Thema
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Die Demokratische Volksrepublik Xinhai beantragt eine Prüfung des Status der sogenannten UVNTO. Da diese einerseits nie formal als Unterorganisation legitimiert wurde und ferner die Charta entsprechend Artikel 10 1 einen Beschluß durch 2/3 der Mitglieder der Vollversammlung fordert, kann sie nach unserer Auffassung auch keine Unterorganisation sein.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Chi Peng Dao am 26.11.2008 20:38.
Ich wäre Ihnen dankbar, die übliche Form für einen Antrag beizubehalten dann könnte ich Ihren Antrag sofort stattgeben.
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Es ist zwar die Rede von sollte und nicht muß, aber bitte.
Name des antragstellenden Staates: Demokratische Volksrepublik Xinhai
Kurzbeschreibung des Themas: Prüfung des Status der sogenannten UVNTO
Sache: Anfrage an die zuständigen Organe bzw. sofern notwendig diesbezüglicher Beschluß
Anhang: -
Ich danke vielmals werter Sidi.
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Name des antragstellenden Staates: Königreich Targa
Kurzbeschreibung des Themas: Militärische Aktion Andros
Sache: Anfrage an besagtes Land
Anhang:
Hier
Ich denke es ist im Interesse der UVNO, wenn man sich hier ein Bild verschaffen könnte.
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Mehregaan am 29.12.2008 15:53.
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Regierungschef und Kommandeur der Streitkräfte Targas
Stellv. Generalsekretär der UVNO
Name des antragstellenden Staates: Königreich Targa
Kurzbeschreibung des Themas: Fristen bei Aussprachen, Sitzungen u.Ä.
Sache: Internes, Einfacher Beschluss bzw. Chartaänderung
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Name des antragstellenden Staates: Generalsekretariat
Kurzbeschreibung des Themas: Veränderung der Position gegenüber Aquatropolis
Sache: Internes
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Name des antragstellenden Staates: Königreich Targa
Kurzbeschreibung des Themas: Rede
Sache: Lage der UVNO
Bemerkung: Dieser Antrag sollte nur angenommen werden, sieht das Generalsekretariat, mein Anliegen nicht als Chartawidrig, oder unnütz.
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Anmerkung von Maya: Ohne nähere Angaben kann ich nicht schmecken, ob das Anliegen chartawidrig sein soll - also schauen wir uns mal die Diskusion an.
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Thema: Änderung der GO der Aufnahmekommission
Steller:Andro
Art: Interne Aussprache
Anhang:
Zitat: |
§3.3 Abstimmung
Die Vollversammlung der UVNO stimmt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Aufnahme eines Mitgliedes ab, insofern alle bisherigen Kriterien erfüllt wurden. Ist keine Mehrheit erreicht, so gilt der Antragsteller als nicht aufgenommen. Er kann seinen Antrag jederzeit wiederholen.
Auf Verlangen, kann der Antragsteller die Gründe über das Ablehnen der Aufnahme beim Generalsekretariat einholen.
§3.4 Entscheidung
Sollte es spätestens nach 10 Tagen nach Aufnahme des Antragsverfahrens zu keiner einstimmigen positiven Entscheidung gekommen sein, so gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Bekanntgabe der zu begründenden Entscheidung hat im öffentlichen Forum.
§3.5 Aufnahme
Bei einer positiven Entscheidung im Aufnahmeverfahren, wird der Kandidat Mitglied der UVNO. Vetorecht gestrichen |
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Janislav Pietarow am 03.02.2009 22:23.
Steller: Andro
Thema: Rem - Deportierung von Menschen
Art: Aussprache
Bemerkung: Bitte um Informationen
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Antragsteller: Generalsekretariat
Thema: Beobachterstatuts für Mitgliedsstaaten
Art: Interne Diskussion
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Das Genealsekretariat hat sich für eine Annahme des Antrags entschieden, da alle formalen Kriterien von Réunion erfüllt werden.
Steller: Andro
Thema: Aufgaben des GenSek
Art:Interne Diskussion
Bemerkung:
Zitat: |
Artikel 6: Aufgaben des Generalsekretariates
1. Leitung und Vorbereitung der Sitzungen der Vollversammlung und das Durchführen von Abstimmungen.
2. Erstellung des Budgets der Organisation für die Dauer von sieben Monaten. Der Vorschlag muss der Vollversammlung einen Monat nach Amtsantritt des Generalsekretärs vorgelegt werden.
3. Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeiten der UVNO mit einer monatlichen Pressemitteilung zum aktuellen Stand der Arbeiten der Vollversammlung.
4. Vermittlung in internationalen und nationalen Konflikten auf Wunsch der Konfliktparteien.
5. Koordination der Tätigkeiten der Hohen Kommissare und Sonderberichterstatter.
6. Verfassen eines halbjährlichen Berichtes über die Tätigkeiten der UVNO. |
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Zitat: |
Original von Maya Mausal
Das Genealsekretariat hat sich für eine Annahme des Antrags entschieden, da alle formalen Kriterien von Réunion erfüllt werden. |
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Auch das Bekenntnis zur Virtualität? Mein English ist nicht gut genug um
dies vollends zu verstehen.
Antragssteller: Targa
Thema: Erstschlagverzicht
Art: Konvention/Einfacher Beschluss
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Ojb a chochem wert in kass, farlirt er sajn chochme.
Antrag: Andro
Thema: Schließung und Verschiebung von alten bzw. abgearbeiten Themen ins Archiv zur Wahrung der Übersicht
Art: Verwaltungsprozess (keine Aussprache)
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Dem Antrag von Andro wird nicht stattgegeben, da das Generalsekretariat sehr wohl dazu fähig ist zu entscheiden, wann eine Aussprache als beendet betrachtet werden kann und wann nicht.
Zitat: |
Original von Miriam Ebnah-Jahud
Auch das Bekenntnis zur Virtualität? Mein English ist nicht gut genug um dies vollends zu verstehen.
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Mein Eindruck war, dass die Trennung zwischen Rl und Vl in den englischsprachigen Micronationen nicht so stark und vor allem auch konsequent vollzogen wird, wie sich das in der deutschsprachigen Community entwickelt hat. So beruft man sich beispielsweise auf der hier verlinkten Website auch auf das Wiener Übereinkommen - so wie man in Ratelon auch einfach das deutsche ABGB übernommen hatte.
In den FAQs der Website von Reunion steht allerdings ganz klar "We do NOT exist physically in a place"
Sollte diese Aussage der Vollversammlung als Bekenntnis zur Virtualität jedoch nicht genügen, wird das Generalsekretariat das gerne noch im Detail abklären.
Die Remische Delegation verlangt eine Aussprache über ein Embargo gegen das Regnum Antidoriae (welches von Euch gemeinhin Andro genannt), sollte es seine Truppen nicht unverzüglich aus den besetzten Gebieten abziehen.
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Theodoros Zautzes Gidos, Legatus Remanus