscheiden die Mitglieder der UVNTO im Einzelfall. Die Einrichtung von Wirtschaftsfonds ist möglich.

4. Handel
(1) Dem internationalen Handel zwischen den Unterzeichner-Staaten dient die UVNTO als Forum. Weitere Details regelt die Geschäftsordnung der UVNTO.

5. Assoziierungsabkommen
(1) Drittstaaten haben die Möglichkeit mit der Gemeinschaft der Unterzeichner-Staaten ein Assoziierungsabkommen abzuschließen, welches ihnen Sonderkonditionen im Handel mit den Unterzeichner-Staaten einräumt.
(2) Näheres regelt die Geschäftsordnung der UVTO.

6. Erklärungen der Mitgliedsstaaten bei Unterzeichnung der Resolution

Die einzelnen Unterzeichnerstaaten können, durch einfache Mitteilung an das Generalsekretariat und die Vollversammlung, ihre Unterschrift von Beschränkungen des freien Wirtschaftsraumes gegenüber anderen Unterzeichnernationen abhängig machen.




Für das Kaiserreich Dreibürgen:



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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.

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07.03.2008 13:35

Das Royaume wird zusammen mit dem Königreich Noeresund nach Abstimmung im noeresunder Parlament abstimmen. Dieses wird allerdings in Kürze die Zusammensetzung ändern, deswegen könnte es noch etwas dauern.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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